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Informationen aus dem Innenministerium
Hinweise auf Plateaubildung

Die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen sinkt langsam aber kontinuierlich, Appell an die Bevölkerung, jetzt konsequent zu bleiben und auch über Ostern keine Verwandten zu besuchen, außerdem: das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW ist ausgesetzt.

+++ Stets aktualisierte Informationen zum Thema Corona finden Sie auf dieser eigens geschaltetten Webseite https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/ +++

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration - KIM - Kommunales aus dem Innenministerium vom 02. April 2020

 

  • Hinweise auf Plateaubildung
  • Bitte: keine Verwandtenbesuche an Ostern
  • Abfallwirtschaft und Recycling müssen unbedingt weiterlaufen
  • Grenzüberschreitender Warenaustausch über Ostern sichergestellt
Herrmann am Rednerpult. Eindringlich.

Joachim Herrmann, Bayerischer Staatsminister des Innern, für Sport und Integration

Michael Lucan; ©SA 3.0; Wikimedia Commons

Liebe Leserinnen und Leser,

in einer Telefonschaltkonferenz haben sich gestern Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Ministerpräsident Dr. Markus Söder und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der anderen 15 Bundesländer darauf verständigt, die derzeit überall geltenden und weitgehend inhaltsgleichen Beschränkungen des öffentlichen Lebens in jedem Fall bis zum 19. April, das ist der Sonntag nach Ostern („Weißer Sonntag“), aufrecht zu erhalten. An diesem Tag enden in den meisten Bundesländern und auch in Bayern die Osterferien. Wie es danach mit den derzeit geltenden Veranstaltungs- und Versammlungsverboten, Betriebsuntersagungen und Ausgangsbeschränkungen weitergehen soll, wird die Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag nach Ostern beraten.

Alles Weitere wird entscheidend von der dann vorherrschenden Pandemielage abhängen, die wiederum maßgeblich davon geprägt sein wird, ob die bisher ergriffenen Maßnahmen ausreichend wirken. Dann muss sich der Scheitel der Infektionswelle stabil soweit abgeflacht haben, dass die dann zu erwartenden schweren Corona-Fälle in ihrer Anzahl vom Gesundheitssystem bewältigt werden können. Stand heute, Donnerstag, 10:00 Uhr, haben wir in Bayern 19.153 Corona-Infektionen (+ 2.002 im Vergleich zum Vortag) zu verzeichnen. Wir beklagen weitere 36 (Vortag: + 50) Corona-Tote, sodass sich deren Gesamtzahl auf 277 erhöht. Die Anzahl der amtlich ausgewiesenen Genesenen liegt bei 2.910. An diesen Zahlen ist zunächst positiv zu vermerken, dass den zweiten Tag in Folge die Sterbefälle zurückgegangen sind.

Hinweise auf Plateaubildung

Für die Gesamtentwicklung viel entscheidender ist aber, dass sich langsam ein Trend einzustellen scheint, der auf die erhoffte Plateaubildung beim Verlauf der Pandemie in Bayern hindeuten könnte. Ich äußere mich so vorsichtig, weil auch die Fachleute des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu einer sehr zurückhaltenden Interpretation der Datenlage mahnen. Aber: Rechnet man die Ausgangszahlen von vor zwei Wochen mathematisch hoch, erhält man für heute einen Wert, der bei ca. 26.000 Infektionsfällen läge. Tatsächlich verzeichnen wir aber „nur“ gut 19.000. Lag vor drei Wochen, also vor den Schulschließungen und allen weiteren Beschränkungen, die Zeitspanne für die Verdoppelung der Zahl der Neuinfektionen bei 2,8 Tagen, ist sie heute bei 6,3 Tagen.

Diese Zeitspanne hat sich nicht nur absolut deutlich verbessert, sondern entwickelt sich in der Tendenz positiv, wird also von Tag zu Tag langsam aber stetig besser. Und hatten wir am Ende der letzten Woche täglich zwischen 1.600 und 1.700 Neuinfektionen, liegen wir in den letzten drei Tagen der laufenden Woche bei etwa 1.500 Neuinfektionen pro Tag. Um aber von einer ausreichenden Besserung der Gesamtsituation ausgehen zu können, müsste sich nach Auffassung zahlreicher Experten die Verdoppelungszeit auf mindestens zehn, besser 12 Tage belaufen. Also: Wir sind auf dem richtigen Weg, haben aber noch ein ordentliches Stück dieses richtigen Weges vor uns.

Das bedeutet: Die bestehenden Beschränkungen möglichst penibel einhalten! Jetzt werden die Weichen gestellt, wie lange und mit welcher Intensität in den nächsten Wochen die Freiheit der Menschen beschränkt werden muss, ehe der Einstieg in den Ausstieg gelingen kann. Wenn wir jetzt die Zähne zusammenbeißen, uns am Riemen reißen und alles dafür tun, dass es weder in den städtischen Parks, noch in den Bergen und den anderen Ausflugsgebieten zu dichten Menschenansammlungen kommt, sondern sich die Luftschnapper, Spaziergänger und Freiluftsportler möglichst in der näheren Umgebung zu ihrer Wohnung gut verteilen, dann werden wir diese schmerzhafte Phase umso eher überwunden haben. Die ersten Erfolge, die wir schon zu verzeichnen haben, dürfen wir nicht durch zu wenig Selbstdisziplin wieder verstolpern, sondern müssen weiter konsequent vorangehen. Das wird gerade für das kommende Wochenende, das frühsommerliche Temperaturen verspricht und den Beginn der Osterferien bringt, eine enorme Herausforderung. Dessen sind sich auch die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten bewusst und haben deshalb im Sinne des Gesundheitsschutzes einen eindringlichen Appell an uns alle gerichtet, unbedingt zu Hause zu bleiben.

