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Leitfaden für Elternbeiräte in Bayern
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Elternbeiratstätigkeit in Bayern

Silvia Dollinger

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus im Rahmen einer gemeinsamen Erziehungs- und Bildungspartnerschaft trägt entscheidend zum Klima einer Schule und damit in der Konsequenz immer auch zum Erfolg der Kinder und Jugendlichen in der Schule bei.

Insbesondere die vielen ehrenamtlichen Elternvertretungen leisten in ihrer Funktion als Elternbeiräte eine bedeutende und pädagogisch wertvolle Arbeit. Der Elternbeirat ist hierbei ein bedeutsames Bindeglied zwischen Elternhaus und Schule, dessen Aufgaben und Rechte gesetzlich geregelt sind. Wie die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus weiterentwickelt werden kann, welche Belange in der alltäglichen Praxis immer wieder von Interesse sind, die Rechte und Pflichten beider Seiten aber auch aktuelle pädagogische Fragestellungen und Initiativen stehen im Mittelpunkt der Seminare, welche die Hanns-Seidel-Stiftung alljährlich zu Schuljahresbeginn für Elternvertretungen in Bayern anbietet.

In einem Interview spricht Silvia Dollinger, Konrektorin an der gebundenen Ganztagsgrundschule St. Nikola (Landshut) und Referentin bei Seminaren der Hanns-Seidel-Stiftung, über Elternbeiratstätigkeit in Bayern.

Sie sind Referentin bei Seminaren für Elternbeiräte. Was sind die häufigsten Fragen der Teilnehmer?
Ich bemerke immer wieder, dass Eltern Unsicherheiten bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten im Rahmen ihrer Funktion als Elternbeirat haben und die Seminar gezielt zur Information aufsuchen. So stehen im Mittelpunkt der Seminare meist die rechtlichen Grundlagen. Weitere Schwerpunkte bilden der Austausch über Formen und Möglichkeiten von Elternarbeit und Elternbeiratstätigkeit und die damit verbundenen Erfahrungswerte in der Praxis. Ebenso fragen Eltern sehr gezielt nach Mitwirkungsmöglichkeiten im Rahmen bildungspolitischer Maßnahmen (wie z.B. Mittelschule, Ganztagsschule oder der Evaluation) nach und besuchen die Seminare aufgrund jährlich wechselnder pädagogischer Schwerpunktsetzungen.

Was kann ein Elternbeirat bewirken?
Ein Elternbeirat ist rein rechtlich die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerschaft einer Schule, dessen Aufgaben in Art. 65 BayEUG geregelt sind, ebenso wie seine Mitwirkungsrechte im BayEUG und der VSO festgeschrieben sind. Allgemein muss man jedoch sagen, dass Elternpartizipation ein wesentliches Qualitätsmerkmal guter Schule ist. Empirische Studien zeigen, dass dort, wo Lehrer und Eltern kooperieren, die Leistungen der Schüler signifikant ansteigen. Schule und Elternhaus haben einen gemeinsamen Erziehungs-und Bildungsauftrag, welchen es als Erziehungs- und Bildungspartnerschaft wahrzunehmen gilt.

Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten mit der Schulleitung kommt: Kann es dann sein, dass das Kind darunter zu leiden hat/„büßen muss“?
Schulleitung, Lehrer und Eltern agieren beide zum Wohle des Kindes, dabei jeder jedoch im Kontext seiner spezifischen Erfahrungen, mit verschiedenen Perspektiven aber gerichtet auf das gleiche Ziel. Es handelt sich also eigentlich um eine paradoxe Situation, denn alle Streben nach dem Wohl des Kindes, in der Schulpraxis und dem Alltag vor Ort zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Partnerschaft nicht optimal ausgeschöpft wird. Vertrauensvolle Kooperation kann man nur schwer verordnen und erfordert immer wieder den Kontakt und die Kommunikation. Grundlage muss auch ein regelmäßiger Informationsfluss zwischen Schule und Elternbeiträten sein. Sowohl die Schulleitung als auch die Elternbeiräte müssen in ihrer jeweiligen Funktion jedoch auch Professionalität zeigen, so dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Schulleitung und Elternbeirat keinesfalls vom Kind zu büßen sind – zumal in einer Befragung von Prof. Dr. Sacher (Projekt „Vertrauen in Partnerschaft II“ , 2006/2007) 80,2 % der Grundschüler und 69,9 % der Sekundarschüler die These „Eltern sollen sich aus Schule heraushalten“ auch ablehnen –d.h. auch Kinder wünschen sich die Mitwirkung ihrer Eltern!

