Aktuelle Informationen
Was fordert das Volksbegehren? Hier finden Sie den Link zur Drucksache Nr. 18/1736 vom 18.04.2019
Gesetzentwurf entsprechend dem Volksbegehren "Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern - Rettet die Bienen!"
inkl. Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung:
"Aus Sicht der Staatsregierung sollte der Gesetzestext des Volksbegehrens unverändert vom Landtag angenommen und damit geltendes Recht werden. ... Vier für die Landwirtschaft kritische Regelungen im Volksbegehren sollen präzisiert werden, um Härten für die Landwirtschaft abzufedern und gleichzeitig fachliche Verbesserungen für den Natur- und Artenschutz zu erreichen.
- Mahdzeitpunkt Grünlandflächen: Ab dem Jahr 2020 ist es auf 10 % der bayerischen Grünlandfläche verboten, vor dem 15. Juni zu mähen (Volksbegehren). Dazu wird klargestellt, dass es sich hierbei um eine bayernweite Zielvor-gabe und nicht um eine Vorgabe für den Einzelbetrieb handelt. Das bedeutet: Kein Förderverlust für unsere Landwirte.
- Walzverbot Grünlandflächen: Ab dem Jahr 2020 ist es verboten, nach dem 15. März Grünlandflächen zu walzen (Volksbegehren). Durch Allgemeinverfügung kann hier – bei bestimmten Voraussetzungen - ein späterer Walzzeitpunkt zugelassen werden.
- Biotopverbund Offenland: Der Freistaat Bayern schafft ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope (Volksbegehren). Dazu wird Flexibilität bei der Auswahl und Beschaffung der Flächen garantiert. Der Biotopverbund soll bis 2030 mindestens 15 % Offenland der Landesfläche umfassen.
- Streuobstwiesen als Biotop: Streuobstwiesen ab 2.500 m² Fläche werden als Biotope gesetzlich geschützt (Volksbegehren). Dazu wird die Pflege für den Erhalt der Biotope ermöglicht und ein Geldausgleich für die Einstufung von Streu-obstwiesen als Biotop eingeführt.
Was hat der Runde Tisch erarbeitet? Hier finden Sie den Link zu dem Bericht vom 26.04.2019
Bericht des Moderators Alois Glück, Landtagspräsident a.D.
Alois Glück erläutert auf 81 Seiten den Prozess, die Organisation und die Schlussfolgerungen des Runden Tisches.
"Im Kern geht es im gesamten Prozess also darum, dass wir Natur besser verstehen lernen, nicht nur Landschaft konsumieren"
Wie sieht das "Versöhnungsgesetz" aus? Hier finden Sie den Link zur Drucksache Nr. 18/1816 vom 02.05.2019
Gesetztesentwurf der CSU und der Freien Wähler - Zweites Gesetz mit Klarstellungen und Ergänzungen zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens
In disem Zusatzgesetz finden Sie die o.g. Präzisierungen und die zusätzlichen Maßnahmen: Das Gesamtpaket umfasst 76 Maßnahmen und damit etwa doppelt so viele wie der ursprüngliche Entwurf des Volksbegehrens.
Am 8. Mai fand hierzu die Plenumsdebatte im Bayerischen Landtag statt.
Hier finden Sie das vorläufige Wortprotokoll
Das Volksbegehren und der Gesetzentwurf wurden an den Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss überwiesen.