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Referat II/6 Umwelt, Klima, Ländlicher Raum, Ernährung und Verbraucherschutz
Silke Franke
Tel.: 089 1258-226 | Fax: -469
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Argumente und Materialien zum Zeitgeschehen 82: Homo Oecologicus, Menschenbilder im 21. Jahrhundert
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Stiftungspost Ausgabe 03 / 12
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Biopatent, Schöpfungsethik und Ordnungspolitik

Alois Glück

Ab wann wird aus einer „Tomate“ oder einem „Brokkoli“ tatsächlich etwas „Neues“, das unter Patentschutz gestellt werden kann? Grundsätzlich sind Patente auf Tierrassen und Pflanzensorten verboten. Das Europäische Patentamt (EPA) erlaubt jedoch Patente auf technische Züchtungsverfahren und so geht die Auseinandersetzung vor der Großen Beschwerdekammer des EPA in München darum, ob die von dem Patentträger eingesetzte Methode nun technisch und neu ist.

Dabei birgt diese Entwicklung eine Problematik, die über das Feld der Biotechniker und Juristen und über die buch­stabengetreue Auslegung von Gesetzen hinausgeht. Überspitzt formuliert muss gesellschafts- und ordnungspolitisch ausgelotet werden, wie die Grenze zwischen Gemeingut und schöpferischer Vielfalt auf der einen Seite und Wirtschaftsinteresse und innovativer Selektion auf der anderen Seite zu ziehen ist.

Genau dieser Versuch wurde am 10. November 2010 in München, moderiert von Alois Glück, dem Stellvertretenden Vorsitzenden der Hanns-Seidel-Stiftung und Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, unternommen.

Gerhard Wenzel

In die Arbeit der Biotechniker führte Prof. Gerhard Wenzel ein: „Züchtung ist die Kunst der Selektion - des Wegwerfens“, so der renommierte Münchner Pflanzengenetiker. Bis aus tausenden einzelnen Pflanzen eine neue Sorte entsteht, würden in der Regel 15 Jahre vergehen und etliche Millionen Euro an Investitionen nötig sein: „Natürlich will der Züchter das Ergebnis dann auch geschützt haben und Gebühren verlangen können, so wie das bei der GEMA auch der Fall ist“.

 Dr. Michael Kock
vom Schweizer Konzern Syngenta, welcher zu den weltweit größten Unternehmen in diesem Bereich gehört, machte deutlich, dass Züchtung heute ein Hightech-Bereich ist. Der Patentschutz ist für Kock daher ein unerlässliches Element der Innovationskultur und damit für den Fortschritt in der Züchtungsforschung, denn anders als bei dem in der Software-Branche üblichen Geschäftsgeheimnis, würden Patente „die Offenbarung von Erfindungen und Wissen fordern und fördern“.

Dr. Reiner Spieker, Patentprüfer am Deutschen Patent- und Markenamtes in München, führte die Zuhörer auf eine Reise, die die Entstehung und Fortschreibung des Patentschutzes im Zusammenhang mit den jeweils neuesten  technologischen Entwicklungen aufzeigte. Für ihn hat sich hier inzwischen ein „neues Weltbild“ aufgetan.

Inken Lampe leitet beim Deutschen Bauernverband das Referat Umweltrecht. Sie machte auf die Situation der mittelständischen Züchter aufmerksam, die unter der bestehenden Unschärfe in der der rechtlichen Grenzziehung zwischen Biologie und Technik wie auch zwischen herkömmlichem und neuem Wissen leiden würden. Die „Missbrauchspotenziale“ seien vorhanden. Angesichts der Entwicklungen auf dem Saatgutmarkt stellt sich für sie die Frage: „Was ist, wenn ich irgendwann nur noch zwischen teuren, patentierten Sorten wählen kann?“.

Nachbesserungsbedarf in der EU-Patentrichtlinie sieht auch Dr. Peter H. Feindt, stellvertretender Vorsitzender des Beirats für Biodiversität und genetische Ressourcen. Bislang bleibe es den Einspruchsverfahren überlassen, z.B. zwischen Arbeitsverfahren (Selektion) und Herstellungsverfahren (Kreuzung) zu unterscheiden. Dies bedarf seiner Meinung nach einer dringenden Klärung der Begrifflichkeiten.

Markus Vogt

Eine völlig neue Perspektive, nämlich die der Christlichen Sozialethik, brachte Prof. Dr. Markus Vogt von der LMU München ein. Mit jedem technischen Fortschritt werde die Züchtung immer komplexer. Nur wenige Konzerne hätten das entsprechende Knowhow und die finanziellen Mittel dafür, was wiederum auch dazu führe, dass diese ihre aufwändige Forschung auf wenige Sorten konzentrieren würden. Er sieht darin einen wunden Punkt für die Biodiversität und die Nahrungsmittelversorgung. Die Schlüsselfrage ist für ihn, ob die Patente dazu dienen, den Hunger auf der Welt zu verringern. Vogt regte an, sich auf die eigentliche Intention und Funktion des Patentschutzes zu besinnen und die damit verbundene Sozialpflichtigkeit nicht zu vergessen.

Auch Prof. Karlfriedrich Herb, Inhaber des Lehrstuhls für Politische Philosophie und Ideengeschichte der Universität Regensburg, verwies auf die ethischen Dimensionen: „Unternehmen sind auch Sozialverbände, die politische Mitverantwortung haben, so, wie sie etwa in der Allgemeinen Erklärung über Bioethik und Menschenrechte der UNESCO beschrieben werden.

Alexander Radwan

Dass es nicht leicht ist, einen Konsens zu finden über das, was erlaubt sein soll und was nicht, darüber wusste der Landtagsabgeordnete Alexander Radwan insbesondere aus seiner Zeit als Europaabgeordneter zu berichten. Allein die Europäische Union besteht aus 27 Staaten mit jeweils eigenen Traditionen und Kulturen, die, wenn sie in Frage gestellt werden, heftige Emotionen auslösen. Aus seiner Erfahrung heraus sei es wichtig, bei solchen Entscheidungen die Menschen mitzunehmen: „Bürger haben Angst vor monopolartigen Strukturen des Marktes, weil sie befürchten, dadurch in Abhängigkeit zu geraten. Diese Ängste müssen ernst genommen werden“.

In seinen Schlussworten fasste Alois Glück es so zusammen: „Die Herausforderung der Züchtung ist, die Balance zu finden zwischen dem Wissen über die Natur, der Dynamik der technischen und ökonomischen Möglichkeiten und den Interessen des Gemeinwohls. Der Patentschutz ist nicht prinzipiell in Frage gestellt, aber eine problematische, vielschichtige Materie. Daher brauchen wir eine Werte-Diskussion, denn aus den Werten heraus entstehen die handlungsleitenden Leitbilder und daraus wiederum die Strukturen, in die die Akteure eingebettet sind“.

Ein Tagungsbericht erscheint in Kürze.

Programm
Vortrag Peter H. Feindt
Vortrag Dr. Michael A. Kock
Vortrag Inken Lampe
Vortrag Dr. Reiner Spieker