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Stipendienberechnung:
Friederike Pfaffinger
Tel.: 089 1258-370
E-Mail: pfaffinger@hss.de

Anschrift

Förderungswerk der Hanns-Seidel-Stiftung
Lazarettstrasse 33
80636 München

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Argumente und Materialien zum Zeitgeschehen Nr. 69: Von Nizza nach Lissabon - neuer Aufschwung für die EU
Schutzgebühr: Keine
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Finanzielle Förderung

Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Unterhaltsverpflichteten. Absolventen des zweiten Bildungsweges werden elternunabhängig gefördert. Ein Rechtsanspruch auf die genannten Leistungen besteht nicht. Eine Doppelförderung durch die Hanns-Seidel-Stiftung und BAföG oder sonstige öffentliche Mittel ist ausgeschlossen. Die finanzielle Förderung wird durch eine ideelle Förderung ergänzt, in die sich der Stipendiat aktiv einbringen muss. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.

Studienförderung
Die Höhe des Stipendiums berechnet sich nach den Richtlinien des BMBF (siehe unten) und beträgt für Studienstipendien maximal 585 € / Monat. Zusätzlich und unabhängig vom Einkommen der Eltern wird ein Büchergeld in Höhe von 80 € / Monat gegeben. Ist der Stipendiat selbst krankenversichert, kann ein monatlicher Zuschuss zur Krankenversicherung bis zu 50 und zur Pflegeversicherung von 9 € gewährt werden. Für Verheiratete kann das Stipendium um einen Familienzuschlag von 155 € erhöht werden, wenn das Einkommen des Ehegatten 12.000 € netto im Jahr nicht übersteigt.

Studieren mit Kind: Verheiratete und nicht verheiratete Stipendiaten (auch Alleinerziehende) mit mindestens einem Kind, das das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und im selben Haushalt lebt, erhalten zusätzlich zu den oben genannten Leistungen eine monatliche Kinderbetreuungspauschale (113 € für das erste Kind, je 85 € für jedes weitere Kind). Diese Regelung gilt nur, wenn der andere Elternteil keinen Kinderbetreuungszuschlag erhält.

Promotionsförderung
Der Förderungshöchstsatz bei den Promotionsstipendien liegt bei monatlich 1.050 € zuzüglich einer Forschungskostenpauschale von 100 €. Für Verheiratete kann das Stipendium um einen Familienzuschlag von 155 € erhöht werden, wenn das Einkommen des Ehegatten 15.340 € netto im Jahr nicht übersteigt.

"Kinderleichte Promotion": Doktorandinnen und Doktoranden können für ein eigenes Kind, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und mit dem sie zusammen im eigenen Haushalt leben, eine Kinderbetreuungspauschale von 155 € monatlich formlos beantragen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Pauschale um je 50 € bis maximal 255 € monatlich.

"Zeit gegen Geld": Anstelle einer Verlängerung des Förderzeitraumes können auf Grund von Kinderbetreuung oder Schwangerschaft Geldzahlungen bis zur Höhe der zu erwartenden Stipendienleistung beantragt werden, um die zusätzliche Betreuung des Kindes in wichtigen Phasen des Studiums (z. B. Examen, Auslandspraktikum) zu ermöglichen. Die familienbezogene Verwendung der Zuwendungen muss nachgewiesen werden.

Doppelförderung
Eine Doppelförderung durch die Hanns-Seidel-Stiftung und BAföG oder sonstige öffentliche Mittel ist ausgeschlossen.

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