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Wissen zum Wiesenstart
Geschichte des Bayerischen Bieres

Autor: Dr. Birgit Strobl

Nach Jahren der Pandemie fließt heuer auf dem Oktoberfest der Gerstensaft wieder in Strömen. In Bayern ist man stolz auf Brauerei- und Schankkultur und Bier, gebraut nach höchsten Standards. Das war nicht immer so.

Nach zwei versäumten Jahren ist es nun wieder so weit: die Wiesn wird stattfinden. Ungeachtet drohender Coronaausbrüche freuen sich München, Bayern – ja die ganze Welt auf das Ereignis. Was macht dieses Fest so unwiderstehlich, dass bei der letzten Wiesn 6,3 Millionen Besucher gezählt werden konnten, die dort 1,1 Milliarden Euro ausgegeben haben? Es ist das Bier!

Drei bayerische Vollbierkrüge.

Bayerische Vollbierkrüge

B.Strobl; ©HSS

Zufallsentdeckung beim Brotbacken

Die Geschichte des Biers bzw. seiner bierähnlichen Vorstufen ist wahrscheinlich so alt wie die der Menschheit selbst: Seit er sesshaft wurde, hat der Mensch Getreide angebaut und – so vermutet die Wissenschaft heute – durch Feuchtigkeitseinwirkungen bei der Lagerung kam ein Keimprozess in Gang, der bei entsprechenden Bedingungen zu einem Gärprozess führte. Das erste bierähnliche Getränk war entstanden! Das Wissen um dessen Herstellung wurde im Lauf der Jahrhunderte immer weiter verfeinert. Allerdings waren die klimatischen Bedingungen nicht immer so gut, dass genügend Getreideüberschuss zur Verfügung stand, um die Bevölkerung stetig mit Bier zu versorgen. Schließlich dienten die angebauten Getreidesorten in erster Linie dazu, Brot herzustellen. Um dies zu umgehen, fingen frühe Brauer damit an, mit anderen Produkten zu experimentieren. Dem daraus entstandenen bierähnlichen Getränk setzten sie verschiedene Gewürze zu, um den Geschmack zu verbessern. Dabei schreckten sie auch nicht vor toxischen Zutaten wie Bilsenkraut, Mutterkorn oder Tollkirsche zurück.

Drei fröhliche Mönche trinken Bier aus halbvollen Krügen

Bayerische Hallbvollbierkrüge

B.Strobl; ©HSS

Für die Obrigkeit bestand also Handlungsbedarf. So wurden bereits viele Jahrzehnte vor dem viel zitierten Bayerischen Reinheitsgebot etliche lokale Regelungen eingeführt, die als Zutaten nur noch Gerstenmalz, Wasser und Hopfen erlaubten. Es muss daher festgehalten werden: das Bayerische Reinheitsgebot ist mitnichten das älteste, sondern lediglich die älteste heute inhaltlich noch gültige Lebensmittelverordnung. Herzog Wilhelm IV. hatte sie im Rahmen eines Verordnungskatalogs erlassen, in dem u.a. Preise für den Bierverkauf geregelt wurden und der Hopfenanbau in der Hallertau gefördert werden sollte – also auch ein Medium der Wirtschaftsförderung! Der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren war hier nur eine Facette. Der Begriff „Reinheitsgebot“ selbst wurde in Bayern übrigens erstmals im März 1918 bei einer Landtagsdebatte protokolliert.
 

Kühles Bier nur aus dem Keller

Bis zur Erfindung der Kühlmaschine Ende des 19. Jahrhunderts war auch die Lagerung des Biers eine heikle Angelegenheit. Daher hatten sich schon im späten Mittelalter Natureis- oder Sommerkeller als Lagerstätten etabliert, die über das ganze Jahr gleichbleibend kühle Temperaturen boten.

Drei fröhliche Mönche trinken Bier aus halbleeren Krügen.

Bayerische Leerkrüge

B.Strobl; ©HSS

Die Münchner Isarhangkante mit ihrer besonderen geografischen Situation war die ideale Ausgangslage für die Errichtung derartiger Keller. Deshalb siedelten sich Brauereifamilien hier an und erwarben Grundstücke. Es standen also schon Keller verschiedener Brauereien zur Verfügung, als die Idee des Kavallerie-Majors Andreas von Dall´ Armi das Gelände unterhalb der Kante weltberühmt machte. Als Kommandeur der Münchner Bürgerwehr bat er 1810 den König um Erlaubnis, anlässlich der Vermählung des Kronprinzen Ludwig mit der Prinzessin Therese von Sachsen-Hildburghausen ein Pferderennen veranstalten zu dürfen. Das Rennen war ein Volksfest mit großem Erfolg und die Wiese wurde zu Ehren der Braut als Theresienwiese benannt. Mit diesem Pferderennen begann auch die Zählung der Oktoberfeste. Heuer wird es die 187. Wiesn sein.

Und wie steht es heute um das Bier, das ab 17.9.2022, Punkt 12.00 Uhr für 16 Tage ausgeschenkt wird? Man würde sich gerne in die Zeit Herzog Wilhelm IV. zurückversetzt sehen, der mit seinem Verordnungskatalog auch den Bierpreis einheitlich geregelt hat. Heuer variiert er von Festzelt zu Festzelt und liegt zwischen 12,60 Euro und 13,70 Euro pro Maß.

Na dann Prost!

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