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In Deutschland gilt die Endscheidungslösung
Danach ist eine Organentnahme nur zulässig, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten seine Spendebereitschaft schriftlich festgehalten oder diese seinen Angehörigen mündlich mitgeteilt hat. Wenn keine solche Zustimmung vorliegt, dann müssen die Angehörigen stellvertretend für ihn, auf Grundlage seines mutmaßlichen Willens, diese Entscheidung treffen. Krankenkassen und Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, regelmäßig Informationsmaterial an versicherte Personen zu schicken. Damit soll jedem Bürger ermöglicht werden, eine differenzierte Entscheidung zu treffen.
Widerspruchslösung
Hat der Verstorbene zu Lebzeiten nicht ausdrücklich einer Organspende widersprochen, beispielsweise in einem Organspenderegister oder in schriftlicher oder mündlicher Form, dann ist eine Organentnahme zulässig.
Mehr dazu auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Zum Film "Entscheidend ist die Entscheidung"
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