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Artikel Europa

EU will die großen Internetkonzerne regulieren
Ein Rahmen für die digitale Wirtschaft

Mit dem „Gesetz über digitale Dienste (DSA)“ und dem „Gesetz über digitale Märkte (DMA)“ geht die EU die Regulierung der digitalen Plattformökonomie in Europa an.

  • Können DAS und DMA fairen Wettbewerb schaffen?
  • Welche Verantwortung tragen die Konzerne?
  • Wie geht es weiter?

Seit der Einführung von Smartphones und Tablets haben sich unsere Kommunikationsformen, unser Umgang mit Medien und Information wie auch unser Verbraucherverhalten erheblich gewandelt. Ein großer Teil der Bevölkerung nutzt täglich digitale soziale Netzwerke, Suchmaschinen oder tätigt Ein- oder Verkäufe online. Die großen Online-Plattformen durchdringen alle Lebensbereiche und sehen sich selbst als neutrale und für den Verbraucher vermeintlich kostenfreie Dienstleister. Dennoch verfügen sie aufgrund der umfangreichen Sammlung und Analyse von Kundendaten sowie ihrer Vormachtstellung über mächtige wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Schalthebel. Die Digitalisierung gilt gleichermaßen als globale Chance und Herausforderung.

Schattenhafte Menschen stehen vor einer strahlenden Wolke, die die digitale "Cloud" symbolisiert.

Die Digitalisierung ist sowohl globale Chance als auch Herausforderung. Jetzt will die EU die großen Player der digitalen Ökonomie in klare rechtliche Strukturen einbinden.

metamorworks; HSS; IStock

Bestehende rechtliche Rahmenbedingungen reichen jedoch nicht aus, um der wachsenden Komplexität gerecht zu werden. Für die effektive Eindämmung von unerwünschtem Verhalten bis hin zur Bekämpfung von neuen Kriminalitätsformen und Bedrohungen erfordert es umfassende Koordination und viel Wille zu Kooperation. Auf verschiedenen Ebenen muss eine Balance gefunden werden, zum Beispiel zwischen Meinungsfreiheit und Regulierung oder zwischen Geschäftsinteressen und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten. Sowohl die Betreiber als auch staatliche Stellen und Nutzer stehen hier in der Pflicht.

Mit ihrem Vorschlag für ein  Gesetz über digitale Dienste („Digital Services Act“ – DSA) will die Europäische Kommission ein besseres Gleichgewicht zwischen Rechten und Verantwortlichkeiten von Nutzern, Plattformen und Behörden herstellen und das Internet sicherer machen. Im Kern geht es darum, illegale Inhalte, wie verbotene Waren, Dienstleistungen oder rechtswidrige Äußerungen schneller und effizienter zu entfernen. Das Gesetz sieht darüber hinaus vor, dass sehr große und systemrelevante Plattformen, die mehr als 10% der EU-Bevölkerung erreichen, Schutzmaßnahmen gegen den Missbrauch ihrer Systeme ergreifen müssen. Auch sollen durch regelmäßige Berichtspflichten die Verfahrensweisen bei personalisierter Online-Werbung und Algorithmen transparenter gemacht werden.

Info

Am 10. März 2021 fand eine gemeinsame Online-Veranstaltung des Europa-Büros Brüssel der Hanns-Seidel-Stiftung, der Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union und des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zum Thema: „Große Internetkonzerne in Europa: Was können Digital Services Act und Digital Markets Act bewirken? Welche Verantwortung tragen die Konzerne?“ statt. Als Moderator führte der bayerische Staatsminister der Justiz, Georg Eisenreich, MdL, durch die Diskussion. Es sprachen der EU-Kommissar für Justiz, Didier Reynders, der Vorsitzende der Hanns-Seidel-Stiftung und Koordinator der EVP-Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments, Markus Ferber sowie Aura Salla, Chef-Lobbyistin von Facebook in Brüssel, Tiemo Wölken, Rechtspolitischer Sprecher der S&D Fraktion im Europäischen Parlament und Richard Gutjahr, Journalist und Blogger.

