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Informationen aus dem Innenministerium
Lockdown bis Mitte Februar

Lockdown bis zum 14. Februar, Zahlen wecken Hoffnung auf Trendwende, höhere Impfkapazität ab Februar und: wie beeinflusst Corona unsere Demokratie?

+++ Stets aktualisierte Informationen zum Thema Corona finden Sie auf dieser eigens geschaltetten Webseite https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/ +++

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Newsletter vom 21. Januar 2021

  • Zahlen wecken Hoffnung auf Trendwende
  • Lage in Bayern verbessert sich flächendeckend
  • Höhere Impfkapazität ab Februar möglich
  • Lockdown bis zum 14. Februar verlängert
  • Corona darf die Bundestagswahl nicht gefährden
  • Ausnahmeregeln für Parteiversammlungen
  • Bürgerrechte ja, Extremismus nein
Herrmann am Rednerpult. Eindringlich.

Joachim Herrmann, Bayerischer Staatsminister des Innern, für Sport und Integration

Michael Lucan; ©SA 3.0; Wikimedia Commons

Liebe Leserinnen und Leser,

wie gewohnt darf ich Ihnen zunächst die aktuellen Zahlen präsentieren und das beginnt langsam wieder mehr Freude zu machen, nachdem wichtige Kerndaten einen positiven Trend zeigen. Aber der Reihe nach. Heute, Donnerstag, 21.01.2021, 08:00 Uhr, verzeichnen wir in Bayern 383.262 bestätigte COVID-19-Infektionen. Im Vergleich zum Dienstag der letzten Woche, bis zu dem 366.702 Infektionen gezählt worden waren, sind dies 16.560 Fälle mehr, nach 29.382 vor einer Woche. Für die zurückliegenden neun Tage ergibt sich daraus ein rechnerischer Schnitt von ca. 2.366 Neuinfektionen. Für die vorangegangenen Wochen lagen die Vergleichswerte bei 3.265, 3.143, 3.203, 3.912, 4.172, 3.638, 3.475, 3.606, 3.432, 3.597, 2.918, 2.153, 1.243, 652, 372 bzw. 327. Der aktuelle Wert liegt damit in etwa auf einem Niveau, auf dem wir uns vor ca. 12 Wochen befunden haben. Würde sich diese Entwicklung fortsetzen, könnte man von einer Trendumkehr sprechen. Ein ebenfalls günstigerer, wenngleich nicht ganz so deutlicher Befund ergibt sich für den Bund mit im Schnitt knapp 15.700 Neuinfektionen pro Tag, nach etwa 21.000, 17.000 und 15.000 in den Vorwochen. Und doch gilt: Trendwende ist nicht gleich Problemende. Denn bei einer Lockerung oder gar Beendigung der Gegenmaßnahmen hätte das Virus bei diesen Zahlen immer noch die Kraft, sofort den jetzt abwärts zeigenden Trend ins Gegenteil umzudrehen. Wir müssen jetzt also den eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen.

Und wo steht Bayern im Ländervergleich? Heute liegt der Freistaat auf Platz fünf, nach Platz sieben in den Vorwochen. An der ungeliebten Spitze steht weiterhin Thüringen mit einer 7-Tage-Inzidenz von 225,0 (Vorwoche 310,4), vor „Aufsteiger“ Brandenburg (203,3 nach 212,3), Sachsen-Anhalt (195,3 nach 241), Sachsen (186,0 nach 292,4) und eben Bayern (119,7 nach 159,6. Insoweit ist der leicht verschlechterte Platz im Ranking gut zu verschmerzen, zumal die nächsten fünf Plätze innerhalb eines Korridors von 10 Punkten liegen, insoweit in Schlagdistanz sind, Bayern nach wie vor im Ländervergleich am Intensivsten testet und vor allem der Gesamttrend stimmt. Das gilt im Übrigen auch für alle anderen Länder – keines hat im Wochenvergleich einen schlechteren Wert – und damit ganz Deutschland. Folgerichtig ist die 7-Tage-Inzidenz für ganz Deutschland von 151,2 auf 119,0 gesunken und hat insoweit die Kurve gekriegt.

Zahlen wecken Hoffnung auf Trendwende

Ein Kernelement der statistischen Betrachtungen dieser Pandemie ist die Positivrate, also die Zahl der laborpositiven Tests im Verhältnis zu deren Gesamtzahl. Die Positivrate lag in Bayern in den zurückliegenden Tagen bei Werten zwischen 7,3 und 7,8 Prozent (Vorwoche: 6,6 und 8,1 Prozent). Hier deutet das untere Ende der Spanne den sinkenden Trend an.

