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Erwartungen an die Reform des europäischen Datenschutzrechts

Innenminister Joachim Herrmann
Hans Zehetmair

Am 30.November hat die Akademie der Hanns-Seidel-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern hochkarätige Experten aus Politik, Wissenschaft und Datenschutzpraxis zum Dialog eingeladen, um zwei im Entwurf vorliegende EU-Rechtsakte zu diskutieren: eine Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten sowie eine Richtlinie zum Datenschutz bei Polizei und Justiz.

Innenminister Joachim Herrmann eröffnete die Veranstaltung mit der Feststellung, von den Datenspuren unserer Smartphones und anderer IT-Verfahren gehe ein weit größeres Risiko für die Privatsphäre aus als von allen bei den Sicherheitsbehörden in ganz Europa gespeicherten Daten. Die EU-Kommission strebe eine "Paket-Lösung" im Datenschutz an, d.h. eine zusammenfassende Regelung für Wirtschaft, Behörden, Polizei und Justiz. Dies sei aber verfehlt, vielmehr sei ein Stufenplan vorzugswürdig, auch um Zeitverluste bei der dringend anstehenden Reform zu vermeiden. Ein modernes Datenschutzrecht für die Wirtschaft müsse Priorität haben. Ferner sei eine rasche und sachgemäße Lösung des Konflikts zwischen europäischem und nationalem Datenschutz im öffentlichen Bereich notwendig. Dabei dürfe der in Deutschland erreichte hohe Standard, der aufgrund des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts entstanden sei, nicht nivellierend abgesenkt werden. Daraus ergab sich nach den Ausführungen des Ministers ein europäischer Anwendungsfall des Subsidiaritätsprinzips, wie es für den Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland bereits gilt. Bei uns ist Bundes-Datenschutzrecht nicht anzuwenden, sobald und soweit ein Land den Datenschutz gleichwertig durch Landesgesetz geregelt hat.

Manfred Weber stellte die Positionen des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission dar
Rainer Knyrim, John Rodgers, Spiros Simitis, Rainer Stentzel, Florian Thoma, Eugen Ehmann

Ein weiteres Problem, das Minister Herrmann ansprach, ergibt sich daraus, dass angesichts der fortschreitenden Entwicklung etwa der sogenannten sozialen Netzwerke Verantwortungsstrukturen immer weniger feststellbar seien. Dazu gäben die Vorschläge der EU-Kommission keine neuen Impulse, da sie noch von klassischen Datenverarbeitungsprozessen ausgingen. Der Minister forderte daher: "Wir brauchen zusätzliche, innovative Instrumente. Nur so können wir die informationelle Selbstbestimmung auch unter den Bedingungen der digitalen Gesellschaft optimal schützen." Da technisch besonders geschützte IT-Systeme Schadprogrammen weniger ausgesetzt seien als nicht gepflegte Systeme, müsse man möglichst schon die Hersteller und Anbieter von Datenverarbeitungsverfahren in den Datenschutz einbinden. Als Anreiz hierfür wäre die Verleihung von Gütesiegeln zu erwägen.
Allgemein wurde festgestellt, dass in den Dingen des Datenschutzes die Regulierungen stets der rasanten Entwicklung der Technik hinterher eilen müssen, was unbefriedigend ist, aber nicht geändert werden kann. Professor Simitis betonte in diesem Zusammenhang eindringlich, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eine der tragenden Säulen des Rechtsstaates überhaupt und für die pluralistische Gesellschaft in einer lebendigen Demokratie fundamental sei. Wenn man den erreichten nationalen Standard nicht gefährden wolle, müsse in den zukünftigen europäischen Regelungen eine Klausel enthalten sein, die es den Partnerstaaten freistelle, jeweils über den Standard der europäischen Regelungen hinauszugehen.
 An der Notwendigkeit einer europaweiten Regulierung hat Minister Herrmann keinen Zweifel gelassen, denn in einer immer dichter vernetzten Welt, die im Banne der Globalisierung steht, kann die Regelung des Datenschutzes unmöglich mehr eine exklusive nationale Angelegenheit sein. Europa muss hier mit einer Stimme nach außen sprechen - was Subsidiaritätsregelungen in seinem Binnenbereich keinesfalls ausschließt. Es ist nämlich abzusehen, dass Europa mit den Vereinigten Staaten zu einem Datenschutz-Abkommen kommen muss, damit über den Atlantik hinweg "Interoperability" gewährleistet ist, wie John Rodgers, Botschaftsrat für Wirtschaft von der US-Botschaft, Berlin, formulierte.
Aus dem Publikum kam der Hinweis, eine rigide Regelung des Datenschutzes laufe Gefahr, das Lebensgefühl der jungen Generation zu missachten, die auf maximale Freiheit im Netz Wert lege. Es bleibt aber fraglich, ob man "das Lebensgefühl der jungen Generation" so pauschal konstatieren kann, und ob es in Wirklichkeit nicht unverzichtbare Werte unseres Gemeinwesens gibt, wie sie von Professor Simitis angesprochen worden sind, denen gegenüber auch der technische Fortschritt gewissermaßen in die Pflicht zu nehmen ist.  

Rede Joachim Herrmann