Der Vorschlag für ein Gesetz über digitale Märkte („Digital Markets Act“ - DMA) möchte darüber hinaus die Vormachtstellung von sog. „Gatekeepern“, also  großen Online-Plattformen mit  Quasi-Monopolstellung, eindämmen und sie zu mehr Fairness im Wettbewerb verpflichten. Kleineren europäischen Plattformen oder Start-ups soll dadurch der Zugang zu Kunden im gesamten Binnenmarkt erleichtert werden. Unter ein ebenfalls vorgesehenes Verbot unlautererer Praktiken fällt beispielsweise auch das Vorinstallieren von Software und Apps, die der Nutzer nicht mehr von seinen Geräten entfernen kann. Bei schweren Verstößen gegen das geplante Gesetz sollen Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes erhoben werden können, im besonders schweren Wiederholungsfall könnten sich die Sanktionen sogar auf die Veräußerung bestimmter Geschäftsbereiche erstrecken.

Können DSA und DMA fairen Wettbewerb schaffen?

 „Das DSA gibt den Plattformen Regeln an die Hand, um adäquat auf Hassreden und illegale Inhalte im Netz zu reagieren“, bekräftigt der EU-Kommissar für Justiz, Didier Reynders. Die Gesetzesinitiative soll vor allem den Flickenteppich nationaler Regelungen ersetzen und allen Mitgliedstaaten die gleichen Rechte und Möglichkeiten zur Entfernung illegaler Inhalte aus dem Netz in die Hand geben, unabhängig vom Standort des jeweiligen Betreibers. Voraussetzung sei jedoch, dass dieses Gesetz auch in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werde. Bestehende nationale Regelungen könnten weiter Bestand haben, sofern sie die Wirksamkeit des DSA nicht beeinträchtigten.

Für den Vorsitzenden der HSS und Koordinator der EVP-Fraktion im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments, Markus Ferber, besteht dringender Handlungsbedarf. In der digitalen Welt entwickelten sich neue Formen der Bedrohung, die es in der analogen Welt so nicht gebe, sagt Ferber. Wie schnell Menschen über soziale Medien aufgehetzt werden könnten, sehe man am Beispiel der jüngsten Ereignisse in den USA. Die große Herausforderung bestehe darin, die Freiheitsrechte des einen Menschen mit den Schutzrechten des anderen in einen gerechten Einklang zu bringen. Für die Klärung der Frage, welche Inhalte zulässig seien und welche nicht, müsse es klare Zuständigkeitsregelungen zwischen Plattformbetreibern und Gesetzgebern geben, wobei die Politik stets das Recht setzen müsse und nicht die Internetkonzerne. Der DSA stelle einen klaren europäischen Mehrwert dar, denn eine einzelne nationale Aufsichtsbehörde sei in diesem Kontext so gut wie machtlos, so der Europapolitiker.

„Nur mit strengen Regeln für monopolartige Plattformen können wir einen freien und fairen Wettbewerb ermöglichen und Falschmeldungen sowie Hassreden wirksam bekämpfen“ sagt der bayerische Staatsminister Georg Eisenreich, MdL. „Es ist gut, dass die EU die Neuregulierung der Big-Tech-Konzerne anpackt. Es besteht aber noch viel Nachbesserungsbedarf. Vor allem dürfen die Regelungen des Digital Services Act keinesfalls hinter dem Schutzniveau des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zurückbleiben.“

Welche Verantwortung tragen die Konzerne?

