Die entscheidenden Neuerungen der Gesetzesinitiative
Neue Bestimmungen bezüglich der Rechtsstellung von Richtern und Staatsanwälten, insbesondere die Möglichkeit, künftig im Falle von Fehlurteilen Richter und Staatsanwälte persönlich haftbar zu machen.
Die Möglichkeit, bei Dienstvergehen über Disziplinarmaßnahmen hinaus auch strafrechtliche Ermittlungen gegen Richter und Staatsanwälte einzuleiten.
Die Zuständigkeit hierfür soll von der bisher zuständigen DNA (der Antikorruptionsbehörde der Staatsanwaltschaft) auf eine neue Behörde übertragen werden.
DNA und DIICOT (Abteilung zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und Terrorismus der Staatsanwaltschaft) sollen stärker als bisher durch Regierung und Justizministerium überwacht werden.
Änderungen am Status und der Arbeitsweise des Obersten Rates der Magistratur (CSM) selbst.
Der Einfluss des Staatspräsidenten bei Ernennung und Abberufung des Präsidenten des Obersten Gerichts sowie der leitenden Staatsanwälte wird beschränkt.
Richtern und Staatsanwälten ist verboten, sich „verleumderisch“ über Exekutive und Legislative zu äußern. Da nicht näher bestimmt ist, was das bedeutet, und damit auch beispielsweise eine negative Bewertung von Gesetzesvorhaben betroffen sein könnte, werden Richter und Staatsanwälte mundtot gemacht.
Änderungen am Gesetz über die Nationale Integritätsagentur (ANI), die gegen Parlamentarier, Bürgermeister und gewählte Kreisratsmitglieder verhängte Einschränkungen durch die ANI aufgrund von Interessenkonflikten für die Jahre 2007 bis 2013 aufheben würden.