In Bayern sind an oder mit einer Corona-Infektion mittlerweile 9.283 Personen verstorben. Das sind im Vergleich zum vorigen Donnerstag 876 oder pro Tag 125,1 Sterbefälle mehr, nach 134,4, 107,7 bzw. 89,9 Sterbefällen pro Tag in den Wochen davor. Wie bekannt stehen die Sterbefallzahlen in der zeitlichen Reihung der Parameter am Ende der Entwicklung. Umso mehr freut es mich, dass auch an dieser Stelle erstmals seit Längerem nicht mehr Woche zu Woche von einem Allzeithoch zu berichten ist. 

Wesentlich deutlicher ist die positive Entwicklung an der Zahl der aktuell an COVID-19 erkrankten Personen abzulesen. Das sind aktuell in Bayern 46.780 Personen (Vorwochen 53.900, 59.220, 63.550, 67.710, 65.720, 60.300, 58.600, 56.840, 52.970, 45.780, 34.420, 23.100 bzw. 13.190) und damit im Vergleich zum Dienstag vor einer Woche 7.120 weniger. Somit liegen die absoluten Zahlen dieser Woche in einer Größenordnung, die wir zuletzt vor zehn Wochen hatten, und bestätigt insoweit den eingangs zu den Neuinfektionen aufgezeigten Befund. Und auch in den Kliniken deutet sich insgesamt – regionale Ausnahmen bestätigen die Regel – eine leichte Entspannung an. Stand heute liegen von den 46.780 erkrankten Personen 4.231 in einer Klinik (in den Vorwochen 4.809, 5.363, 5.550, 5.276, 5.065, 4.663, 4.015, 3.730, 2.626, 2.243, 1.751, 1.072, 614, 328, 243, 213, 215 bzw. 166). Von diesen befinden sich 3.419 auf einer Normalstation und 815 (in den Vorwochen: 872, 937, 969, 902, 860, 791, 726, 683, 530, 491, 367, 151 bzw. 100) auf „Intensiv“.

Lage in Bayern verbessert sich flächendeckend

Lassen Sie uns nun noch kurz das Augenmerk auf die lokalen Entwicklungen richten. Auch hier hellt sich der Horizont auf. Dies gilt zum einen für die absoluten Werte der 7-Tage Inzidenz. Hier führt den Landkreis Regen ein Wert von 259,7 (Vorwoche 236,4) an die Tabellenspitze, ein Wert, der noch vor Kurzem irgendwo einen Platz im Mittelfeld bedeutet hätte. Auf Platz 2 liegt nunmehr der Landkreis Wunsiedel mit 254,6 (Vorwoche 291,8), knapp dahinter gefolgt von der Stadt Ansbach auf dem letzten Stockerl-Platz mit 253,6 (Vorwoche 208,1).

Bildet man Cluster, dann wird auch in dieser Aufbereitung eine flächendeckende Verbesserung der Situation deutlich. Oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 200 und damit eines Grenzwertes, der verschärfte Mobilitäts- und damit Kontaktbeschränkungen auslöst, reihen sich heute nur mehr acht Landkreise bzw. kreisfreie Städte ein, letzte Woche war dies noch bei 31 Kommunen der Fall. Insoweit müssen wir uns sehr sputen, eine vom Bayerischen Landeskriminalamt und dem Polizeipräsidium Oberfranken entwickelte und gestern polizeiintern in Betrieb genommene App einer Nutzung durch jedermann zugänglich zu machen. Die App zeigt für jeden Landkreis und für jede kreisfreie Stadt an, ob die Gebietskörperschaft jenseits der 200er-Marke liegt und/oder ob eine vor Ort durch Allgemeinverfügung verhängte Einreisesperre besteht. Ist die Inzidenz von 200 überschritten, so lässt sich mit einer weiteren Funktion für jede Gemeinde des betreffenden Landkreises bzw. für die kreisfreie Stadt mittels einer entsprechend markierten Landkarte darstellen, wo die Grenze der 15-km-Zone verläuft, in die sich Bewohner eines 200-plus-Hotspots noch über ihre Wohnortgemeinde hinausbegeben dürfen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die noch offenen lizenzrechtlichen Fragen sehr bald geklärt sind, dann werden wir die entsprechenden Funktionalitäten auf die Homepage des Innenministeriums stellen.

