Die Ankunft der Flüchtlingsströme in Deutschland und Europa birgt zahlreiche Fragen und Aufgabenstellungen in sich. Etwa nach der Höhe von Zuwendungen, Abschiebungsverfahren, Unterbringung, Sozialleistungen und gesellschaftlicher sowie beruflicher Integration. Im April lud die Akademie für Politik und Zeitgeschehen einen Kreis von Experten/innen in das Berliner Büro der Hanns-Seidel-Stiftung ein, um die aktuelle Zuwanderungsproblematik unter den rechtlichen Aspekten der Menschenwürde zu betrachten. Das Motto der diesjährigen Berliner Stiftungswoche „Von der Würde des Menschen“ war dabei richtungsweisend.
Eines gemeinsam haben all diese Aspekte: es bedarf rechtlicher Regelungen und Rahmenbedingungen. Diese sind verfassungs-, sozial-, EU- und Völkerrechtlicher Natur.
Der Fokus dieser Runde lag auf Regelungen, die unmittelbar oder mittelbar die Würde der Flüchtlinge betreffen. Der Menschenwürde ist sowohl in der Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen als auch im deutschen Grundgesetz jeweils Artikel 1 gewidmet. Bezeichnend für die essentielle Bedeutung als Basis für unser gesellschaftliches Zusammenleben.
Die Realität zeigt jedoch, dass es keine Selbstverständlichkeit ist, die Menschenwürde zu wahren: Sie muss verteidigt und jeden Tag aufs Neue errungen werden.
Hier finden Sie die Ergebnisse und Beiträge der Experten/innen.
Referenten/innen der Tagung:
Referenten/innen der Tagung:
Stephan Mayer, MdB, Innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag
Dr. Michael Griesbeck, Vizepräsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Prof. Dr. Stephan Rixen, Universität Bayreuth, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Dr. Roland Bank, Leiter der Rechtsabteilung UNHCR Deutschland
Gwendolin Buddeberg, Rechtsanwältin Refugee Law Clinic
Dr. Kay Ruge, Deutscher Landkreistag