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Medizin des Alterns und des Lebensendes

Fachforum Medizin 2011

Die Teilnehmer am Fachforum waren überwiegend Medizinstudenten.

Die anspruchsvolle medizinische Versorgung betagter und schwerkranker Menschen war Thema eines Fachforums von Altstipendiaten und Stipendiaten vom 11. bis 13. November 2011 in Kloster Banz. Unter dem Titel „Medizin des Alterns und des Lebensendes“ wurden die Besonderheiten, die die Versorgung dieser Patientengruppen mit sich bringt, aufgezeigt. Man erläuterte derzeit bestehende und erforderliche Versorgungskonzepte und erörterte ethische und medizinrechtliche Fragestellungen.

Den Kreis der Referenten bildeten die Hausärztin Dr. med. Ute Schaaf, der Medizinethiker und Neurologe Dr. med. Matthis Synofzik, der Geriater Dr. med. Christoph Fuchs, als Vertreter der Palliativmedizin Prof. Dr. med. Stefan Lorenzl und der Medizinrechtler Wolfgang Putz.

Allgemeinärztin Dr. med. Ute Schaaf versorgt pflegebedürftige Senioren in deren häuslichem Umfeld. Sie berichtete, dass ihrer Erfahrung nach sich gerade diese Patienten eine möglichst umfassende medizinische Versorgung durch den Hausarzt wünschten, sodass der letzte Lebensabschnitt zu Hause verbracht werden könne.

Dr. med. Christoph Fuchs vom Zentrum für Akutgeriatrie und Frührehabilitation des Klinikums Neuperlach ging auf die anatomischen und physiologischen Veränderungen ein, die sich im hohen Halter im Körper abspielten und eine besondere medizinische Versorgung im erforderten. Beispielsweise sei die Dosierung vieler Medikamente an eine veränderte Nieren- und Leberfunktion anzupassen. In einem geriatrischen Assessment könne mittels geeigneter Tests der physische, kognitive, emotionale, ökonomische und soziale Zustand des Patienten eingeschätzt werden und ein umfassender Plan für seine individuelle Behandlung und Langzeitbetreuung aufgestellt werden.

Die beiden Ärzte waren sich darin einig, dass die medizinische Versorgung in der Regel nicht innerhalb des von den Krankenkassen vorgesehenen Zeitrahmens von sieben Minuten pro Patient erfolgen könne. Abnehmende körperliche und geistige Leistungsfähigkeit, eine größere Anzahl an gleichzeitig bestehenden Krankheitsbildern und häufig atypische Krankheitsverläufe rechtfertigten ein größeres Zeitbudget.

In den Vorträgen von Dr. med. Matthis Synofzik und Prof. Dr. med. Stefan Lorenzl standen die ethischen Fragestellungen im Vordergrund, die sich bei der Versorgung alter und schwer erkrankter Patienten ergeben. Der Arzt sei hier häufig in der Situation, emotional belastende Entscheidungen treffen oder umsetzen zu müssen. Beispielsweise, wenn aufgrund der medizinischen Indikation und dem Wunsch des Patienten lebenserhaltende Maßnahmen abgestellt und damit das Eintreten des Sterbens zugelassen werden soll.

Rechtsanwalt Wolfgang Putz brachte den Teilnehmern schließlich anhand von Bundesgerichtshof-Urteilen und Gesetzestexten die Rechtslage zum Themenfeld „Sterbehilfe“ nahe. Der Arzt müsse keine Angst mehr haben, aufgrund einer dem Patientenwillen entsprechenden Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen strafrechtlich verfolgt zu werden. Es herrsche seit dem Jahr 2010 eine eindeutige Rechtslage.

Damit konnten die Teilnehmer in dem guten Gefühl in ihren Klinikalltag entlassen werden, dass ethisch gebotene Entscheidungen auch vor Gericht Bestand haben werden.