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Informationen aus dem Innenministerium
Transparent gemacht: Corona-Maßnahmen, Organisation und Abläufe

Aktuelle Entwicklung in Bayern, Bayerische Reaktion auf die Pandemie, der Katastrophenfall und: Abläufe und Entscheidungsfindung während der Krise transparent erklärt.

+++ Stets aktualisierte Informationen zum Thema Corona finden Sie auf dieser eigens geschaltetten Webseite https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/ +++

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration - KIM - Kommunales aus dem Innenministerium vom 24. Mai 2020

  • Hotspots im Blick behalten
  • Chronologie der Krise in Bayern
  • Rasche Eskalation und koordinierte Reaktion
  • Engpässe überwinden, Kapazitäten ausbauen
  • Dreifache Herausforderung
  • Feststellung des Katstrophenfalles
  • Prozesse und Abläufe
  • Wir haben richtig gehandelt
Herrmann am Rednerpult. Eindringlich.

Joachim Herrmann, Bayerischer Staatsminister des Innern, für Sport und Integration

Michael Lucan; ©SA 3.0; Wikimedia Commons

Liebe Leserinnen und Leser,

auch heute möchte ich diesen Newsletter mit einem kurzen statistischen Überblick zur Corona-Lage in Bayern einleiten. Stand heute, Sonntag, 10:00 Uhr, haben wir 46.505 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Vortag + 67 mehr (vorgestern auf gestern
+ 120) oder + 0,1 Prozent. Bezogen auf 100.000 Einwohner waren oder sind in Bayern statistisch bisher 356 Menschen bestätigt mit COVID-19 infiziert.

Wieder genesen sind amtlich ausgewiesen 41.740 Personen oder 210 mehr als gestern
(+ 0,5 Prozent). Aktuell leiden in Bayern 2.370 Personen an COVID-19, das sind ca. 160 weniger als gestern (- 6,3 Prozent). Bezogen auf 100.000 Einwohner sind aktuell noch 18 Bewohner Bayerns erkrankt (gestern 22).

An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.391 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag + 8 (vorgestern auf gestern + 11) oder insgesamt + 0,5 Prozent mehr.

Die über sieben Tage statistisch geglättete Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er selbst gesundet oder verstirbt, bemisst sich entsprechend der mathematischen Betrachtungen des Robert Koch-Instituts (RKI) heute für Bayern auf R=0,85 (gestern R=0,87).

Hotspots im Blick behalten

Und auch heute sollen die 7-Tage-Inzidenzen für die am stärksten betroffenen Kreise und kreisfreien Städte Bayerns nicht fehlen, illustrieren doch diese Werte, ob, und wenn ja, wo es Hotspots gibt.

Auch heute sind die drei Erstplatzierten dieselben wie gestern und vorgestern, haben aber erneut die Plätze getauscht. An der Spitze steht nun der Landkreis Lichtenfels mit einer kumulierten 7-Tage-Inzidenz von 41,9 (gestern 32,9). Diesem folgt die kreisfreie Stadt Regensburg mit einem Wert von 40,6 (gestern 39,3). Und Platz 3 belegt nun der Landkreis Coburg, für den heute 33,4 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen 7 Tagen (gestern 43,7) ausgewiesen sind. Somit liegt nach wie vor keine bayerische Gebietskörperschaft jenseits der bundesweit einheitlich definierten kritischen Marke von 50, die einen Notfallmechanismus und weitergehende Meldepflichten gegenüber dem Bund auslöst.

In der Gesamtschau zeichnen damit alle relevanten Parameter ein positives Bild.

Immer wieder erreicht mich nach zehn Wochen der Feststellung des Katastrophenfalles die Frage, wie es dazu gekommen sei und wie man sich eigentlich organisiert habe, um der Lage Herr zu werden. Das im Detail abzubilden hieße Bücher zu füllen. Ich will es mit einer Kurzdarstellung versuchen.

