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Archiv für Christlich-Soziale Politik (ACSP), Bibliothek und Dokumentation
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100. Geburtstag von Philipp Held
Philipp Held wurde am 2. Dezember 1911 als Sohn des bekannten Verlegers, BVP-Politikers und späteren, von 1924 bis 1933 amtierenden Bayerischen Ministerpräsidenten Heinrich Held in Regensburg geboren. Nach dem Abitur am Humanistischen Gymnasium der Abtei Metten studierte er von 1932 bis 1936 an den Universitäten München, Erlangen und Berlin Rechtswissenschaften. Als Rechtsreferendar war Held unter anderem in der Anwaltskanzlei beschäftigt, die sein älterer Bruder Josef mit dem späteren CSU-Vorsitzende Josef Müller in München betrieb. 1937 erschien seine Dissertation "Probleme bei der Erschleichung entgeltlicher Leistungen". 1939 heiratete er Hedwig Peslmüller, die Tochter des Freisinger Stadtbaurats Hans Peslmüller und wurde Vater von drei Kindern. Nach beiden juristischen Staatsprüfungen (1936 und 1940) begann er am 5. Februar 1940 seine berufliche Laufbahn als Hilfsrichter in Lindau und Freising. Im März 1940 erfolgte die Einberufung zur Wehrmacht und im April 1945 die Entlassung als Unteroffizier.
Im Mai 1944 wurde er zum Amtsgerichtsrat ernannt, zwei Monate später bewarb er sich erfolgreich als Regierungsrat im Landratsamt Freising, wurde aber schon im Oktober 1945 zum Landrat berufen; diesen Posten hielt er bis 1966 inne. Auf seine Initiative gingen die Industrieansiedelungen in Neufahrn und Eching zurück, durch die eine Vielzahl von neuen Arbeitsplätzen in der Region entstanden. Außerdem engagierte er sich als Vorsitzender des Landkreisverbandes Bayern (1952-1966), als Vizepräsident (1953-1960) und als Präsident des Deutschen Landkreistages (1960-1966).
An der Gründung der CSU in Freising 1945 war Philipp Held als einfaches Mitglied beteiligt. 1968 wurde er zum Vorsitzenden des CSU-Kreisverbandes Freising-Land gewählt, dem er bis 1973 vorstand. 20 Jahre lang, von 1954 bis 1974 vertrat er den Stimmkreis Freising-Stadt und -Land als Abgeordneter im Bayerischen Landtag. Dort konzentrierte er sich auf rechts- und verfassungspolitische Themenbereiche. So war er von 1958 bis 1966 stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsfragen und im gleichen Zeitraum nichtrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
Nach der Landtagswahl 1966 berief ihn Ministerpräsident Alfons Goppel zum Bayerischen Staatsminister der Justiz. 1972-1974 amtierte er auch als Stellvertretender Bayerischer Ministerpräsident. Die in seiner Amtszeit eingeführten Schnellkammern der Landgerichte beschleunigten die Lösung von Zivilstreitigkeiten erheblich. Die Gerichtsorganisation wurde durch die Aufhebung von kleinen Amtsgerichten übersichtlicher. Mit dem Ende der Legislaturperiode im November 1974 zog sich Held aus allen politischen Ämtern zurück. Am 22. Mai 1993 starb er im heimischen Wolfersdorf/Lkr. Freising.

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