Zwischen 100 und 200 liegen weitere 55 Landkreise bzw. kreisfreie Städte (Vorwoche 50), weitere 31 dieser Gebietskörperschaften reihen sich bei Werten zwischen 50 und 100 ein. Die Zielmarke von 50 haben aktuell bereits die Stadt Amberg sowie der Landkreis Amberg-Sulzbach unterschritten. Insgesamt kann man also auch für die Regionen in Bayern feststellen: Es geht deutlich abwärts im Sinne von aufwärts.

Höhere Impfkapazität ab Februar möglich

Schließen möchte ich den Statistikteil mit ein paar Eckdaten zur Impfsituation. Stand gestern haben die beiden derzeit zugelassenen Hersteller Biontech/Pfizer und Moderna 441.525 Impfdosen angeliefert. Bereits verimpft sind 240.421 Dosen, davon knapp 4.100 bereits im Zuge von Zweitimpfungen. Für weitere Zweitimpfungen sind 92.150 Dosen zurückgestellt, die Differenz ist für Erstimpfungen in den nächsten Tagen eingeplant. Die Tagesimpfleistung, die im Wesentlichen mittels vergleichsweise aufwändiger mobiler Impfungen in Alten- und Pflegeheimen erbracht wird, lag gestern bei gut 6.100. Insoweit wird geimpft, was in Anbetracht des verfügbaren Impfstoffes geht und wir erwarten dringend den Februar, wenn die Hersteller ihre Produktionskapazitäten deutlich ausgeweitet haben werden. In diesem Zusammenhang höre ich immer wieder ein gewisses Unverständnis, dass Pfizer nicht mehr liefere. Das sei doch ein Weltkonzern mit Produktionsstätten auf mehreren Kontinenten, da müsse doch deutlich mehr gehen. Die Antwort lautet „theoretisch ja, praktisch nein“. Tatsächlich hat Pfizer mehrere Werke, die Impfstoff produzieren können, aber nur eines liegt in Europa (Belgien). Alle anderen sind in den USA angesiedelt und Pfizer ist es durch Executive Order des vormaligen Präsidenten schon seit Wochen verboten, in den USA produzierten Impfstoff außer Landes zu bringen. Dies selbst dann, wenn er in den USA zunächst eingelagert werden muss, weil ihn die Impflogistik gar nicht aufnehmen kann, was zumindest in einigen US-Bundesstaaten tatsächlich der Fall ist. So funktioniert also „America first“ im konkreten Fall. Deshalb ist es so wichtig, dass im belgischen Werk die Kapazitäten erhöht werden, auch wenn das für die nächsten zwei Wochen zunächst eine Reduzierung der an Deutschland zu liefernden Chargen um etwa 13 Prozent bedeutet, und dass das in der Betriebsvorbereitung befindliche Biontech-Werk im hessischen Marburg zeitnah ans Netz geht.

Lockdown bis zum 14. Februar verlängert

Liebe Leserinnen und Leser, Sie haben sicherlich den Medien entnommen, dass am vergangenen Dienstag erneut die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder zusammengetreten sind, um die aktuelle Entwicklung der Pandemielage und die daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen zu beraten. Wie bereits für Bayern beschrieben, gilt für ganz Deutschland: Die Infektionslage und die Situation in den Kliniken bessern sich, sind aber längst noch nicht gut genug und würden bei einer umgehenden Lockerung oder gar Freigabe der bisherigen Beschränkungen sofort wieder schlechter werden. Außerdem verbindet sich mit der britischen Mutation ein für Deutschland bislang nicht kalkulierbares Risiko, das es angeraten sein lässt, den Weg der Vorsicht weiterzugehen. Das sehen auch die anderen Bundesländer so und haben deshalb viele beschränkende Regelungen übernommen, die in Bayern bereits gelten. Deshalb kann ich mich an dieser Stelle auch sehr kurz fassen, was die aus den Berliner Beratungen folgenden Rechtsänderungen angeht. Die bisherigen Maßnahmen werden zunächst bis zum 14. Februar verlängert, im Übrigen sind nur punktuelle Anpassungen erforderlich. So etwa, dass Gottesdienstbesucher ab sofort FFP-2-Masken tragen müssen. Gleiches gilt für das Personal in Alten- und Pflegeheimen. Und als Folge einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wird das Prinzip click&collect, also der Online- oder Telefonbestellung von Waren und persönlicher Abholung beim Händler vor Ort, auch auf Archive und Bibliotheken übertragen. Heißt in der Praxis: Buch-ung digital, Buch-abholung analog.

