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Artikel Europa

Halbzeitbilanz
Die Deutsche EU-Ratspräsidentschaft

An die deutsche EU-Ratspräsidentschaft werden große Erwartungen geknüpft. Dass die Corona-Pandemie Verhandlungen großteils in den virtuellen Raum zwang, hat die Aufgabe nicht leichter gemacht, die diversen Differenzen zwischen den Mitgliedsstaaten zu überbrücken. Trotzdem: die Halbzeitbilanz kann sich sehen lassen.

Vor drei Monaten übernahm Deutschland unter dem Motto „Gemeinsam. Europa wieder stark machen“ turnusgemäß für sechs Monate den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Eine Ratspräsidentschaft zeichnet sich nicht dadurch aus, dass das amtierende Mitgliedsland die Themen komplett setzt, sondern vielmehr offene Dossiers zum Abschluss bringt und die Gesetzgebungsverfahren koordiniert.

Bereits vor dem Beginn hatten grundlegende Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten in wesentlichen Politik- und Handlungsfeldern wiederholt dazu geführt, dass wichtige Entscheidungen vertragt werden mussten. Die Hoffnung in Brüssel war deshalb groß, dass Deutschland, als ehrlicher Makler, Bewegung in die festgefahrenen Verhandlungen bringt und wichtige Impulse und neue Prioritäten setzt.

Eine Deutschlandkarte inmitten Europas mit den Flaggen der Länder

Corona Aufbaufond, EU-Haushalt, Vorstöße beim Thema Migration und Asyl, die deutsche Halbzeitbilanz kann sich trotz Corona sehen lassen.

Koya79; IStock

Berlin hatte bereits zu Jahresbeginn einen detaillierten Handlungsplan, den es jedoch wegen der Corona-Pandemie auf wenige Schwerpunkte reduzieren musste. Die Krise veränderte auch die Arbeitsabläufe komplett. Während unter normalen Umständen politische Entscheider persönlich zusammenkommen, zwingt die Pandemie die Gesprächspartner in den virtuellen Raum. Dies verlängert und verkompliziert Verhandlungen.

Trotz Sommerpause und erheblichen Corona-bedingten Einschränkungen, kann sich die Halbzeitbilanz sehen lassen. Nachdem die Staats- und Regierungschefs im Juli bereits eine gute Grundlage für Fortschritte beim Corona-Aufbaufonds und dem EU-Haushalt nach 2020 schufen, gab es im September weitere wichtige Vorstöße, zum Beispiel beim Thema Migration und Asyl, bei dem ein neuer gemeinsamer Ansatz die Erstaufnahmeländer effizienter entlasten und die Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern in Migrationsfragen verbessern will.

Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027 und Aufbaufonds „Next Generation EU“

Als Herkulesaufgabe der Deutschen Ratspräsidentschaft gilt die Vermittlung bei der Aushandlung des sogenannten „Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR)“ für den Zeitraum 2021-2027. Nach über zwei Jahren ergebnisloser Verhandlungen einigten sich die Mitgliedstaaten im Juli – nach vier harten Verhandlungstagen – auf ein Gesamtpaket: Sie werden insgesamt rund 1,1 Billionen Euro für den EU-Haushalt der Jahre 2021-2027 und 750 Milliarden für den EU-Corona-Aufbaufonds „NextGeneration EU“ bereitstellen .

Die Mittel für den Aufbaufonds sollen erstmalig am Kapitalmarkt aufgenommen werden. Das EU-Parlament gab zwar am 16. September 2020 seine Zustimmung zu diesem sogenannten „Eigenmittelbeschluss“ und somit grünes Licht für den Aufbaufonds, doch wird es voraussichtlich erst im Oktober über das Gesamtpaket abstimmen. Die deutsche Ratspräsidentschaft setzt alles daran, das Paket so zügig wie möglich abzuschließen und begleitet seit Ende August die trilateralen Gespräche zwischen Rat, Europäischem Parlament und Kommission. Damit Aufbaufonds und Haushalt wie geplant im Januar 2021 in Kraft treten können und so die Unterstützung der von der Pandemie betroffenen Mitgliedstaaten und Regionen sicherstellen, müssen alle nationalen und einige regionale Parlamente der Mitgliedstaaten (insgesamt 41) diesen Beschluss sowie die dazugehörigen Rechtsvorschriften bis Jahresende ratifizieren.

