Dreh und Angelpunkt einer jeden Diskussion, die sich mit dem Wert wie auch dem Schutz des menschlichen Lebens befasst, ist das Grundgesetz. Dort heißt es in Art. 2 Abs. 2 lapidar: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.'" Die ausdrückliche Aufnahme des an sich selbstverständlichen Rechts auf Leben in das Grundgesetz erklärt sich hauptsächlich als Reaktion auf die "Vernichtung lebensunwerten Lebens'", auf "Endlösung'" und "Liquidierung'", die vom nationalsozialistischen Regime als staatliche Maß-nahmen durchgeführt wurden.
Übergeordnetes Werk / Enthalten in
Wem gehört das Sterben?
Band / Heft
2015, 99, S. 23-29
Sprache
Deutsch
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