Corona darf die Bundestagswahl nicht gefährden

Liebe Leserinnen und Leser, die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am
26. September rückt mit Riesenschritten näher, und viele Parteien und Wählergruppierungen sind längst mitten in den Vorbereitungen. Kernelement aller Bemühungen ist in der jetzigen Phase die Nominierung von Direktkandidaten. Dies ist ein zutiefst demokratischer Vorgang, im Zuge dessen die Parteimitglieder bzw. von diesen bestimmte Delegierte per parteiinterner Wahl „von unten nach oben“ die personellen Festlegungen treffen. So sind aktuell viele Orts- bzw. Kreisverbände dabei, ihre Delegierten zu bestimmen, die dann bei den auf Wahlkreis- bzw. Regional- und Landesebene stattfindenden Aufstellungsversammlungen diejenigen bestimmen, die sich am Wahltag für die jeweilige Partei den Bürgerinnen und Bürgern zur Wahl stellen. Insoweit sind diese internen „Vor-Wahlen“ von eminenter Bedeutung für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl und sind insoweit von herausragender Bedeutung für die demokratische Willensbildung und das Funktionieren unserer parlamentarischen Demokratie.

COVID-19 stellt uns einmal mehr vor besondere Herausforderungen, weil die Notwendigkeiten des Wahlrechts und der daraus resultierenden Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Zustandekommen des nächsten Bundestages mit den Erfordernissen der Pandemiebekämpfung in Einklang zu bringen sind. Dies umso mehr, als die Bestimmung der Kandidatinnen und Kandidaten nicht bis kurz vor dem Wahltermin aufgeschoben werden kann, wenn hoffentlich die Pandemielage wieder deutlich günstiger ist, sondern gesetzlich definierten Fristen und auch bestimmten Verfahrensanforderungen unterliegt, was die Präsenz der abstimmenden Parteimitglieder angeht.

Rechtlich gesehen sind Mitglieder- und Vertreterversammlungen sowie wahlrechtliche Aufstellungsversammlungen i.d.R. nicht öffentliche, weil partei- oder wählergruppeninterne, meist in geschlossenen Räumen durchgeführte Versammlungen, die dem Versammlungsbegriff des Grundgesetzes unterfallen und insoweit auch einen besonderen Schutz durch die Verfassung genießen. Allerdings unterliegen in diesen Zeiten auch Versammlungen Einschränkungen nach dem Infektionsschutzrecht. Und dies gilt umso mehr dort, wo die 7-Tage-Inzidenz teils massiv jenseits der 200er-Marke liegt und deshalb die Kreisverwaltungsbehörden im Einzelfall Versammlungen in geschlossenen Räumen per Allgemeinverfügung grundsätzlich ganz untersagt oder mit sehr niedrigen Teilnehmerzahlen stark begrenzt haben.

Ausnahmeregeln für Parteiversammlungen

Mit Blick auf die herausragende Bedeutung der Bundestagswahl für unseren demokratisch verfassten Rechtsstaat war es mir als dem für das Versammlungsrecht, das Wahlrecht und den Vollzug der Wahlen in Bayern zuständigen Minister wichtig, dass es mit Blick auf die oben skizzierten „Vor-Wahlen“ zu keinen Missverständnissen kommt. Deshalb ist das Gesundheitsministerium dankenswerterweise meinem Vorschlag gefolgt, den Kreisverwaltungsbehörden zu empfehlen, in die jeweiligen Allgemeinverfügungen eine Bestimmung aufzunehmen, wonach Aufstellungsversammlungen der politischen Parteien für die Bundestagswahl unter Einhaltung der gebotenen Abstands- und Hygienevorschriften von einem Versammlungsverbot in geschlossenen Räumen ausgenommen sind.

Wo eine Ausnahmeregelung nicht besteht, können die Parteien selbstverständlich bei der Kreisverwaltungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Hierüber entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen und hat hierbei die erwähnte herausragende Bedeutung der Aufstellungsversammlungen für die Bundestagswahl mit dem Infektionsschutz in Einklang zu bringen. Konkret wird dies bedeuten, dass dem Antrag unter Auflagen entsprochen wird, die im Rahmen eines zu fordernden Hygienekonzeptes neben der Einhaltung von Mindestabständen, einer Begrenzung der Versammlungsdauer, Vorgaben zum regelmäßigen Lüften, zum ständigen Tragen eines hochwertigen Mund-Nasen-Schutzes auch sonstige Maßnahmen zur Reduzierung des Übertragungsrisikos beinhalten können.