Chronologie der Krise in Bayern

Die Aufbauorganisation, mit der wir arbeiten, ist eine Mischung aus bereits vorhandenen Organisationseinheiten der allgemeinen Aufbauorganisation und speziell eingerichteten Teilen einer besonderen Aufbauorganisation. Vieles hat sich aus der sich oft genug überraschend verändernden Lage heraus entwickelt und für vieles gilt, wie ein Sprichwort sagt, dass es beim Machen geworden ist.

Versetzen wir uns zurück in die Zeit der ersten Corona-Fälle in Bayern, Stichwort Webasto. Hier ging es letztlich um etwa zwei Dutzend Infektionsfälle, die sich auf die Landkreise Starnberg und Traunstein beschränkt haben. Diese Kleinszenarien waren mit den vorhandenen Strukturen der Alltagsorganisation bei den Gesundheitsämtern als Teil der Landratsämter, beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und beim Gesundheitsministerium (StMGP) vergleichsweise einfach zu bewältigen.

Das Bild änderte sich, als die Fallzahlen unter dem Eindruck der Faschings- und Skiferienheimkehrer rasant anstiegen. Es änderte sich im Grunde alles. Waren es zunächst örtlich kleine Hotspots gewesen, waren nun Südbayern massiv und der Rest Bayerns erheblich betroffen. Lag die Zahl der täglichen Neuinfektionen ursprünglich im einstelligen Bereich, ging es nun in rasendem Tempo in Richtung 1.000 und mehr – in der Spitze waren es 2.000 Neuinfektionen pro Tag. Waren zunächst nur wenige Patienten beatmungspflichtig, nahmen auch diesbezüglich die Zahlen schnell stark zu. Urplötzlich rückten Szenarien in den Bereich des Möglichen, die vorhandenen allgemein- und intensivmedizinischen Kapazitäten könnten nicht reichen. Die persönliche Schutzausstattung, mittlerweile jedem Kind bekannte Stichworte waren schon damals OP-Masken, FFP2- und FFP3-Masken, Schutzhandschuhe und -brillen, könnten ebenso knapp werden, wie Desinfektionsmittel. Derlei Szenarien galten plötzlich nicht mehr als Horrorphantasien irgendwelcher Schwarzseher, sondern als jedenfalls denkbar. Und wie grausam diese Szenarien in der Realität wüten, konnte man via TV an den Beispielen Heinsberg/NRW und vor allem Italien sehen.

Zudem wurde immer klarer, dass die Lage bei absehbar fortschreitender Entwicklung bald keine allein der öffentlichen Gesundheitsverwaltung mehr sein würde. Denn je mehr bestimmte Restriktionen in den Bereich des Möglichen rückten, umso deutlicher wurde, dass diese den Schul- und Hochschulbetrieb, Kindertagesstätten und Kindergärten, die Wirtschaft, die öffentliche Sicherheit und Ordnung und im Grunde das gesamte wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben tangieren würden.

Rasche Eskalation und koordinierte Reaktion

Damit verbreiterten sich die fachlichen Betroffenheiten innerhalb der Staatsregierung. Über das StMGP hinaus waren nun insbesondere auch das Kultusministerium (Schulen), das Wissenschafts- und Kunstministerium (insbes. Hochschulen, Museen, Theater), das Wirtschaftsministerium (Wirtschaftsförderung), das Verkehrsministerium (z.B. Gütertransportwesen, Fernverkehr, ÖPNV), das Verbraucherschutzministerium (Zertifizierung von Schutzausstattung), die Staatskanzlei (vor allem politische Koordination der Staatsregierung, Abstimmung mit der Bundesregierung und den anderen Ländern), das Finanzministerium (alle Maßnahmen kosten Geld) und natürlich auch „mein“ Innenministerium (Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Kommunalangelegenheiten) samt der jeweils nachgeordneten Geschäftsbereiche gefordert.

Diese Situation bedurfte der ressortübergreifenden Koordination, die zunächst mit einem beim StMGP eingerichteten, täglich physisch tagenden Arbeitsstab erbracht wurde. Dieser war sowohl mit den Ministerinnen und Ministern, als auch hohen Fachbeamtinnen und Fachbeamten besetzt. Mit dem pandemischen Anwachsen der Krise nahmen dessen Aufgaben und vor allem crossover laufende Kooperationserfordernisse exorbitant zu. Dies will ich nur an ein paar wenigen Beispielen erläutern, in der Realität ist alles viel komplexer und die Wechselwirkungen sind vielfacher und stärker.

