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EU-Jahresrückblick 2020
Fazit der deutschen Ratspräsidentschaft

2020 wurde europaweit von der Corona-Pandemie bestimmt. Aber auch andere Themen forderten besonders die Bundesrepublik als Vorsitzende der EU-Ratspräsidentschaft heraus: Brexit-Verhandlungen, das Libyen-Waffenembargo, Flucht- und Migration, das transatlantische Debakel und der EU-Haushalt. Wir ziehen Bilanz: Deutschland kann Erfolge vorweisen.

Im Juli 2020 übernahm Deutschland den Vorsitz des Rats der Europäischen Union. Die Corona-Pandemie zwang zum Umdenken: Anstelle der zuvor festgelegten Schwerpunkte gab nun Corona inhaltlich den Ton an. Außerdem wurden Videokonferenzen zur neuen Norm. Die für Verhandlungen so wichtigen persönlichen Treffen entfielen. Trotz dieser erschwerten Bedingungen hat die deutsche Ratspräsidentschaften eine beeindruckende Bilanz erzielt: So brachte sie die festgefahrenen Verhandlungen über den EU-Haushalt zu einem Abschluss.

EU-Flaggen vor dem Europaparlament in Brüssel

Das Europäische Parlament hat den EU-Haushalt mit gestaltet und beispielsweise dafür gesorgt, dass der Etat für Forschungs- und Bildungsprogramme um 11 Milliarden aufgestockt wurde.

artJazz; HSS; IStock

EU-Haushalt und Corona-Aufbaupaket „NextGeneration EU“

Die wichtigste Aufgabe der deutschen Ratspräsidentschaft bestand in der Verabschiedung des EU-Haushalts für die Jahre 2021 bis 2027 und des nicht weniger dringend benötigten Corona-Aufbaupakets „NextGeneration EU“. Im Juli 2020 einigten sich die Mitgliedstaaten nach zähen Verhandlungen auf die Gesamthöhe der zukünftigen finanziellen Ausstattung der EU von rund 1,8 Billionen Euro, inkl. 750 Milliarden für den Corona-Sonderfonds. Im November erzielten der Rat und das Europäischem Parlament (EP) eine vorläufige Einigung. Das EP setzte einige seiner Forderungen durch, zum Beispiel die Aufstockung des Etats für Forschungs- und Bildungsprogramme um 11 Milliarden.

Polen und Ungarn blockierten die Verabschiedung jedoch mit einem Veto. Sie stellten sich gegen den ebenfalls vom EP strikt eingeforderten Rechtsstaatlichkeitsmechanismus (siehe unten), der bei Verstößen gegen EU-Grundprinzipien eine Streichung von EU-Geldern vorsieht. Dank eines Verhandlungskraftaktes der deutschen Ratspräsidentschaft gelang den Staats- und Regierungschefs auf dem Dezember-Gipfel der Durchbruch: Zwar ist die EU-Verordnung zum Rechtsstaatsverfahren weiterhin Bestandteil des Finanzrahmens, ihr Inkrafttreten könnte sich jedoch aufgrund einer Klage der „Veto-Länder“ vor dem Europäischen Gerichthof (EuGH) verzögern. Trotz Bedenken über diesen Kompromiss stimmte das EP zu, forderte jedoch von der Kommission eine konsequente Einhaltung der Regeln. Damit sind zunächst die Voraussetzungen für eine Ratifizierung durch die National- und einige Regionalparlamente der Mitgliedstaaten geschaffen, um somit die letzten Hürden zu nehmen und die von den Mitgliedstaaten dringend benötigten Finanzhilfen endlich auf den Weg zu bringen.

Sicherung von Grundprinzipien und Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten

Die Europäische Union beruht auf freiheitlichen Grundprinzipien und rechtstaatlichen Regeln. Angesichts anhaltender staatlicher Eingriffe in eine unabhängige Justiz in einigen EU-Ländern initiierte Deutschland gemeinsam mit seinen Nachfolgern Portugal und Slowenien, einen Dialog über Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten. Dieser neue präventive Mechanismus soll einen offenen und konstruktiven Austausch zwischen den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission ermöglichen. Ein weiteres Ziel dabei ist eine effizientere Korruptionsbekämpfung.