Der Journalist und Blogger Richard Gutjahr, zeigt sich ob der Übermacht der großen Internetkonzerne sehr besorgt. Tag für Tag verstießen diese millionenfach mit der Sammlung persönlicher Daten gegen geltendes EU-Recht. Selbst ein gut gemeintes Gesetz scheitere häufig an der Umsetzung, da die zuständigen Behörden an den gängigen Standorten der Internetkonzerne, wie beispielsweise Irland, nicht konsequent genug durchgriffen. Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken habe in Deutschland zu einer Schubumkehr geführt. Zum ersten Mal seien Fragen zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Netz auch von den Internetkonzernen ernst genommen worden. Gutjahr stellt jedoch grundsätzlich die Frage, ob die großen Internetkonzerne nicht einfach „too big to care“ seien. Mit dem Abschalten von Konten des US-amerikanischen Ex-Präsidenten oder der Blockade des Zugangs zu journalistischen Nachrichteneinheiten, als Reaktion auf das australische Mediengesetz, hätten die Internetgiganten demonstriert, wozu sie in der Lage seien.

Da Facebook selbst ein großes Interesse an einer europaweiten Regulierung habe, begrüße es den Vorstoß der Europäischen Kommission, sagt die Leiterin des EU-Ressorts von Facebook, Aura Salla.  Regierungen, Strafverfolgungsbehörden und Internetkonzerne müssten verantwortungsbewusst handeln und an einem Strang ziehen, um die Sicherheit und das Vertrauen in die Internetwirtschaft zu verbessern. Sie begrüßte, dass der DSA das System der beschränkten Haftung beibehalte und auch freiwillige Maßnahmen honoriere. Facebook bekämpft nach eigenen Aussagen die Verbreitung von Hass und Hetze auf seinen Seiten bereits sehr aktiv und erfolgreich. Die Verpflichtung zum respektvollen Umgang miteinander sei eine Gemeinschaftsregel, so Salla. Weltweit gebe es jedoch über drei Milliarden Nutzerinnen und Nutzer. Es sei daher ein hochkomplexes Verfahren, Äußerungen bei einer solchen Nutzer-Diversität mit unterschiedlichen Werten, Überzeugungen und Toleranzgrenzen stets korrekt in den jeweiligen kulturellen, sozialen oder politischen Kontext einzuordnen. Facebook sei hier auch auf die Unterstützung der Behörden und Nutzer angewiesen.

Für Tiemo Wölken, MdEP und ehem. Berichterstatter des Europäischen Parlaments zum DSA, beendet ein klares und einheitliches Verfahren zur Beseitigung illegaler Inhalte im Netz den Wildwuchs, der momentan bei den unterschiedlichen Plattformen vorherrsche. Das eigentliche Problem sieht er jedoch in der Tatsache, dass die Nutzer von den Internetkonzernen als Ware angesehen würden und nicht als Kunden. Er fordert daher ein beherzteres Vorgehen gegen personalisierte Werbung in den sozialen Netzwerken.

Wie geht es weiter?

Weltweit versuchen Länder, den Einfluss der Technologiegiganten auf Gesellschaft und Wirtschaft in geregelte Bahnen zu leiten, damit online nicht möglich wird, was offline verboten ist.  Auch die EU hat diese Risiken erkannt und mit den Gesetzentwürfen über digitale Märkte (DMA) und digitale Dienste (DSA) einen ersten Schritt in die richtige Richtung getan. Aktuell befinden sich die beiden Vorschläge im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, was bedeutet, dass zunächst die beiden, vom Parlament ernannten Berichterstatter im Binnenmarktausschuss Entscheidungsvorlagen für das Plenum vorbereiten, in denen die unterschiedlichen Haltungen der Fraktionen berücksichtigt sind. Parallel dazu findet auch im Rat der Europäischen Union ein Abstimmungsprozess statt. Erst wenn beide Organe ihre Zustimmung erteilt haben, können die Vorschriften von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht übertragen werden.

Ob die beiden Gesetze dann ausreichend Schutz bieten, bleibt noch zu beweisen. Die Technologiegiganten werden wohl auch hier wieder einige Schritte voraus sein, um ihre erfolgreichen Geschäftsmodelle bestmöglich zu schützen. 

Autorin: Angela Ostlender, HSS

Belgien (Europa-Büro Brüssel)
Dr. Thomas Leeb
Leiter
Europäischer Dialog
Angela Ostlender
Programm Managerin