Warum sollen sich Eltern wählen lassen?
Schule kann Ihren Auftrag nur erfüllen, wenn alle am Schulleben Beteiligten – insbesondere Schule und Elternhaus –vertrauensvoll zusammenarbeiten. Es handelt sich bei Elternbeiratstätigkeit um ein Ehrenamt, weshalb es immer besondere Anerkennung verdient, wenn sich jemand freiwillig engagiert. Elternbeiratstätigkeit bietet dabei neben vielen Informationen und einer größeren „Nähe“ zum Schulalltag auch Mitwirkungs-und Gestaltungsmöglichkeiten und zahlt sich für die Kinder, die Eltern und die Schule aus.

Arbeitet ein Elternbeirat an einer kleinen Schule (einzügigevierklassige Grundschule) anders als an einem Gymnasium mit 1000 Schülern?
Gemäß Art. 66 BayEUG wirkt sich die Schülerzahl einer Schule ja bereits auf die Mitgliederzahl des Elternbeirates aus. Prinzipiell würde ich die Formen und Möglichkeiten der Elternbeiratstätigkeit nicht differenzieren, auch wenn sich die Ausgestaltung vor Ort sowohl aufgrund der unterschiedlichen Schulformen als auch der Größe des Gremiums möglicherweise differenzieren werden.

Wo sind die Grenzen des Elternengagements?
Die erwähnte Studie von Prof. Dr. Sacher hat u.a. auch Fehlformen der Elternarbeit (z.B. defizitorientiert Elternarbeit, undifferenzierte Elternarbeit) ergeben, welchen es gezielt entgegenzuwirken gilt. Hilfreich ist es sicherlich, das Kooperationsverständnis offen zu klären und die gegenseitigen Erwartungen und Möglichkeiten zu artikulieren.

Wie zeitaufwändig ist die Tätigkeit?
Wie bei jedem ehrenamtlichen Engagement hängt dies vor allem von der individuellen Mitwirkungsbereitschaft und -möglichkeit (z.B. aufgrund persönlicher oder beruflicher Situation) des Einzelnen ab. Die Rückmeldungen bei den Seminaren der Hanns-Seidel-Stiftung zeigen immer wieder, dass hier Eltern unglaublich viel Zeit, Idealismus und Engagement einbringen und sich an einem Wochenende zusätzlich Informationen beschaffen möchten – dies passiert jedoch auf freiwilliger Basis, ebenso wie vielfältige Aktionen, welche neben den üblichen Sitzungsterminen an den Schulen realisiert werden und wofür ich absoluten Respekt und Dank im Namen der Schulen aussprechen möchte.

Wie könnte man Elternbeiräte für Ihre Arbeit unterstützen?
Das Kooperationsprojekt von Stiftung Bildungspakt Bayern und dem StMUK „Vertrauen in Partnerschaft“ zeigte, dass „traditionelle“ Formen der Elternarbeit nicht mehr ausreichen und neue Modelle entwickelt werden müssen. Schulen müssen hier also auch neue Wege der Elternarbeit erarbeiten und zulassen. Grundlage muss jedoch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit dieser Partner auf Augenhöhe sein – ein offener, unkomplizierter Umgang und informelle Gespräche erleichtern hierbei das Miteinander – was ja nicht nur für die Elternbeiratstätigkeit gilt. Ebenso müssen Elternbeiräte meiner Ansicht nach regelmäßig über die Grundlagen ihrer Tätigkeit informiert werden, die Elternbeiratsseminare der Hanns-Seidel-Stiftung oder auch der dazu veröffentlichte „Leitfaden für Elternbeiräte in Bayern“ wollen einen Beitrag dazu leisten. Vor allem aber glaube ich, dass Schule den Eltern Wertschätzung ihrer Arbeit geben kann und muss, denn es handelt sich dabei um ein freiwilliges Engagement, dass unsere Schule als Lern- und Lebensraum bereichert und bunter macht – und in der Realität weit mehr ist als das Klischee vom Kuchen backen für das Schulfest!