Engpässe überwinden, Kapazitäten ausbauen

Versiegen die hergebrachten, regelmäßig in Asien liegenden Quellen des StMGP für Schutzmasken, Beatmungsgeräte und Desinfektionsmittel, so können womöglich internationale Kontakte des Wirtschaftsministeriums und der Staatskanzlei auch auf einem zusehends überhitzenden internationalen Markt die Quellen wieder zum Sprudeln bringen oder neue auftun.

Aber auch innerhalb Bayerns stieg der Koordinationsaufwand kontinuierlich. Zieht man entsprechend einer sich verschärfenden Lage in Betracht, Schulen zu schließen, strahlt dies sogleich auf Kindergärten und KiTas aus, hat aber auch Konsequenzen für die Betreuung der Kinder zu Hause und damit das Arbeitsleben der Eltern. Soll das StMGP die Kapazitäten an Intensivbetten erhöhen, betrifft dies zu aller erst die von den Landkreisen und kreisfreien Städten, also kommunal, getragenen Krankenhäuser, die staatlich getragenen Universitätsklinika, aber auch Privatkliniken. Werden die Kliniken einer Region dem Patientenaufkommen nicht mehr Herr, muss ggf. über Landkreis- und Bezirksgrenzen hinweg gesteuert werden. Müssen Ausgangsbeschränkungen erlassen und Betriebsverbote ausgesprochen, Schwerpunktpraxen eingerichtet, Quarantänemaßnahmen angeordnet werden, müssen womöglich erst Gesetze geändert sowie Allgemeinverfügungen oder Rechtsverordnungen erlassen werden. Kontrolliert der Bund die Grenzen zu Nachbarstaaten stärker, wird dies die Bayerische Grenzpolizei fordern. Kommen Ausgangsbeschränkungen, müssen diese polizeilich überwacht werden. Muss bei anderen Verwaltungszweigen Unterstützungspersonal beschafft werden, ist dieses auszuwählen und dienstrechtlich einwandfrei zuzuweisen. Für alles das braucht es ein straff organisiertes Meldewesen und eine effektive Informationssteuerung, ansonsten drohen eine überbordende Informationsflut oder der Verlust wichtiger Informationen und schlimmstenfalls Informationschaos.

Dreifache Herausforderung

Diese beliebig fortsetzbare Aufzählung zeichnet dreierlei nach. Zum einen wurde die Arbeitslast für den einen Stab schier überbordend. Zum zweiten erwuchsen dem in seiner originären Zuständigkeit ohnehin bis auf den Anschlag belasteten StMGP aus der dortigen Ansiedlung des Arbeitsstabes zusätzliche ressourcenbindende Aufgaben. Und drittens – entscheidend –  war ein immer schwieriger zu managendes Konglomerat aus strategisch-politischen, legislativen und operativen Fragen und Aufgaben entstanden, die es dringend zu entflechten galt.

Jeder kennt es von sich selbst. Hat man eine knifflige Situation zu lösen, fragt man sich, was habe ich selbst an Ressourcen, wer könnte mir ggf. helfen und was muss der können? Die Anforderungen waren klar. Ganz Bayern ist betroffen, also muss jede Lösung in das gesamte Staatsgebiet ausgreifen. Es ist nicht mit ein paar wenigen Unterstützungskräften getan, es wird tausende brauchen. Und es sind ad hoc auftretende, sich womöglich noch weiter verschärfende Lageentwicklungen wahrscheinlich, also braucht es Kräfte, die mit krisenhaften und unvorhersehbaren Situationen umgehen können. Alles das können vor dem Hintergrund ihrer originären Ausrichtung am ehesten die Sicherheitsbehörden und der Katastrophenschutz leisten. Damit war der Lösungsansatz vorgezeichnet, auch wenn diese Katastrophe völlig anders daherkommt als übliche Naturkatastrophen oder menschengemachte Großschadenereignisse.