Auf der Grundlage eines ersten Berichts der Kommission über die Lage der Rechtstaatlichkeit in der EU  und unter Zustimmung des Europäischen Parlaments (EP) soll nun die EU-Kommission einen Vorschlag für einen jährlichen Überprüfungsmechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte erarbeiten. Erstmals wurde auch im neuen mehrjährigen Finanzrahmen (2021-2027) das Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit verankert (siehe oben). Dieser sog. "Rechtsstaatlichkeitsmechanismus“ knüpft die Auszahlung von EU-Haushaltsmitteln an die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards. Der Rat und das Parlament müssen diesen Beschlusses jedoch noch durch eine Rechtsverordnung legitimieren. Derzeit erwägen Polen und Ungarn eine Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dies könnte ein Inkrafttreten des Rechtsstaatlichkeitsmechanismus faktisch bis 2022 verzögern.

Landwirtschaftspolitik

Die deutsche Ratspräsidentschaft kann für sich in Anspruch nehmen, dass unter ihr die neue europäische Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) für die kommenden Jahre ihren Abschluss fand. Neu sind die sogenannten „Eco-Schemes“. Ihre Einführung hat zur Folge, dass sich der Umwelt- sowie Klimaaspekt in der GAP für die Jahre 2021 -2027 wiederfindet. Diese „Eco-Schemes“ sind in der ersten Säule der GAP verankert und werden je nach Mitgliedstaat organisiert. Umwelt- und klimafreundliches Wirtschaften wird nun besonders finanziell gefördert. Direktzahlungen an Landwirte aus der ersten Säule waren bisher ausschließlich Flächenprämien und sonst an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Nun ist ein Teil der ersten Säule auch mit klimaschutzpolitischen Maßnahmen verknüpft. Für die bayerischen Landwirte ist sichergestellt, dass die ersten 46 Hektare eines jeden landwirtschaftlichen Betriebs einen Flächenprämienzuschlag erhalten und die wichtige Rolle der jungen Landwirte weiter berücksichtigt bleibt.

Die deutsche Ratspräsidentschaft erzielte diese Reform unter großen Anstrengungen, da sich zwei Lager entgegenstanden. Eine Seite wollte den Status quo erhalten, die andere dem Klimaschutz eine viel größere Rolle beimessen als bisher. Der deutsche Kompromiss gilt als Ausgleich zwischen den Ansprüchen beider Lager. Bis Weihnachten 2020 fanden dazu intensive Verhandlungen unter deutschem Vorsitz statt. Am 15. und 16. Dezember 2020 traf sich in Brüssel der letzte EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei unter der Leitung der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, statt. Es ging um die Festsetzung der Fischfangquoten für 2021 sowohl im Atlantik als auch in der Nordsee und einer neuen europaweiten Tierwohl- und Lebensmittelkennzeichnung. Dieses wichtige Thema wird die portugiesische Ratspräsidentschaft im Rahmen der Triopräsidentschaft weiterführen.

Umwelt- und Klimaschutz

Die Umweltschutz- und Klimapolitik um den „Green Deal“ hätte wohl das Jahr 2020 dominiert, wäre nicht die COVID-19-Pandemie dazwischengekommen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten setzten sich dennoch ehrgeizige Klimaziele. Die Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen, sind sehr umfassend. Sie reichen von einem Klimagesetz über eine Biodiversitätsstrategie für 2030 bis hin zu einer nachhaltigeren Lebensmittelerzeugung und -versorgung („Vom Hof auf den Tisch“). Zudem möchte die EU mit einer Industriestrategie die Unternehmen für die Klimaziele fit machen. Finanzielle Unterstützung soll für einen gerechten Übergang hin zu einer klimaneutralen europäischen Wirtschaft gerade dort sorgen, wo bisher Kohle bei der Stromerzeugung eine große Rolle spielt.