Bitte: keine Verwandtenbesuche an Ostern

Besonders schwer wird es vielen fallen, in der ersten großen Urlaubssaison des Jahres nicht nur auf die für viele schon traditionelle Reise in den Frühling zu verzichten, sondern auch Eltern, Opas und Omas mitzuteilen, dass der Besuch zu den Feiertagen ausfallen muss. Ich kann mich jedenfalls nur dem Appell der Bundeskanzlerin anschließen, am kommenden Wochenende und der gesamten Osterzeit auf Verwandtenbesuche zu verzichten. Denn es geht um Menschenleben, womöglich auch das der eigenen Eltern, Opas und Omas.

Die regelmäßigen Leser dieses Newsletters werden es sicher bemerkt haben. Ein besonderes Anliegen ist es mir, mit Hinweisen dazu beizutragen, dass die schon nach dem Wortlaut der Verordnung einschneidenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens sich nicht noch durch eine problematische Umsetzung im behördlichen Alltag verschärfen und den Menschen unnötige Unannehmlichkeiten bereitet werden.

Abfallwirtschaft und Recycling müssen unbedingt weiterlaufen

Gestern hatte ich u.a. geschlossene KFZ-Zulassungsstellen und Ämter thematisiert. Heute möchte ich die meist kommunalen Wertstoffhöfe ansprechen. Wie mir aus der Presse, aber auch zahlreichen Bürgerzuschriften bekannt ist, hat offenbar eine nicht geringe Zahl der Gemeinden und Landkreise in Bayern ihre Wertstoffhöfe teilweise sogar bis nach den Osterferien komplett geschlossen. Das kann ich nicht akzeptieren. Es ist der erklärte Wille der Staatsregierung, dass die Abfallwirtschaft und das Recycling von Wertstoffen unbedingt weiterlaufen müssen. Bürger, die die Zeit jetzt notgedrungen nutzen, im Garten Ordnung zu schaffen oder Altgeräte in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen, müssen eine realistische Chance haben, ihren „Krempel“ geordnet loszuwerden.

Alles andere wird nur die Menschen verärgern, zu Menschenansammlungen vor den Sammelstellen führen und die Umwelt belasten. Deshalb erwarte ich von den Kommunen, dass sie die Wertstoffhöfe offenhalten und hierbei selbstverständlich für einen zureichenden Infektionsschutz sorgen.

Grenzüberschreitender Warenaustausch über Ostern sichergestellt

Nachdem ich bereits Ende letzter Woche für Bayern das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bis einschließlich den Sonntag nach Ostern aufgehoben habe, hat nun das österreichische Verkehrsministerium inhaltsgleich nachgezogen. Somit ist sichergestellt, dass über Ostern der grenzüberschreitende Warenaustausch ungehindert laufen kann. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit bei uns, wie bei unseren südlichen Nachbarn.

Nach einer Studie der IHK Bayern bezieht der Freistaat im Vergleich zu allen anderen Staaten die meisten Waren aus Österreich. Die Alpenrepublik ist für „uns“ der drittwichtigste Exportmarkt. Ausländische Staatsangehörige, die dauerhaft ihren Wohnsitz in Deutschland nehmen und allein die Fahrerlaubnis eines Drittstaates, also im Wesentlichen eines Nicht-EU-Staates, besitzen, müssen diese eigentlich binnen eines halben Jahres nach Begründung des Wohnsitzes in Deutschland „umschreiben“ lassen. Je nach Ausgestaltung des Fahrerlaubnisrechts im Herkunftsland müssen u.U. hier in Deutschland vor einer Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis Schulungen erfolgreich absolviert und ärztliche Atteste beigebracht werden. Nachdem aktuell der Betrieb der Fahrschulen und spezifischer Untersuchungsstellen ruht, haben wir die Frist für die Umschreibung von sechs auf zwölf Monate verlängert. Dies ermöglicht auch in dieser fahrerlaubnisrechtlichen „Nische“ einen sachgerechten und praktikablen Vollzug.

Auch in Zeiten der Corona-Krise haben Alkoholsünder im Straßenverkehr keine Chance auf ein technisches Hintertürchen oder eine Ausrede. Nachdem die Bayerische Polizei zur Feststellung der Atemalkoholkonzentration ausschließlich modernste Geräte verwendet, die als geschlossenes System ausgestaltet sind, bei denen es schon aus Zwecken der Beweissicherung ausgeschlossen sein muss, dass noch Spuren vom Vorprobanden im System sind, ist auch die Möglichkeit einer Infektion über einen Vorprobanden ausgeschlossen.

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL
Staatsminister

Leiterin Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Onlineredakion

Susanne Hornberger