Feststellung des Katstrophenfalles

Mit der Feststellung des Katstrophenfalles durch mich am 13. März 2020 hat sich im Ergebnis eine vierstufige Struktur ergeben. Die ministerienübergreifende politische Steuerung ressortiert bei dem in der Staatskanzlei angesiedelten Katastrophenstab. Dieser tagt meist täglich als Videokonferenz unter der Leitung des Staatskanzleiministers oder auch der Amtschefin der StK. Zugeschaltet sind hochrangige Vertreter mindestens der eingangs erwähnten Ministerien, jedenfalls die Gesundheitsministerin und ich. Hier werden strategische Dinge besprochen und Weichenstellungen, die der Ministerrat beschließen muss, etwa die Verhängung oder Lockerung von Beschränkungen sowie Gesetzesinitiativen etc., vorbereitet.

Der Stab berät stets nach einer wiederkehrenden Tagesordnung. Zunächst berichtet der Präsident des LGL über die Entwicklung der Infektionslage. Sodann erläutere ich als Leiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz Bayern (FüGK Bayern) oder ein von mir beauftragter ranghoher Beamter die Situation, wie sie sich aus Sicht der Katastrophenschutz- und Sicherheitsstrukturen darstellt. Hier geht es vor allem um die generelle Sicherheitslage, die Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Beschränkungen sowie über die von den Landkreisen und kreisfreien Städte erbetenen Unterstützungen, etwa bei der Beschaffung von Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel, Krankenhauskapazitäten und Personalverstärkung. Weitere Tagesordnungspunkte sind die Lage in den Kliniken sowie die Einschränkungen des sozialen Lebens.

Auf diese Weise erhält die politische Ebene einen strukturierten Überblick über die Situation im Land, wo welche drängenden Probleme ent- bzw. bestehen und wie sie gelöst werden können. In der Gegenrichtung erhalten die operative(ren) Ebenen weitergehende Aufträge und Direktiven, sodass alles Ebenen übergreifend verzahnt werden kann und die ablauforganisatorischen Prozesse Hand in Hand gehen.

Prozesse und Abläufe

Meist unmittelbar im Anschluss an die „Staatskanzleischalte“ berufe ich die FüGK Bayern ein. Diese tagt in Teilpräsenz im Innenministerium, verschiedene Mitglieder sind telefonisch zugeschaltet. Auch dieses oberste Katastrophenschutzgremium berät nach einem strikten Schema. Denn nur die Standardisierung der Prozesse bringt Ordnung in die Abläufe, stellt sicher, dass nichts Wichtiges vergessen wird und jeder Beteiligte Gelegenheit bekommt, sein Anliegen vorzutragen oder nachzufragen.

Eingeleitet wird der Fachteil mit der Darstellung der Infektionslage. Denn auch die „im Maschinenraum“ müssen zum richtigen Verständnis ihrer eigenen Aufgabe die Brisanz der Gesamtlage kennen.

Als erster berichtet der Schichtleiter oder die Schichtleiterin der in der heißen Phase 24 Stunden sieben Tage die Woche in den Lageräumen des Innenministeriums arbeitenden Operativen FüGK Bayern über das, was deren Arbeit bestimmt. Alles, was hier im Innenministerium an Informationen und Unterstützungsersuchen gebündelt wird, kommt von den bei den sieben Bezirksregierungen, 71 Landratsämtern und 25 kreisfreien Städten in Bayern aufgerufenen örtlichen Führungsgruppen Katastrophenschutz – der vierten, die Basis und das Rückgrat bildenden Ebene. Hier zeigt sich gerade die Stärke der mit dem Kat-Fall verbundenen Strukturen. Sie sind vordefiniert und eingeübt, es stehen fertige und funktionierende Meldewege und Dokumentationssysteme auf EDV-Basis zur Verfügung und – entscheidend – die Akteure kennen sich und bilden so bis zum örtlichen Landrat eine stabile Arbeitsstruktur, die in beide Richtungen routiniert funktioniert. Die Vielschichtigkeit der Arbeit der Operativen FüGK Bayern lohnt einen vertieften Blick auf diese. Deshalb werde ich in einem der nächsten Newsletter über sie berichten.

