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Archiv für Christlich-Soziale Politik (ACSP), Bibliothek und Dokumentation
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Vor 65 Jahren: Volksentscheid, Landtagswahl und Regierungsbildung

Entwurf einer Bayerischen Verfassung von 1946
Rechenschaftsbericht der Bayerischen Staatsregierung von 1950

Bereits am 8. Februar 1946 hatte die amerikanische Militärregierung in Bayern den von ihr eingesetzten Bayerischen Ministerpräsidenten Wilhelm Hoegner beauftragt, einen kleinen Ausschuss zur Vorbereitung einer künftigen Bayerischen Verfassung zu bilden. Nach intensiver Diskussion wurde der vom Verfassungsausschuss erarbeiteter Vorschlag am 20. September 1946 von der "Verfassunggebenden Landesversammlung" mit großer Mehrheit angenommen und der Militärregierung zur Billigung vorgelegt. Nach dessen Modifizierung verabschiedete Ende Oktober die "Verfassunggebenden Landesversammlung" mit einer Mehrheit von 136 zu 16 Stimmen den Text, dem daraufhin die Billigung durch den stellvertretenden amerikanischen Militärgouverneur für Deutschland, Lucius D. Clay folgte.

In einem Volksentscheid am 1. Dezember 1946 nahmen die bayerischen Wähler den Verfassungsentwurf mit 70,6 % an. Eine entsprechende Ausfertigung der Verfassung durch Ministerpräsident Hoegner erfolgte am 2. Dezember 1946. Mit der Verkündigung im Gesetz- und Verordnungsblatt der Bayerischen Landesregierung am 8. Dezember trat die Verfassung in Kraft.

Zusammen mit dem Volksentscheid fanden am 1. Dezember erstmals seit 1932 wieder freie und geheime Wahlen zum Bayerischen Landtag statt. Dabei konnten die CSU 52,3%, die SPD 28,6%, WAV 7,4%, KPD 6,1 % und die FDP 5,6 % der Stimmen erringen. Im neuen Landtag, der 180 Sitze umfasste, stellte die CSU mit 104 Sitzen die stärkste Fraktion, während auf die SPD 54, WAV 13 und die FDP 9 Sitze entfielen. Die KPD war nicht vertreten, da sie auf der Regierungsbezirksebene an der Zehnprozentklausel scheiterte.

Die Konstituierung des Bayerischen Landtags fand am 16. Dezember 1946 im Beisein des amerikanischen Militärgouverneurs Walter J. Muller statt. Zum Landtagspräsidenten wurde der CSU-Abgeordnete Michael Horlacher (1946-1950) gewählt, der schon als Präsident der Verfassunggebenden Landesversammlung fungiert hatte. Nach der Abgabe eines Rechenschaftsberichts über seine 15-monatige Regierungszeit trat Ministerpräsident Wilhelm Hoegner aufgrund des Wahlergebnisses vom 1. Dezember zurück, führte aber bis zur Bildung einer Regierung die Amtsgeschäfte weiter.

Diese bildete sich mit der Wahl von Hans Ehard (1946-1954) am 21. Dezember, nachdem zuvor der CSU-Vorsitzende Josef Müller im ersten Wahlgang gescheitert war. Im ersten Kabinett Ehard, einer "Regierung der Konzentration aller aufbauwilligen Kräfte" aus CSU, SPD und WAV, erhielt die CSU vier von neun Ministerien und stellte zusätzlich neun von dreizehn Staatssekretären. Den Vorsitz in der CSU-Landtagsfraktion übernahm Alois Hundhammer (1946-1951), der bis Januar 1950 auch die Funktion des Bayerischen Kultusministers ausübte.