Print logo

Landkreisreform 1971
Landkreisreform in Bayern

Die verwaltungsmäßige Neugliederung Bayerns sah vor, die Zahl der Landkreise von 143 auf 71, die der kreisfreien Städte von 48 auf 25 sowie die der Gemeinden von 7.000 auf 2.056 zu reduzieren.

ACSP Pl S 526

Schon seit den 1960er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurden Überlegungen angestellt, die Leistungsfähigkeit von Kreisverwaltungen zu stärken. Neben Bayern strebten solche Reformen auch die Bundesländer Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg an. Für Bayern war dies die erste einschneidende Reform auf der mittleren Verwaltungsebene seit der von Maximilian Graf von Montgelas zu Beginn des 19. Jahrhunderts durchgeführten Verwaltungsorganisation.

Die Planung und Umsetzung der Reformen lag ressortgemäß beim Staatsministerium des Innern. Innenminister Bruno Merk, in Anspielung auf seine Herkunft und auf Graf Montgelas in der Presse bald als"schwäbischer Montgelas" bezeichnet, brachte am 15. Dezember 1971 hierzu eine Regierungsverordnung ein. Sie wurde vom Bayerischen Landtag mit 109 zu 68 Stimmen gebilligt, wobei sich sieben CSU-Abgeordnete der Stimme enthielten. Die verwaltungsmäßige Neugliederung Bayerns sah vor, die Zahl der Landkreise von 143 auf 71, die der kreisfreien Städte von 48 auf 25 sowie die der Gemeinden von 7.000 auf 2.056 zu reduzieren. Gleichzeitig erfolgte auch eine Neuabgrenzung der Regierungsbezirke.


Als Stichtag für die Umsetzung der Reformen wurde der 1. Juli 1972 angegeben. Ferner wurden im Zuge der Reform auch staatliche Behörden wie Finanzämter bzw. von Kommunen getragene Einrichtungen wie Krankenhäuser entweder aufgelöst oder an andere Orte verlagert.

Bei der Bevölkerung der betroffenen Städte, Kreise und Gemeinden wie auch innerhalb der CSU waren diese Pläne heftig diskutiert und umstritten, da dies in der Regel für die bisherigen Amtsinhaber den Verlust ihres Mandates bedeutete. So gehörte etwa die Aufforderung, sich an Wahlen auf Landes- und Kommunalebene nicht zu beteiligen, zu den zwischen 1972 und 1979 zahlreich stattfindenden Protestaktionen.
Auch der CSU-Parteivorsitzende Franz Josef Strauß stand Teilen der Reform kritisch gegenüber. 1979, ein Jahr nach seiner Wahl zum Bayerischen Ministerpräsidenten, wurde gegen das Votum von SPD und FDP eine Nachkorrektur der Gebietsreform durchgeführt. Damit löste Franz Josef Strauß ein bei seinem Regierungsantritt gegebenes Versprechen ein. Im Zuge der Korrektur erhielten 210 Gemeinden ihre Selbständigkeit zurück, nachdem 42 der 1972 geschaffenen Verwaltungsgemeinschaften aufgelöst worden waren.

Eine spannende Darstellung zum Thema finden Sie auf unserem Webportal zur Geschichte der CSU:
"Wachsen an der Herausforderung: Die CSU und die Gemeindegebietsreform" von Michael Weigl