Reaktion auf die Corona-Pandemie

Auch wenn die Mitgliedstaaten die Gesundheitspolitik selbst festlegen, fand sich dieses Themenfeld wegen der Corona-Pandemie auf der Tagesordnung der Europäischen Union wieder. Brüssel unterstützt und koordiniert bei der Beschaffung von Arzneimitteln und medizinischer Schutzausrüstung. Beispielsweise kauften die Mitgliedstaaten gemeinschaftlich das Corona-Medikament „Remdesivir“, um einen Preiskampf zu vermeiden. Außerdem sicherte Brüssel sich im Wege von Vorverträgen mit zwei Pharmakonzernen bereits 300 Millionen Einheiten an Corona-Impfstoff und kann ihn bis zu dieser Menge abrufen, sobald der Impfstoff zugelassen wird. Das EU-Katastrophenschutzverfahren „rescEU“ wurde 2020 um eine medizinische Komponente erweitert. Aktuell bauen sechs Mitgliedstaaten Vorräte auf, zum Beispiel an Schutzmasken und Beatmungsgeräten, über deren Verteilung die EU-Kommission entscheidet. Auch auf globaler Ebene setzt sich Brüssel für einen fairen Zugang zu Coronavirus-Impfstoffen ein (sog. „COVAX-Initiative“). Gerade beraten die Mitgliedstaaten im Rat über eine Empfehlung zu Freizügigkeitsbeschränkungen für Reisende in der EU, um die Koordinierung zwischen den Ländern zu fördern. So sollen möglichst einheitliche Regelungen den gegenwärtigen „Flickenteppich“ ablösen.

Brexit: Verhandlungen festgefahren

Die Brexit-Gespräche zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich treten auf der Stelle. Es geht um die Frage, wie der rechtliche Rahmen für die zukünftigen Beziehungen aussehen soll. London besteht auf regulatorischer Freiheit, während Brüssel keinen Konkurrenten in unmittelbarer geographischer Nachbarschaft haben möchte, der sich mit niedrigeren Standards, zum Beispiel im Umwelt- oder Sozialbereich, einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Am 31. Dezember 2020 endet die Übergangsphase: Zum Jahresstart verlässt das Vereinigte Königreich definitiv den Binnenmarkt und die Zollunion. Scheitern die Verhandlungen, drohen hohe Zölle. Unabhängig davon müssen Unternehmen sich zukünftig mit Zollformalitäten befassen, was besonders für kleine und mittlere Betriebe mehr bürokratischen Aufwand bedeutet. In einigen wenigen Bereichen erlässt die EU Notfallmaßnahmen, wie beispielsweise beim Luftverkehr, wo Überflugrechte sowohl für die europäische als auch die britische Luftfahrt weiterhin garantiert werden müssen. Manche negativen Folgen der „Entflechtung“ werden aber trotzdem nicht zu verhindern sein. Die britische Seite bricht Vertrauen, indem sie gegenwärtig das britische Binnenmarktgesetz erlässt, das gegen Teile des bereits verhandelten EU-Austrittsvertrag verstößt. Das verkompliziert die umfangreichen Verhandlungen zusätzlich. Und die Zeit drängt: Bis Ende Oktober 2020 braucht es eine Einigung, um das Abkommen in den Parlamenten bis Ende des Jahres zu verabschieden.