Der letzte Europäische Rat des Jahres 2020 einigte sich darauf, die Kohlenstoffemissionen bis 2030 nicht wie bisher um 40%, sondern um mindestens 55 % zu reduzieren. Ziel und Priorität bleibt die Kohlenstoffneutralität bis 2050. Ein bedeutendes Element dieser Vereinbarung ist, dass mind. 30% der Finanzmittel des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR 2021-2027) und des Corona-Sonderfonds „Next Generation EU“ in Klimaschutzmaßnahmen fließen sollen, so die Schlussfolgerungen des Gipfels vom Dezember 2020. Nach schwierigen Verhandlungen in Brüssel kam es zu dieser ambitionierten Einigung. Besonders östlicher gelegene Mitgliedstaaten forderten mehr Unterstützung für ihre Unternehmen und Arbeitnehmer bei der Transformation ihrer Volkswirtschaften. Dazu soll u.a. der oben genannte Übergangsmechanismus dienen.

Neues europäisches Migrations- und Asylpaket – Politische Einigung steht noch aus

Die Verhandlungen um die Reform der europäischen Migrations- und Asylpolitik standen unter schwierigen Vorzeichen. Zum einen forderten Terroranschläge erhöhte Aufmerksamkeit im Kreise der Innenminister, zum anderen machte die Corona-Pandemie wichtige persönliche Treffen nahezu unmöglich. Darüber hinaus bewerten Mitgliedstaaten den Stellenwert des Themenfeldes sehr unterschiedlich, weil sie ungleich betroffen sind. Einen ersten Beitrag zur Überwindung der bereits mehrere Jahre andauernden Blockade leistete am 23. September 2020 die EU-Kommission mit einem neuen Vorschlag. Dieses neue Paket bedeutet vor allem einen Perspektivenwechsel. Der inklusive Ansatz soll sowohl irreguläre Einwanderung eindämmen als auch eine schnellere Rückführung von nicht bleibeberechtigten Personen erreichen und gleichzeitig für eine gerechtere Verantwortungsteilung sorgen. Erstaufnahmeländer sollen je nach aktueller Lage eine konkrete und angemessene Unterstützung erhalten. „Migrationspolitik entscheidet über Europas Schicksal“, bekräftigte Bundesinnenminister Horst Seehofer, der den Vorschlag der Kommission als eine „gute Grundlage für Gespräche mit den Mitgliedstaaten“ bewertete. Trotz des grundsätzlich positiven Echos gelang es jedoch nicht, bis Ende des Jahres eine offizielle politische Einigung über die Kernelemente des Pakets zu erzielen. Ein Fortschrittbericht des Bundesinnenministeriums fasst Empfehlungen zu weiterem Vorgehen zusammen. Deutschlands Nachfolger Portugal würdigte die erzielten Ergebnisse und wird die Aushandlung zunächst auf bilateraler Ebene weiterverfolgen. Die Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern und die Vertiefung von Partnerschaften bleibt ein wesentlicher Bestandteil des neuen Ansatzes. Aufgrund der Komplexität werden sich die EU und ihre Partnerländer noch über viele Jahre mit dem Thema beschäftigen.

Eine Krankenschwester zieht sich einen Mundschutz mit den EU-Sternen an.

In der Pandemie hat sich gezeigt, wie die Zusammenarbeit beim Thema Gesundheit europaweit funktioniert und wo es Defizite gibt.

kovop58; HSS; IStock

Gesundheitspolitik

Die Corona-Krise hatte große Folgen für die EU-Gesundheitspolitik. Während der erste Haushaltsentwurf keine Mittel für EU-Gesundheitsprogramme vorsah, stehen dafür nun 5,1 Mrd. Euro zur Verfügung. Diese Gelder möchte die EU in die Krebsbehandlung, die Verbesserung der Pandemievorsorge und die Arzneimittelversorgung investieren, zudem die Telemedizin fördern.