Sodann trägt der Vertreter der Polizei vor. Er berichtet zur Sicherheitslage, zu Feststellungen betreffend die Einhaltung infektionsschutzrechtlicher Beschränkungen und die hierbei notwendig gewordenen ordnungswidrigkeitenrechtlichen Ahndungen, zum Demonstrationsgeschehen mit Corona-Bezug, zur Kräfteplanung und die – gottlob zahlenmäßig niedrigen – Infektionsfälle innerhalb der Polizei.

Der Vertreter der Bundespolizei referiert zur Lage an den Grenzen und im Bahn- und öffentlichen Personennahverkehr, soweit für diese der Bund bahnpolizeilich zuständig ist.

Die Asylverwaltung schildert die von ihr ergriffenen Maßnahmen, um die Ausbreitung von COVID-19 in Asylbewerberunterkünften zu verhindern und sodann trägt der Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Rettungsdienstorganisationen zu deren Lageerkenntnissen und Belastungen vor. Hierbei wechselt die Sitzungsvertretung zwischen den Landesgeschäftsführern von Bayer. Rotem Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Johanniter Unfallhilfe und Arbeiter-Samariter-Bund.

Da das Zentrallager zur Verteilung der Mangelgüter wie Schutzausrüstung und andere relevante Ausstattungsgegenstände vom LGL und damit dem Gesundheitsministerium verantwortet, jedoch administrativ vom THW betrieben wird, erläutert sodann dessen Landesbeauftragter die Warenzugänge, den Lagerbestand und die geplanten Auslieferungen. Hier reden wir über teilweise hunderte Paletten pro Tag, die das THW mit etwa 350 Helferinnen und Helfern im Zentrallager kommissioniert und an alle Standorte der örtlichen FüGKen bei den 71 Landratsämtern und 25 kreisfreien Städten verteilt.

Selbstverständlich ist auch das Gesundheitsministerium, das letztlich der Bedarfsträger der von der FüGK Bayern organisierten Unterstützung ist, mit einem Abteilungsleiter vertreten, um auch in diesem Kontext den kurzen Draht zur Klärung wichtiger Fragen zu haben.

Last but not least erhält der Vertreter der Bundeswehr, in der Regel der Chef des Landeskommandos Bayern und im Generalsrang – das Wort. Die Bundeswehr unterstützt die örtlichen FüGKen seit Wochen mit konstant ca. 250 Soldatinnen und Soldaten. Zum einen mit Ärzten, die die Gesundheitsämter verstärken, mit Sanitätssoldaten, die in Hotspot-Altenheimen pflegerische Aufgaben übernehmen, mit Fachkräften wie etwa Angehörige einer ABC-Einheit, die in großem Stil die damalige Mangelware Desinfektionsmittel produziert hat (ich hatte Sie darüber informiert), zum anderen mit sog. „helfenden Händen“, die im wahrsten Sinne des Wortes den Katastrophenschutzbehörden vor Ort zur Hand gehen.

Wir haben richtig gehandelt

Auch in der Rückschau bin ich absolut davon überzeugt, dass es für Bayern in Anbetracht der bundesweit stärksten Betroffenheit eines Landes absolut richtig war, den Kat-Fall auszurufen. Das hat den Gesundheitsbehörden die nötige Luft verschafft, um sich auf ihre Kernkompetenzen bei der Pandemiebekämpfung zu konzentrieren. Und es hat einen krisenerprobten, befugnisrechtlich, technisch und personell handlungsstarken Apparat aktiviert, um den uns die anderen Bundesländer beneiden. Auch wenn die Pandemie derzeit stark zurückgedrängt ist, noch ist die Gefahr nicht vorbei. Es ist ein gutes Gefühl, zu wissen, dass wir auch bei einer vielleicht auftretenden zweiten Welle von COVID-19 wiederum absolut handlungsfähig sein werden.  

Mit besten Grüßen und starten Sie gut in die neue Woche!

Ihr

Joachim Herrmann, MdL
Staatsminister

Leiterin Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Onlineredakion

Susanne Hornberger