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Informationen aus dem Innenministerium
Testen, testen, testen

Einschränkungen im Grenzverkehr gelten weiter, Rückkehrer müssen nach Heimkehr zwei Wochen in Quarantäne, aktuelle Zahlen und: Details zu den Testverfahren

+++ Stets aktualisierte Informationen zum Thema Corona finden Sie auf dieser eigens geschaltetten Webseite https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/ +++

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration - KIM - Kommunales aus dem Innenministerium vom 06.04.2020

  • Einreise nur mit triftigem Grund
  • Gesundheitskontrollen für Rückkehrer
  • Aktuelle Zahlen
  • Testen, testen, testen
  • Wie getestet wird
Herrmann am Rednerpult. Eindringlich.

Joachim Herrmann, Bayerischer Staatsminister des Innern, für Sport und Integration

Michael Lucan; ©SA 3.0; Wikimedia Commons

Liebe Leserinnen und Leser,

sicher haben Sie den Medien entnommen, dass heute in Berlin das sog. Corona-Kabinett getagt hat. Dieses ist eine Sonderformation, in der unter der Leitung der Bundeskanzlerin die von der Corona-Pandemie fachlich besonders betroffenen Bundesministerinnen und Bundesminister zusammentreten. Das Corona-Kabinett hat sich u.a. mit den in der aktuellen Lage maßgeblichen Modalitäten der Einreise nach Deutschland befasst.

Einreise nur mit triftigem Grund

Hierzu ist zunächst festzustellen, dass Reisende ohne triftigen Reisegrund auch weiterhin nicht nach Deutschland einreisen dürfen. Dies betrifft regelmäßig Personen, die keinen dauernden Aufenthalt in Deutschland begründet haben, etwa Touristen oder Menschen, die „nur mal so“ in Deutschland Verwandte besuchen möchten.

Die für Bayern und seine grenznachbarliche Lage zu Österreich, Tschechien und zur Schweiz bestehenden Regelungen gelten ebenfalls unverändert weiter. Das bedeutet insbesondere, dass die temporären Schengen-Binnengrenzkontrollen zu Österreich und der Schweiz weitergeführt werden. Wie lange diese Kontrollen erforderlich sind, evaluiert die Bundesregierung nach ihrem heutigen Beschluss fortlaufend und wird Änderungen am Status quo mit den Nachbarstaaten und mit Bayern als Grenzbundesland abstimmen. Grenzpendler und Fahrer grenzüberschreitender Gütertransporte bleiben auch weiterhin von ansonsten geltenden Quarantänebestimmungen so lange ausgenommen, wie die einreisende Person keine Corona-Krankheitssymptome zeigt.

Die Grenze zu Tschechien kontrolliert Deutschland weiterhin nicht. Allerdings bleiben naturgemäß die von der Tschechischen Regierung zu Deutschland und Österreich angeordneten Grenzkontrollen vom Beschluss der Bundesregierung unberührt und laufen in der bestehenden Form weiter.

Gesundheitskontrollen für Rückkehrer

Ein zweiter großer Themenblock der heutigen Beschlüsse des Corona-Kabinettes bezieht sich auf die Gesundheitskontrolle von Personen, die in Deutschland wohnen oder sich hier längerfristig aufhalten, sich aber mindestens mehrere Tage im Ausland aufgehalten haben und nun wieder nach Deutschland zurückkehren möchten. Hierbei ist unerheblich, ob der Auslandsaufenthalt in einem EU-Mitgliedsstaat wie etwa Österreich oder Tschechien oder einem Drittstaat wie etwa den USA oder Kanada stattgefunden hat, und unerheblich ist auch die Nationalität des Reiserückkehrers. Denn unter seuchenspezifischen Gesichtspunkten ist die Nationalität kein relevantes Kriterium, es zählt allein „infektiös“ oder „nicht infektiös“.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll dieser Personenkreis unmittelbar nach der Einreise in eine verbindliche zweiwöchige Quarantäne gehen. Damit soll verhindert werden, dass zusätzliche Infektionen aus dem Ausland eingetragen werden bzw. dass diese Personen nach der Rückkehr an ihrem Wohnort zum Ausgangspunkt neuer Infektionsketten werden.

Der Vollzug obliegt den Ländern, die nun seitens der Bundesregierung aufgefordert sind, die erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen. Hierbei ist es dem Bund ein Kernanliegen, dass die Länderregelungen einheitlich ausgestaltet sind und sich an den genannten Maßgaben der Bundesregierung ausrichten. Die Innenministerkonferenz ist beauftragt, bis Mittwoch eine Musterverordnung vorzulegen. Die redaktionelle Arbeit hierzu leisten unter der Federführung unseres Landepolizeipräsidenten Dr. Wilhelm Schmidbauer die Abteilungsleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung aus den Innenministerien der Länder. Die zuständigen Stellen der Länder – in Bayern das Gesundheitsministerium – sind dann aufgerufen, die Regelungen auf Grundlage der Musterverordnung im Landesrecht zu erlassen. Den Beginn des Vollzugs der Quarantäne gegen Reiserückkehrer erwartet die Bundesregierung bis zum 10. April 2020.

Aktuelle Zahlen

Stand heute, Montag, 10:00 Uhr, haben wir in Bayern 25.355 Corona-Infektionen (+ 1.005 im Vergleich zum Vortag, + 4,1 Prozent) zu verzeichnen. Auch wenn diese Zahlen unter den Vorbehalt einer aus dem Wochenende resultierenden „Erfassungsdelle“ zu stellen sind, so bleiben wir doch jedenfalls stabil im statistischen Korridor der letzten Tage.