Zwei wegweisende Schritte im Bereich der Gesundheitspolitik unternahm die EU-Kommission im November 2020. Zum einen unterbreitete sie Gesetzesvorschläge zum Aufbau einer EU-Gesundheitsunion, um grenzüberschreitenden Risiken koordiniert entgegenzutreten. Im Mittelpunkt steht das Miteinander bei der Vorbereitung auf gemeinsame Gesundheitsgefahren und die Bekämpfung derselben. Die EU-Kommission möchte dazu die Rolle der entsprechenden EU-Agenturen bei der Krisenvorsoge und -reaktion stärken. Die Gesetzesinitiativen begleitete die Kommission mit einer sog. Mitteilung, in der sie ihre Vision und Ziele im Bereich der EU-Gesundheitspolitik darlegte.

Zum anderen präsentierte die Kommission eine EU-Arzneimittelstrategie, welche diversifizierte und sichere Lieferketten gewährleistet und die Autonomie der EU in der Welt verbessert. Mit der Arzneimittelstrategie möchte die Kommission den Zugang der EU-Bürger zu erschwinglichen Medikamenten sichern, außerdem die Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und Nachhaltigkeit der Arzneimittelindustrie in der EU fördern, damit diese hochwertige Präparate herstellt. Daneben geht es um eine bessere Krisenvorsorge und -reaktion sowie Versorgungssicherheit. Schließlich möchte die Kommission, dass die EU im Bereich der globalen Gesundheitspolitik eine führende Rolle einnimmt, indem sie Qualitätsstandards setzt.

In buchstäblich letzter Minute ist doch noch ein Handelsabkommen zwischen EU und Großbritannien zustande gekommen.

In buchstäblich letzter Minute ist doch noch ein Handelsabkommen zwischen EU und Großbritannien zustande gekommen.

sofirinaja; HSS; IStock

Brexit

Brüssel und London einigten sich am Heiligen Abend nach nur neunmonatigen Verhandlungen auf ein neues Handelsabkommen, welches für beide Seiten eine große Bedeutung hat: So lieferte das Vereinigte Königreich 2018 insgesamt 43 Prozent seiner Exporte in die EU, von deren Ausfuhren 13 Prozent auf die britische Insel gingen. Auch in der Zukunft bleibt der Warenaustausch zollfrei, ebenso wenig gibt es Quoten. Dennoch werden Kontrollen an den Grenzen notwendig, was aller Voraussicht nach zu Verzögerungen bei der Lieferung und extra Kosten führen wird.

Allerdings verlassen die Briten neben der Zollunion auch den Binnenmarkt, was deutliche Folgen für die Wirtschaftsbeziehungen und deren regulatorischen Rahmen hat. Während zum Beispiel die Schweiz neue EU-Beihilferegelungen übernehmen muss („dynamische Angleichung“), braucht London dies nicht zu tun. So werden sich im Laufe der Zeit unterschiedliche Herangehensweisen entwickeln. Um den fairen Wettbewerb ohne Subventionswettlauf zu sichern, schreibt das Handelsabkommen deshalb vor, dass das Vereinigten Königreich im Beihilfebereich bestimmte Prinzipien erfüllen muss; Brüssel kann bei deren Verletzungen Zölle erheben. Bestehende EU-Standards im Umwelt- und Arbeitsschutz müssen die Briten weiter einhalten. Neue Vorgaben können beide Seiten prüfen und bei starken Belastungen für die eigene Wirtschaft einseitig mit Zöllen reagieren.

Im politisch wichtigen Feld der Fischerei behalten die EU-Fischer ihren Zugang zu britischen Gewässern. Nach einer fünfjährigen Übergangsregelung sollen jedes Jahr die Quoten neu verhandelt werden. Im Finanzbereich bestimmt Brüssel zukünftig ohne ein Mitspracherecht Londons, wohingegen der Europäische Gerichtshof für das Vereinigte Königreich keine Rolle mehr spielt. Die EU setzte das Handelsabkommen in Absprache mit den Mitgliedstaaten zum 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft. Das Europäische Parlament soll in Kürze zustimmen, wovon alle Beobachter ausgehen. 

