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4.12.1947: Konstituierung des Bayerischen Senats

Postkarte zum Jubiläum des Bayerischen Senats 1997

Die Bayerische Verfassung vom 2. Dezember 1946 etablierte neben der ersten parlamentarischen Kammer der Abgeordneten, dem Landtag, auch eine zweite Kammer, den Senat. Seine Aufgaben und Zusammensetzung regelten die Artikel 34 bis 42 der Bayerischen Verfassung. Demnach war der Senat "… die Vertretung der sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und gemeindlichen Körperschaften des Landes" (Artikel 34). Damit verfügte Bayern als einziges der Länder der alten Bundesrepublik über eine Zweite Kammer, die als ständiges Organ 60 Mitglieder umfasste. Die Amtszeit der Senatoren erstreckte sich auf sechs Jahre, wobei alle zwei Jahre ein Drittel der Sitze neu bzw. wieder besetzt wurden. Die Besetzung erfolgte bei den Religionsgemeinschaften durch Ernennung, während man bei den übrigen Körperschaften die Senatoren durch Wahl bestimmte.

Mini-CD der Jungen Ökologen zum Volksentscheid 1998 (Cover)
Informationsblatt der CSU zum Volksentscheid 1998 (Auszug), ACSP, Fl 1998

Im Beisein der amerikanischen Militärregierung nahm am 4. Dezember 1947 in der Großen Aula der Ludwigs-Maximilians-Universität der Bayerische Senat seine Arbeit auf. Es wurden Josef Singer (1888-1980), Generaldirektor der Bayerischen Raiffeisen-Zentralkassen und Vertreter der Gruppe Genossenschaften, zum ersten Präsidenten, Gustav Schiefer aus der Gruppe Gewerkschaften und Alexander Rodenstock aus der Gruppe Industrie und Handel, zu Vizepräsidenten sowie Konrad Frühwald (Gruppe Land- und Forstwirtschaft), Anton Hockelmann (Gruppe Handwerk), Friedrich Veit (Gruppe Religionsgemeinschaften) und Georg Volkhardt (Gruppe Gemeinden und Gemeindeverbände) zu Schriftführern gewählt.

Der Senat hatte in erster Linie beratende und gutachterliche Aufgaben im Rahmen der Landesgesetzgebung wahrzunehmen. Im Zusammenhang mit der allgemeinen Diskussion über den Abbau der Bürokratie in den 1990er Jahren wurde auch die Notwendigkeit einer Zweiten Kammer in Bayern zunehmend kritischer betrachtet, zumal Beschlüsse des Senats vom Landtag mit einfacher Mehrheit überstimmt werden konnten. Dies führte schließlich zu einem von der ÖDP initiierten Volksbegehren im Juni 1997. Bei dem darauf folgenden Volksentscheid am 8. Februar 1998 sprachen sich 69,2 % für die Abschaffung des Senats aus, während ein von der CSU getragener Gegenentwurf des Landtags zur Senatsreform nur 23,6% der Stimmen erhielt. Eine Klage gegen den Volksentscheid wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 17. September 1999 ab, so dass das Gesetz zur Abschaffung des Senats am 1. Dezember 2000 in Kraft treten konnte. Zum letzten Mal trat der Senat am 15. Dezember 1999 zusammen, bevor er sich im 52. Jahr seines Bestehens am 31. Dezember des gleichen Jahres endgültig auflöste.