Die Anzahl der amtlich ausgewiesenen Genesenen liegt bei 5.810 und ist im Vergleich zum Vortag um 620 gestiegen. Setzt man diesen Wert ins Verhältnis zu den 1.005 Neuinfektionen, dann wird die Differenz („Delta“) zusehends kleiner. Es ist zu hoffen, dass idealerweise die Zahl der Genesenen die der Neuinfizierten bald überholt, weil sich daraus eine Entlastung des Gesundheitswesens herleiten lässt.

Und noch ein positiver Wert: Ausgehend von ursprünglich 2,8 Tagen ist der Wert für die Zeitspanne, in der sich die Neuinfektionen verdoppeln, auf 8,6 Tage gestiegen. Das reicht leider noch nicht, für eine Trendumkehr müsste dieser Parameter bei 10 bis 12 Tagen liegen. Nach der Einschätzung zahlreicher Fachleute haben wir die Spitze des Infektionsgeschehens noch nicht erreicht, diese kommt erst noch. Insgesamt scheint sich die Infektionslage aber einigermaßen günstig zu entwickeln.

Leider müssen wir weitere 33 (Vortag: + 41) Corona-Tote beklagen, sodass sich deren Gesamtzahl auf 444 erhöht.

Testen, testen, testen

Die Beurteilung der Lage fußt u.a. entscheidend auf den Ergebnissen der Tests und stützt sich auf statistische Feststellungen und der sich daraus ergebenden Verlaufskurve. Um diese auf eine valide Grundlage zu stellen, dabei ein möglichst repräsentatives Bild von der tatsächlichen Infektionslage zu erhalten, die von einem nicht geringen Dunkelfeld gekennzeichnet ist, gilt die Devise „testen, testen, testen, was das Zeug hält“. Deshalb hat die Staatsregierung von Anfang an alles darangesetzt, die bei staatlichen und privaten Laboren vorhandenen Testkapazitäten aufzustocken. Hier haben wir auch enorme Fortschritte gemacht. Konnten wir zunächst in Bayern etwa 4.000 Proben pro Tag testen, beläuft sich die Kapazität heute in der Spitze auf ca. 12.000 Untersuchungen. So wurden neue Analysegeräte beschafft und in Universitäten, Tierkliniken und privaten Forschungslaboren vorhandene Gerätschaften für Corona aktiviert.

Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, was eigentlich alles geschehen muss, und welche Technologie eingesetzt wird, um aus den in den Medien oft gezeigten Mundhöhlenabstrichen letztlich ein positives oder negatives Testergebnis herauszuarbeiten, das am Ende in die tägliche Statistik Eingang findet.

Wie getestet wird

Die Überschrift könnte lauten „Fahndung nach dem Virus“. Denn ähnlich, wie die Polizei sich bei der Fahndung nach einem unbekannten Straftäter der DNA-Analyse bedient, so nutzen auch die beauftragten privaten Labore und die staatlichen Untersuchungsstellen dieselbe Technologie bei der Suche nach dem Virus. Wie Sie nicht zuletzt aus zahlreichen Tatort-Filmen wissen, handelt es sich bei den hier zum Einsatz kommenden biochemischen Verfahren um absolute Spitzentechnologie. Diese im Detail zu beschreiben und zu verstehen würde ganz sicher meine und womöglich auch Ihre Kenntnisse von der Biochemie übersteigen. Deshalb darf ich stark vereinfachen. Viren sind zwar keine Lebewesen, aber organische Strukturen, die über Erbgut verfügen. Im Wesentlichen geht es darum, aus dem mit dem Mundhöhlenabstrich „gesicherten“ organischen Material Erbgut herauszulösen, dieses so oft zu vervielfältigen, bis die zu untersuchende Menge oberhalb der technischen Nachweisgrenze liegt und dann zu schauen, ob sich die für das Corona-Virus charakteristischen DNA-Sequenzen finden.

Die zur Anwendung kommenden Verfahren sind standardisiert und werden fortlaufend evaluiert. Auf dieser technischen Grundlage kommen bei der Suche nach den entscheidenden Sequenzen sog. Sequenziermaschinen zum Einsatz. Das sind extrem komplexe Apparaturen, die – je nach Typ – nahezu alle Arbeitsschritte einer Genanalyse durchführen und dabei hundert und mehr Proben gleichzeitig untersuchen können. Die biotechnische Analyse samt Auswertung benötigt in mehreren Schritten, in denen u.a. chemische Reagenzien eine Zeit lang auf das Probenmaterial einwirken müssen, ehe weitergearbeitet werden kann, insgesamt knapp einen Tag. Deshalb steht das Ergebnis, anders, als man es oft im Krimi sieht, nicht sofort auf Knopfdruck fest, sondern verlangt etwas Geduld. Rechnet man den Transport der Probe zum Labor, einen ggf. wegen der enormen Masse an zu untersuchenden Proben entstandenen Analysestau sowie den Zeitbedarf für die Rückmeldung des Ergebnisses an den Probanden und die zuständigen Behörden zusammen, erklärt es sich leicht, dass es gelegentlich von der Probenentnahme bis zur Ergebnismitteilung eine knappe Woche dauern kann. Die Maschinen laufen sieben Tage die Woche, das hochspezialisierte und deshalb nicht einfach aufzustockende Laborpersonal arbeitet in zwei bzw. drei Schichten und der Markt für Sequenziermaschinen ist leergefegt. Deshalb wird es nicht leicht sein, die Untersuchungskapazitäten schnell weiter auszubauen. Aber wir bleiben dran und auch mit den aktuell in Bayern verfügbaren Kapazitäten sind wir in der Lage, belastbare Ergebnisse zu erarbeiten.

Mit besten Grüßen und bleiben Sie tapfer!

Ihr

Joachim Herrmann, MdL
Staatsminister

 

Onlineredaktion/Internet
Maximilian Witte
Redakteur
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