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Was kann dem mündigen Verbraucher zugemutet werden?

Nichtswissender Verbraucher oder verständiger und informationsbewusster Bürger, der gefahrenbewusst am Rechtsverkehr teilnimmt? Seit Jahren wird diskutiert, was einem Verbraucher an Wissen, Informationsverständnis und Gefahrenbewusstsein abverlangt werden kann. Dieser Debatte trug das Fachforum Jura vom 4. bis 6. März 2011 in Kloster Banz Rechnung. Im Rahmen dieser Veranstaltung galt es, die juristischen Hintergründe und zahlreichen fallbezogenen Ausgestaltungen des Verbraucherschutzes durch Vorträge von ausgewiesenen Experten aus Sicht von Wissenschaft, Verwaltung und Praxis zu beleuchten.

Interessiert verfolgen die Stipendiaten und Altstipendiaten die Vorträge um Thema "Verbraucherschutz".

Den Einstieg machte Prof. Stephan Lorenz, LMU München, mit einem Überblick zu den neuesten europäischen Entwicklungen im Verbraucherschutz. Nach der relativ jungen Entdeckung des Schutzbedürfnisses des schwächeren Geschäftspartners sei es zu einer umfangreichen aber unübersichtlichen „Patchworkregelung“ von EU-Richtlinien gekommen. Diese gelte es jetzt zu kodifizieren.

Ein berechtigter Abbau von Binnenmarktshindernissen dürfe aber nicht in einer Vollharmonisierung enden. Eine solche werde die Zivilrechtssysteme der Mitgliedsstaaten wegen ihrer feinen bis zu fundamentalen Unterschiede nur verstimmen. Der jetzt in Entwicklung stehende Entwurf eines optionalen europäischen Schuldrechts sei zwar rechtsvergleichend hochinteressant. Wegen seiner Fülle an unbestimmten Rechtsbegriffen, die erst durch den Europäischen Gerichtshof zu klären wären, wäre er aber kaum praktikabel und schüfe Rechtsunsicherheit. Angst vor dem Neuen dürfe man zwar nicht haben, aber das Neue müsse als in sich schlüssiges System funktionieren.

Ganz anders die Lage in der Welt der Kapitalanlagen, wie Fachanwalt Klaus Rotter darlegte. Bei hochkomplexen Finanzgeschäften könne der Verbraucher nicht von heute auf morgen zum Experten gemacht werden. Er sei daher alleine auf das Vertrauensverhältnis zu seinem Anlageberater angewiesen. Je höher die Provision aber, desto höher das Risiko des Anlegers. Der provisionsgesteuerte Vertrieb erzeuge einen inakzeptablen Interessenskonflikt.

Eine Lösung durch einen Herausgabeanspruch auf die Provision bleibe mangels höchstrichterlicher Rechtsprechung aus und Informationspflichten nützten dem Fachunkundigen nichts. Ungünstig stehe es auch um Geschädigte, die sich Insiderhandel und auf vorsätzliche Minimalschäden spezialisierten Unternehmen gegenüber sehen.

Die neuen Fachforumssprecher Iulian Lepsa, Karina Bontscheva, Sabine Carl (v.l.) mit ihren Vorgängern Aleksandar Todorov (l.) und Nikolay Kutsarov (3.v.l.) und dem zuständigen Referenten Anton Preis

Prof. Caroline Meller-Hannich von der Martin-Luther-Universität in Halle-Wittenberg erläuterte die Problematik des Fernabsatzvertrages und des sogenannten „Information Overkill“. Nach kurzer Einführung über die Beurteilung der Verbrauchereigenschaft und die Formen des Verbraucherschutzes im Vertragsrecht setzte sie den Akzent auf das Rechtsgeschäft im elektronischen Verkehr. Dabei zeigte sie anhand aktueller  höchstrichterlicher Rechtsprechung die Anforderungen auf, die an die Widerrufsbelehrung (Fristbeginn) bzw. die Belehrung über die Wertersatzpflicht nach ausgeübtem Widerrufsrecht gestellt werden. In der für jeden Vortrag vorgesehenen Fragerunde beantwortete Prof. Meller-Hannich unter anderem Fragen bezüglich der Politik, die bezweckt, den Konsum zu fördern.

Die Sicht der Verwaltung stellte Ministerialdirigent Dr. Thomas Dickert vor. Grundlage jeglicher Verbraucherpolitik sei die Bestimmung des Verbraucherleitbildes. Wie der Europäische Gerichtshof gehe man von dem mündigen Verbraucher aus: Informiert, verständig, kritisch und zuversichtlich. Um dieses Leitbild zu realisieren, gelte es, den Bürger fit fürs Wirtschaftsleben zu machen. Da die bestehenden Informationspflichten für die Wirtschaft den Verbraucher eher desorientierten, werde auf vielfältige Bildungsprogramme in der Schul- und Erwachsenenbildung gesetzt. Weiterhin genieße der Ausbau einer grenzüberschreitenden Infrastruktur zur Konsumforschung und -beratung hohe Priorität. Häufig wüssten Bürger nicht, an wen man sich zu wenden habe. Weiterhin sei der Dialog mit allen betroffenen Interessengruppen das Kernstück bayerischer Verbraucherpolitik.

Tatjana Halm, die im Rechtsreferat der Verbraucherzentrale München tätig ist, führte sehr bildhaft vor Augen, mit welchen Gefahren beim Hochladen von Bildern auf Facebook zu rechnen ist und wo auf einer Website mögliche nachteilige Klauseln beim vermeintlich kostenlosen Softwaredownload platziert sein könnten. Dabei bezog sich die Referentin auch auf originelle Fassungen betrügerischer Mahnschreiben, die nichtsahnenden Verbrauchern geschickt werden. Abschließend berichtete sie über die Fallgestaltungen, die in ihrem Berufsalltag häufig auftreten und gab den Teilnehmern Ratschläge zur Nutzung von sozialen Netzwerken, sowie zur möglichen Reaktion auf unbegründete Zahlungsaufforderungen.

Am Ende des Fachforums stand die Neuwahl der Fachforumsprecher und die Themenfindung  für das Jahr 2012 auf dem Programm. Als Nachfolger von Aleksandar Todorov und Nikolay Kutsarov wählten die Anwesenden Karina Bontscheva, Sabine Carl und Iulian Lepsa. Im Anschluss einigten sich die Teilnehmer auf das Thema „Der Mensch im Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit“.