Reform der europäischen Migrations- und Asylpolitik

Ein weiterer Bereich, in dem Deutschland wegen seines politischen und wirtschaftlichen Einflusses aber auch wegen seiner Vermittlerrolle zwischen West- und Osteuropa möglicherweise gute Chancen hat, Fortschritte zu erzielen, ist die Reform der Europäischen Migrations- und Asylpolitik. Fünf Jahre nach dem bisherigen Höhepunkt der europäischen Migrationskrise legte die Europäische Kommission am 23. September 2020 ihren Vorschlag für eine Neuausrichtung vor. Kernelemente sind der effizientere Schutz der EU-Außengrenzen, die konsequentere und schnellere Rückführung von nicht schutzberechtigten Personen sowie die verbesserte Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern in Migrationsfragen. Die Erstaufnahmeländer an Europas Mittelmeerküste sollen eine wirksamere und der jeweiligen Belastungssituation angemessene Unterstützung erfahren, zum Beispiel durch materielle Hilfe, durch die Übernahme von Flüchtlingen oder die Unterstützung bei Rückführungen. Das Reformpaket wird der deutsche Bundesinnenminister Horst Seehofer mit seinen europäischen Amtskollegen zunächst auf einem virtuellen Innenministerrat am 8. Oktober 2020 beraten, bevor im November ein zusätzliches Präsenztreffen in Brüssel stattfinden soll. Persönliche Gespräche sind unabdingbar, um ein Gleichgewicht zwischen den weiterhin höchst unterschiedlichen nationalen Interessen und Bedenken herzustellen. Ein Abschluss aller mit diesem Paket verbundenen Gesetzesvorschläge wird jedoch nicht mehr in diesem Jahr erwartet. Die deutsche Ratspräsidentschaft erhofft sich zumindest eine politische Verständigung über Grundsatzfragen.

EU-Außenpolitik

Was die internationale Politik betrifft, so wollte die deutsche EU-Ratspräsidentschaft einen China-Gipfel in Leipzig durchführen. Wegen der Corona-Krise fand er schließlich im virtuellen Format im September statt. Hauptpunkte dieses Video-Gipfels waren Handel und Investitionen, Klimaschutz und die Reaktion auf die COVID 19-Pandemie. Die EU-Seite sprach aber auch Themen wie Menschenrechte und besonders die Situation in Honkong an. Bereits vor der Sommerpause hatten beide Seiten ein Abkommen zum Schutz geografischer Angaben vor dem Gipfel unterzeichnet, dieser Vertrag stellt sicher, dass 100 geografische Angaben (G.A.) der EU für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel wie z.B. Mozzarella di Bufala Campana, Languedoc (Wein), Polska Wódka oder Elia Kalamatas auf dem chinesischen Markt geschützt werden.

Daneben beherrschten zwei weitere Themen die außenpolitische Agenda der deutschen Ratspräsidentschaft. Zum einen verurteilte die Europäische Union das Vorgehen des weißrussischen Staates gegen friedliche Demonstranten, die gegen Wahlfälschung auf die Straße gingen. Außerdem erkennt Brüssel die Wahl Alexander Lukaschenkos als Staatspräsident nicht an und erließ jüngst zudem Sanktionen. Zum anderen leistete Bundeskanzlerin Angela Merkel intensive Vermittlungsarbeit, um den Konflikt im östlichen Mittelmeer zu entspannen. Durch die deutsche Vermittlung kommen die Konfliktparteien Griechenland und die Türkei zurück an den Verhandlungstisch und bekundeten die Absicht, die sogenannten Sondierungsgespräche zwischen beiden Ländern zeitnah wiederaufzunehmen. Der Europäische Rat betonte bei seinem letzten Treffen, dass dieser Konflikt nur im Dialog und im Einklang mit dem Völkerrecht gelöst werden kann und ermahnte die Türkei, diesen Weg des Dialogs weiterzugehen.

Autoren: Dr. Markus Ehm, Angela Ostlender, Matthias Stöger, HSS

Belgien (Europa-Büro Brüssel)
Dr. Thomas Leeb
Leiter