Verschwörungstheoretiker bedrohen unsere Demokratie

Leider führen Corona-Zeiten in vorher kaum vorstellbarer Weise die unterschiedlichsten demokratie- und staatsgefährdenden Strömungen zusammen, lassen sie aufblühen und daraus eine neuartige Bedrohung entstehen. Dass Verschwörungsideologien nicht zu abwegig und grotesk sein können, als dass sie nicht fanatische Anhänger finden und dass ein Verhalten nicht zu rücksichtlos oder ungebührlich sein kann, als dass es nicht Nachahmer findet, dafür will ich Ihnen ein paar Beispiele geben, die sich bei uns in Deutschland und Bayern zugetragen haben.

Dies gilt etwa für QAnon. Dieses Phänomen begann wohl 2017 in den USA und hat mittlerweile auch in Deutschland nicht wenige Anhänger. Nach dessen Erzählung mache ein namentlich bisher nicht identifizierter Whistleblower, der in den USA im Zentrum der Macht tätig sei und nach der dortigen Geheimschutzordnung Zugang zu Dokumenten der höchsten Geheimhaltungsstufe „Q“ habe, nach und nach streng geheime Informationen öffentlich. Der nach seiner Geheimhaltungsstufe mit dem Pseudonym „Q“ bezeichnete Unbekannte unterstütze durch seine Mitteilungen den geheimen Kampf des gestern aus dem Amt geschiedenen US-Präsidenten gegen einen Pädophilen- und Kinderhändlerring, den Teile des demokratischen politischen Establishments, jüdische Banker, Prominente und andere Angehörige der Eliten, seit Jahrzehnten aus abartigem Eigennutz decken würden. Der Pädophilenring entführe Kinder, um sie in unterirdischen Lagern zu Tode zu foltern und aus ihren Leichen ein Lebenselixier zu gewinnen, das dann eben jene Eliten zur eigenen Stärkung konsumieren würden. „Q“ meldet sich immer wieder mit kryptischen Informationsschnipseln, die seine Anhänger, die „Anons“, dann zu Meldungen verdichten, um immer mehr Menschen über die Machenschaften der völlig verkommenen Eliten zu informieren. Was mit dieser frei erfundenen, astreinen Verschwörungsideologie bezweckt werden soll, ist klar: Es soll gegen den Rechtsstaat, seine politischen Repräsentanten und demokratisch-parlamentarischen Institutionen auf übelste Weise Stimmung gemacht werden, um sie zu schwächen, um sie am Ende durch ein undemokratisches Herrschaftssystem abzulösen, nötigenfalls auch mit Gewalt, zu deren Ausübung Menschen bereit sind, weil sie sich dabei im Recht sehen, ein unreformierbar verruchtes System kindermordender und kinderverschlingender Eliten hinwegzufegen. Als Hebel dient in dieser geradezu irren Überzeugung nicht zuletzt Antisemitismus und als Forum für die unmittelbare Ansprache potentieller Unterstützer nutzt QAnon verstärkt verschwörungsideologisch ausgerichtete Internetforen, die gegen Anti-Corona-Maßnahmen Stimmung machen, sowie einschlägige Versammlungen. Denn dort sucht und findet man oft genug – neben ehrlich besorgten oder auf vernünftige Weise kritischen Menschen – auch Menschen, von denen QAnon hofft, sie auf seine Seite ziehen zu können. Menschen, die aus ihrer psychischen Grundstimmung heraus generell für krude, okkulte, obskure und „dunkle“ Theorien anfällig sind. Menschen, die wie sog. Reichsbürger, ohnehin die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen und bestens darin geübt sind, ohne jede Hemmschwelle, mit einer bizarren Scheinlogik und teils auch gewaltbereit den demokratischen Staat zu bekämpfen und ihm jede Legitimität abzusprechen. Menschen aus der „Querdenkerszene“, die sich als Wahrer der Demokratie und des Rechtsstaates inszenieren, tatsächlich aber nur ihre Meinung gelten lassen.