Info - EU

Mit dem Motto „Gemeinsam. Europa wieder stark machen.“ stellt die Bundesregierung die Bewältigung der Corona-Pandemie und die Beantwortung aktueller Zukunftsfragen in den Mittelpunkt ihrer Präsidentschaft. Sie formuliert zugleich ihr Ziel: Europa soll stärker, gerechter und nachhaltiger werden.

Aktuelle Informationen zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft finden Sie hier.

Außen- und Nachbarschaftspolitik

In den transatlantischen Beziehungen erhofft sich die EU im Hinblick auf Joe Bidens Amtsübernahme im Januar 2021 neuen Schwung, um globale Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Ein baldiger Gipfel mit Biden soll dazu den Anstoß geben. Als wesentliche Errungenschaft in der Außenpolitik ist die Schaffung eines globalen Sanktionsmechanismus bei Menschenrechtsverletzungen erwähnenswert. Dieser soll der EU erlauben, Personen, Unternehmen und Institutionen weltweit mit Sanktionen zu belegen. Außerdem war die venezolanische Parlamentswahl am 6. Dezember 2020 ein wichtiges Ereignis im zweiten Halbjahr 2020, wobei der Rat die undemokratischen Umstände geschlossen verurteilte.

In der Erweiterungspolitik gelangen keine großen Fortschritte. Bulgarien blockiert den Beginn von Beitrittsgesprächen für Nordmazedonien und Albanien: Skopje müsse anerkennen, dass mazedonische Nation und Sprache bulgarische Wurzeln hätten. Eine Neuausrichtung der „Östlichen Partnerschaft“ der EU trat angesichts anderer Schwerpunkte in den Hintergrund. Auch bei den strategischen EU-Afrika-Beziehungen steht Portugal Arbeit bevor: Während die Post-Cotonou-Verhandlungen fast abgeschlossen sind, wurde ein wesentlicher Gipfel zwischen EU und Afrikanischer Union wegen der Corona-Pandemie zuerst virtuell geplant, doch dann kurzfristig abgesagt.

Im Hinblick auf die China-Politik wählte die deutsche Ratspräsidentschaft einen Mittelweg: auf der einen Seite Menschenrechtsverstöße in China anprangern, auf der anderen die Partnerschaft pflegen, weil Peking ein unerlässlicher Partner der EU bei Themen wie Handel und Klimawandel ist. Zwischen Weihnachten und Sylvester trafen EU-Spitzenrepräsentanten und der chinesische Staats- und Parteichef Xi Jinping sogar eine Grundsatzvereinbarung über ein Investitionsabkommen, welches beide Seiten im ersten Halbjahr 2022 unterzeichnen wollen; das Europäische Parlament muss ihm zustimmen.

Fazit

Das Motto „Gemeinsam. Europa wieder stark machen“ war Motto und Programm der deutschen Ratspräsidentschaft. Aufgrund der Corona-Pandemie musste sie ihr umfangreiches Programm reduzieren und konzentrierte sich auf die zentralen Herausforderungen. Die deutsche Bundesregierung, Diplomaten und Vertreter der verschiedenen Bundesministerien setzten sich unermüdlich dafür ein, Kompromisse in den dringendsten Punkten zu finden, damit Europa handlungsfähig bleibt und gemeinsam aus der Krise schreiten kann. Dies führte zur Einigung in einer Vielzahl von stark umstrittenen Vorhaben – im Mittelpunkt stehen hier der Mehrjährige Finanzrahmen und der Wiederaufbaufonds.

In vielen der noch nicht abgeschlossenen Dossiers konnte die deutsche Ratspräsidentschaft zudem Zwischenerfolge erzielen, wie zum Beispiel in der Migrations- und Asylpolitik. Somit schuf Deutschland eine solide Grundlage für die Nachfolger Portugal und Slowenien, die 2021 den Staffelstab im Rahmen der so genannten Trio-Präsidentschaft übernehmen werden.

Autoren: Dr. Markus Ehm, Dietrich John, Angela Ostlender, Anne Schley, Matthias Stöger

Belgien (Europa-Büro Brüssel)
Dr. Thomas Leeb
Leiter