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21.12.1972: 40 Jahre Grundlagenvertrag mit der DDR

Karikatur von Herbert Kolfhaus zur Haltung der Union gegenüber den Ostverträgen
Veröffentlichung des Gesetzes zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 im Bundesgesetzblatt Nr. 25 vom 9. Juni 1973

Die nach der Bildung der sozialliberalen Koalition eingeleitete Ostpolitik und die in der Folge geschlossenen Verträge mit der Sowjetunion (12. 08.1970), Polen (07.12.1970) und der DDR (21.12. 1972) führten zu massiven Debatten und Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit und in den deutschen Parlamenten. Nachdem sowohl der Bundesrat, als auch der Bundestag Erklärungen verabschiedet hatten, die die Vorwegnahme eines Friedensvertrages durch die Ostverträge ausschlossen, konnten am 17. Mai 1972 die Verträge mit der Sowjetunion und Polen im Bundestag ratifiziert werden. Die Mehrheit der Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion enthielt sich der Stimme. War damit für die Verträge von Moskau und Warschau eine parlamentarische Ratifizierung erfolgt, so galt dies nicht für das dritte Vertragswerk, den Grundlagenvertrag mit der DDR, der am 21. Dezember 1972 unterzeichnet wurde.

Vor allem Franz Josef Strauß, der mit dem von ihm geprägten Ausspruch "Wir Bayern dürfen uns nicht scheuen, die letzten Preußen zu sein, wenn die Historie es erfordert" seine Vorbehalte gegenüber den Verträgen bereits auf eine medienwirksame, griffige Formel gebracht hatte, bestand auf einer verfassungsrechtlichen Klärung. Nach seiner Auffassung stand der Vertrag im Widerspruch zu den auf staatliche Einheit ausgerichteten deutschlandrechtlichen und deutschlandpolitischen Aussagen des Grundgesetzes. Nach heftigem innerparteilichen Ringen gelang es ihm, die Bayerische Staatsregierung unter Leitung von Alfons Goppel doch noch zu der bereits im Januar für die beiden Verträge von Moskau und Warschau geforderten Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht zu bewegen. In seinem Urteil vom 31. Juli 1973 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des am 11. Mai 1973 im Bundestag ratifizierten Vertrags, bekräftigte aber zugleich die Wiederherstellung der staatlichen Einheit als politisches Ziel der Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Gut einen Monat später, am 13. Juni 1973, ratifizierte die Volkskammer der DDR ihrerseits den Vertrag, so dass am 2. Mai 1974 die von Günter Gaus in Ostberlin und von Michael Kohl in Bonn geleiteten ständigen Vertretungen der Bundesrepublik und der DDR ihre Arbeit aufnehmen konnten.