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Referat III/5 Recht, Geschichte und Kultur
Dr. Birgit Strobl
Tel.: 089 1258-229 | Fax: -338
E-Mail: strobl@hss.de

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Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Institut für Politische Bildung
Postfach 19 08 46 | 80608 München

Publikationen

Argumente und Materialien zum Zeitgeschehen 82: Homo Oecologicus, Menschenbilder im 21. Jahrhundert
Schutzgebühr: Keine
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Stiftungspost Ausgabe 03 / 12
Schutzgebühr: Keine
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Dienstag, 22. Januar 2013

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Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes

Die Seminarteilnehmer bei den Ausführungen des Referenten Rainer Winkler zu den Paragraphen des TVöD
Die Seminarteilnehmer bei den Ausführungen des Referenten Rainer Winkler zu den Paragraphen des TVöD

Spezialseminar für Personalräte in Kloster Banz
Die Neugestaltung des Tarifrechtes im öffentlichen Dienst hat für die Personalvertretung vielfältige Auswirkungen. Diese bestehen auch im Einarbeitungsbedarf in ein neues Regelwerk. Das Bildungswerk der Hanns-Seidel-Stiftung will dabei mit seinen Seminaren Unterstützung bieten, so unter anderem vom 22. bis 24. Januar 2007 in Kloster Banz. Mit dem stellvertretenden. Vorsitzenden des Personalrates des Bayerischen Landeskriminalamtes, Rainer Winkler als Referent, konnte für diese mehrtägige Veranstaltung ein kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen und Nöte der Personalräte in Sachen neues Tarifrecht gewonnen werden.

Rainer Winkler (li.) erklärt Grundentgelt und Entwicklungsstufen des TVöD
Rainer Winkler (li.) erklärt Grundentgelt und Entwicklungsstufen des TVöD

Der "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst" (TVöD ) soll den Ansprüchen an ein modernes, leistungsgerechtes, flexibles und einheitliches Tarifrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gerecht werden. Dazu wurde das bisherige Alimentationsprinzip durch mehrere leistungsbezogene Bezahlungselemente ersetzt. Die unter den Begriffen Entwicklungsstufe, Leistungsprämie und Leistungszulage genannten Leistungsanreize sollen auch dazu beitragen, die Akzeptanz des öffentlichen Dienstes in der Bevölkerung zu erhöhen.

Engagierte Personalräte bei der Nachbereitung im Bierstübla von Kloster Banz
Engagierte Personalräte bei der Nachbereitung im Bierstübla von Kloster Banz

Die Paragraphen des TVöD sehen auch Neuerungen gegenüber dem bisher angewandten BAT vor. So wird in § 5 TVöD erstmals geregelt, dass die Beschäftigten in Zukunft auch Qualifizierungsangebote nutzen können. Ein individueller Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Seminarleiter Peter Fochtner, Bundesbediensteter und selbst Personalrat, konnte auch Erfahrungen aus seinem Bereich beisteuern. Da im Bund, wie auch in den Kommunen, die Entwicklungen zur Umsetzung des TVöD schon weiter voran geschritten sind.