Gängiges Stilmittel all dieser Strömungen ist es zum einen, COVID-19 jede Gefährlichkeit abzusprechen und die Pandemie als Erfindung der politischen Elite darzustellen, um die Menschen mit Angst für ein Notstandsregime gefügig zu machen. Das ist natürlich grober Unfug. Zum anderen werden gezielt Fakenews verbreitet wie jüngst über den tragischen Tod eines Angehörigen einer Freiwilligen Feuerwehr, der während eines Einsatzes im Raum Rosenheim zusammengebrochen und kurz darauf verstorben ist. Es ist gegenüber den Hinterbliebenen an Skrupellosigkeit kaum zu überbieten, entgegen der Faktenlage den tragischen Tod des Mannes in einen Zusammenhang mit Corona-Impfungen zu stellen, dies in einem Film aufzubereiten und diesen via Internet weltweit zu verbreiten. Diese Instrumentalisierung eines aufrechten Mannes, der im Dienst für die Allgemeinheit verstorben ist, ist unwürdig. Fakt ist: Zwar war der Mann tatsächlich wenige Tage vorher geimpft worden, weil er im Hauptberuf in einer Klinik auf einer Corona-gefährdeten Station gearbeitet hatte. Aber bereits zum Zeitpunkt der Weiterverbreitung des falschen Gerüchts war bekannt, dass die rechtsmedizinische Untersuchung des Leichnams einen Zusammenhang zwischen dem Ableben und der Impfung medizinisch eindeutig ausgeschlossen hatte. Dieses war vielmehr Folge einer schweren Vorerkrankung, die im Einsatz akut aufgetreten ist.

Bürgerrechte ja, Extremismus nein

Strukturell finden sich immer wieder Querbezüge der genannten Strömungen untereinander und zu Parteien am stark rechten Rand des politischen Spektrums, mithin auch einer solchen, die in zahlreichen deutschen Parlamenten vertreten ist und die in ihren Reihen Abgeordnete hat, die aus der Mitte der Parlamente heraus unsachlich und oft genug auch mit Falschbehauptungen zu Corona und den dagegen ergriffenen Maßnahmen versuchen, den demokratischen Rechtsstaat, seine gewählten Vertreter, seine Organe und liberale Freiheiten wie die Pressefreiheit zu diskreditieren. Ziel ist ein anderes, ein autokratisches Deutschland. Deshalb reicht es nicht, die einzelnen Strömungen auf die von ihnen ausgehenden Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung anzuschauen, sondern auch die systemischen Gefahren zu bewerten. Ich bin den Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern dankbar, dass sie die Entwicklungen mit scharfem Blick im Auge haben.

Und warum erzähle ich Ihnen das alles in meinem Corona-Newsletter? Weil all diesen grundsätzlich isolierten Strömungen und Interessengruppen – wie in den USA, aber auch bei Großdemonstrationen in Berlin und anderswo in Deutschland – Corona ein gemeinsames Forum bietet, sich thematisch zu vernetzen, sich zu verbünden und so die einzeln relativ schwachen Kräfte zu bündeln. Und sie machen auf diese Weise vielen, teils stark durch die von Corona und seinen wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Folgen geängstigten Menschen ein nur scheinbar hilfreiches Angebot, die eigenen Sorgen abzumildern. Durch vermeintlich logische Erklärungen für die eigene Not, durch die Benennung vermeintlich Schuldiger für die eigenen Schwierigkeiten und durch das Schaffen eines verbindenden Wir-Gefühls sowie von Gemeinschaftserlebnissen, die vermeintlichen Halt geben. Der Preis, der für eine solchermaßen zweifelhafte Solidarität zu bezahlen ist, ist hoch. Denn von QAnon über die Querdenker bis zu extremen Parteien herrscht überall das gleiche Bild vor. Die vermeintlich Gestützten werden in Wahrheit instrumentalisiert und für die jeweiligen Organisationsziele ausgenutzt. Deshalb werden wir all diese teils sektenartigen Strömungen genau verfolgen und, wo immer geboten, mit den Mitteln der wehrhaften Demokratie in die Schranken weisen. Und deshalb auch an dieser Stelle mein Appell an alle, die ihren Protest gegen Corona-Maßnahmen artikulieren wollen: Nehmen Sie Ihre Bürgerrechte wahr, aber schauen Sie sehr genau hin, mit wem Sie sich gegebenenfalls zusammentun und lassen Sie sich nicht vor einen fremden Karren spannen, den Sie eigentlich gar nicht ziehen wollen!

Mit besten Grüßen & Augen auf bei der Partnerwahl!

Ihr

Joachim Herrmann, MdL

Staatsminister

Leiterin Onlineredaktion/Internet

Susanne Hornberger