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Organtransplantation in Deutschland

Praxis, Organisation, Forschung und Ethik

Jeder Zehnte Deutsche besitzt den Organspendeausweis

Vor wenigen Wochen wurde im Bundesrat über das neue Transplantationsgesetz abgestimmt. Künftig wird jeder Bürger ab 16 Jahren dazu aufgefordert, sich für oder gegen eine Organspende nach seinem Tod zu bekennen. Mehr als 40 (Alt-) Stipendiaten diskutierten in München am Samstag, den 30. Juni 2012, mit Experten das Thema „Organtransplantation in Deutschland“.

PD Dr. med. Jens Mayer, Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie am Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd, berichtete in seiner „Einführung in die Praxis der Organspende“ von seinen Erfahrungen als Transplantationsmediziner am Universitätsklinikum Ulm. Er schilderte den praktischen Ablauf einer Organtransplantation und erläuterte die organisatorischen und strukturellen Probleme, mit denen der behandelnde Arzt eines hirntoten Patienten in der Einleitung und Durchführung der Organtransplantation konfrontiert sein könne.

Es gibt zwei Formen der Organspende: Die Lebendspende und die postmortale Organspende. Bei der postmortalen Organspende ist der Hirntod die Voraussetzung, dass ein Mensch zum Organspender werden kann. Der Hirntod ist als die unwiederbringlich erloschene Gesamtfunktion des Gehirns definiert und er wird in einem streng festgelegten Verfahren diagnostiziert.

Der Transplantationsmediziner und Geschäftsführende Arzt der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) in Bayern, Dr. med. Dipl.-Biologe Thomas Breidenbach, erläuterte die vielfältigen Aufgaben dieser Koordinierungsstelle für die Organspende in Deutschland. Er präsentierte konkrete Zahlen zur Situation der Organspende in der Bundesrepublik. Etwa jeder zehnte Deutsche besitze derzeit einen Organspendeausweis.

Prof. Dr. med. Bruno Reichart, ehemals Direktor der Herzchirurgischen Klinik am Klinikum Großhadern der LMU und Leiter der DFG-Forschergruppe „Xeno-Transplantation“ ging in seinem Vortrag auf alternative Ansätze zu den sogenannten allogenen Transplantationsverfahren ein. Bei einer allogenen Transplantation wird einem Patienten Gewebe von einem genetisch nicht identischen menschlichen Spender übertragen. Prof. Reichart setzt sich bereits seit vielen Jahren für die Fortentwicklung der Xenotransplantation ein. Bei der Xenotransplantation wird dem Menschen Gewebe einer anderen Gattung, beispielsweise des Schweines, übertragen. Ansätze seien z. B. die Transplantation von spezialisierten Zellen der Bauchspeicheldrüse, den sogenannten Inselzellen, zur Behandlung des Diabetes mellitus. Auch die Transplantation eines xenogenen Herzens sei in Zukunft prinzipiell vorstellbar.

Zum Abschluss dieser Tagung stellte Rainer Beckmann, Richter im Amtsgericht Würzburg und Mitglied des Clubs der Altstipendiaten der Hanns-Seidel-Stiftung, Grundsatzfragen zur Transplantationsmedizin und insbesondere zur postmortalen Organtransplantation. Er stellte beispielsweise die Frage in den Raum, ob sich – abgeleitet aus der Ansicht mancher Angehöriger von hirntoten Patienten, die Organspende sei die einzige Handlungsoption gewesen, um dem Tod einen Sinn zu geben - nicht eine allgemeine Pflicht zu spenden, konsequenterweise dann sogar eine „Sozialpflichtigkeit des Leichnams“ ergäbe.

Diese und weitere teils kontroverse Auffassungen ließen die Fachtagung in einer spannenden knapp einstündigen Diskussion enden, an der sich sowohl die Stipendiaten und Altstipendiaten als auch die anwesenden Referenten erneut engagiert beteiligten.