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Informationen aus dem Bayerischen Innenministerium
Lockdown-Verlängerung, aber...

Weiterhin steigende Zahlen, Politik zwischen den Fronten, komplexer Stufenplan als Kompromiss und: welche Lockerungen sind konkret möglich?

+++ Stets aktualisierte Informationen zum Thema Corona finden Sie auf dieser eigens geschalteten Webseite https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/ +++

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Newsletter vom 04. März 2021

  • Zahlen steigen weiter
  • Politik zwischen den Fronten
  • Genereller Lockdown bis Ende März
  • Öffnungen je nach Infektionsgeschehen möglich
  • „Notbremse“ bei Inzidenz über 100
  • Einsatzkräfte sollen schneller geimpft werden
Herrmann am Rednerpult. Eindringlich.

Joachim Herrmann, Bayerischer Staatsminister des Innern, für Sport und Integration

Michael Lucan; ©SA 3.0; Wikimedia Commons

Liebe Leserinnen und Leser,

beginnen möchte ich auch heute mit den wesentlichen Kerndaten der aktuellen Pandemielage. Heute, Donnerstag, 4. März 2021, 08:00 Uhr, verzeichnen wir in Bayern insgesamt 441.606 bestätigte COVID-19-Infektionen. Im Vergleich zum Donnerstag der letzten Woche, bis zu dem 432.368 Infektionen gezählt worden waren, sind dies 9.238 Fälle mehr. Für die zurückliegenden sieben Tage ergibt sich daraus ein rechnerischer Schnitt von ca. 1.320 Neuinfektionen. Für die vorangegangenen Wochen lagen die Vergleichswerte bei 1.104, 1.093, 1.263, 1.646, 1.909, 2.366, 3.265, 3.143, 3.203, 3.912, 4.172, 3.638, 3.475, 3.606, 3.432, 3.597, 2.918, 2.153, 1.243, 652, 372 bzw. 327. Die jüngsten Zahlen zeigen eine Seitwärtsbewegung mit moderater Anstiegstendenz an. Eine ähnliche Situation sehen wir auch bundesweit. Das Bundeslagebild weist im Schnitt 8.189 Neuinfektionen pro Tag aus, nach etwa 7.725, 7.220, 8.290, 10.450, 12.900, 15.700, 21.000 und 17.000 in den Vorwochen.

Blicken wir nun auf Bayern im Ländervergleich. Heute liegt der Freistaat mit einer 7-Tage-Inzidenz von 68,0 – Vorwochen 58, 55,3, 63,6 und 83,1 – auf Platz 8. Die höchste 7-Tage-Inzidenz verzeichnet weiterhin Thüringen mit einem leider verschlechterten Wert von 128. Den günstigsten Wert kann heute Schleswig-Holstein mit 48 verbuchen und der Durchschnittswert aller Bundesländer liegt bei 65 (62).

Ein statistisches Kernelement ist die Positivrate, also die Zahl der laborpositiven Tests im Verhältnis zu deren Gesamtzahl. Die Positivrate lag in Bayern in den zurückliegenden Tagen bei Werten zwischen 3,0 und 3,8 Prozent (Vorwoche: 2,7 und 3,2) bei aktuell etwa 55.600 PCR-Tests im 7-Tages-Mittel. Diese Veränderung der Positivrate im Wochenvergleich liegt gerade noch in der üblichen Schwankungsbreite, ein Verharren auf dem Niveau der letzten Woche als Fortsetzung eines über Wochen rückläufigen Trends wäre mir lieber gewesen.

Kommen wir zu den Sterbefallzahlen. In Bayern sind an oder mit einer Corona-Infektion mittlerweile 12.552 Personen verstorben. Das sind im Vergleich zum vorigen Donnerstag 274 oder pro Tag 39,1 Fälle mehr, nach 42,0, 73,7, 82,6, 111,7, 117,9, 125,1, 134,4 bzw. 107,7 Sterbefällen pro Tag in den Wochen davor. Bei der COVID-Sterblichkeit bessert sich somit die Situation zusehends. Das führe ich ganz entscheidend auf die bereits erfolgten Impfungen bei der Altersgruppe 80plus und hier vor allem in den Alten- und Pflegeheimen zurück, die deutlich weniger Sterbefälle zu beklagen haben als noch vor wenigen Wochen.

Mehr Erkrankte als letzte Woche

Ein wie beim Infektionsgeschehen gleichfalls diffuser werdendes Bild sehen wir auch bei der Zahl der aktuell an COVID-19 erkrankten Personen. Das sind in Bayern heute 18.990 Personen (Donnerstage der Vorwochen 18.460, 20.660, 26.030, 33.040, 38.670, 46.780, 53.900, 59.220, 63.550, 67.710, 65.720, 60.300, 58.600, 56.840, 52.970, 45.780, 34.420, 23.100 bzw. 13.190) und damit im Vergleich zu letztem Donnerstag leider 530 mehr.

Zu diesem Befund passt auch die aktuelle Entwicklung der Reproduktionszahl R. Diese gibt an, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er selbst gesundet oder verstirbt. Lag diese letzte Woche nach den Berechnungen des RKI noch bei R=0,8 und damit einem Zustand, bei dem die Zahl der inaktiv gewordenen Infektionen die der Neuansteckungen überstiegen hat, hat sich nunmehr der Wind leider gedreht. Denn R schwankt in den letzten Tagen zwischen 1,1 und 1,27. Das bedeutet, dass bei einer Fortsetzung dieses Effektes die absolute Zahl der Infizierten bald stärker steigen wird. Demgegenüber stehen in den Kliniken die Zeichen noch auf Entspannung. Stand heute liegen von den 18.990 COVID-Erkrankten 2.314 in einer Klinik (an den Donnerstagen der Vorwochen 2.485, 2.648, 3.101, 3.556, 3.991, 4.231, 4.809, 5.363, 5.550, 5.276, 5.065, 4.663, 4.015, 3.730, 2.626, 2.243, 1.751, 1.072, 614, 328, 243, 213, 215 bzw. 166). Von diesen befinden sich 1.831 auf einer Normalstation und 483 (Vorwochen: 508, 541, 622, 710, 762, 872, 937, 969, 902, 860, 791, 726, 683, 530, 491 bzw. 367) auf „Intensiv“.

Lassen Sie uns nun noch kurz das Augenmerk auf die lokalen Entwicklungen richten. Im Kern sehen wir hier seit Wochen das mehr oder weniger gleiche Bild. Die große Mehrzahl der Gebietskörperschaften hat sich von den um den Jahreswechsel erreichten Höchstständen deutlich entfernt, dem steht aber etwa ein Zehntel aller, vor allem in Ost- und Nordostbayern entlang der Grenzen zu Tschechien und Sachsen liegender Landkreise und kreisfreier Städte gegenüber, wo trotz größter Bemühungen die Trendwende noch nicht gelungen ist. So findet sich heute der Landkreis Wunsiedel mit dem bundesweiten Höchstwert von 316,6 (309,7) an der negativen Spitze der Aufstellung, gefolgt von der Stadt Hof mit 309,9, dem Landkreis Kulmbach mit 241,7 und dem Landkreis Tirschenreuth, der sich erfreulich binnen Wochenfrist von 281,8 auf 224,9 verbessert hat. In der Kategorie „200 bis 300“ findet sich dann nur noch die Stadt Weiden mit verbesserten 201,2 (243,3). Zwischen 100 und 200 reihen sich aktuell schon wieder 15 (nach 10, 7, 16 bzw. 25) Gebietskörperschaften ein. Werte unter 100 stehen für 75 (83) Landkreise und kreisfreie Städte zu Buche, von diesen liegen 32 (49) unter 50 und von diesen wiederum 10 (25) unter dem Zielwert 35. Leichte Sorgen macht mir hierbei, dass sich trotz der insgesamt positiven Lage eine beginnende Dynamik in die falsche Richtung herauslesen lässt. Denn im Wochenvergleich liegen in allen Kategorien mehr Gebietskörperschaften schlechter als vor einer Woche.

Zahlen steigen weiter

In der Zusammenschau aller Parameter setzt sich neuerlich das zweigeteilte Bild der letzten Wochen fort, dies allerdings unter insgesamt leicht verschlechterten Vorzeichen. Die Verlaufslinien nahezu aller Kerngrößen sind in eine Seitwärtsbewegung mit merklicher Tendenz nach oben übergegangen. Das Infektionsgeschehen und die damit einhergehenden Belastungen sind weiterhin regional ungleich verteilt. Im Norden, Westen und Süden des Freistaates ist die Infektionsbelastung deutlich niedriger als im grenznahen Osten und Nordosten.

Liebe Leserinnen und Leser, sicher haben Sie den Medien entnommen, dass gestern die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder politische Zielstellungen zum weiteren Vorgehen bei der Bekämpfung der Pandemie formuliert und darauf aufbauend heute die Staatsregierung beschlossen hat, welche regelungstechnischen Maßnahmen aus ihrer Sicht zu ergreifen sind. Morgen wird dann der Bayerische Landtag beraten, ehe das Gesundheitsministerium als formaler Verordnungsgeber zur Tat schreitet und mit der dann 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 8. März in Kraft tritt, die erforderlichen Rechtsänderungen verfügen wird. Darüber werde ich Sie mit dem nächsten Corona-Newsletter genauer informieren.

Politik zwischen den Fronten

Wer sich schon ein Jahr intensiv und tagtäglich mit Corona beschäftigt, der weiß, dass es sich um eine höchst komplexe Herausforderung handelt, die alle Lebensbereiche erfasst und in der alles mit allem zusammenhängt. In dessen Ohren klangen die Rufe nach einfachen Lösungen schon immer als zu schön, um wahr zu sein. Wirklich einfach wären nur zwei Ansätze: Alles dichtmachen, das kann keiner wollen, oder alles uneingeschränkt öffnen, das kann niemand vertreten, der nur einen Funken Verantwortungsgefühl in sich hat. Alle Lösungen dazwischen lösen aber automatisch Abgrenzungsprobleme und Kritikpotenziale aus.

Die zunehmend nervöser werdenden Öffnungsdiskussionen der letzten Wochen haben einen Eindruck vermittelt, wie unendlich schwierig es ist, dem zutiefst sozialen Wesen „Mensch“ zu vermitteln, dass es im Kampf gegen einen unsichtbaren Gegner über eine längere Zeit auf möglichst viele physische Sozialkontakte verzichten soll und muss, ohne über diesen im Grunde unnatürlichen, aber infektiologisch notwendigen Zustand zu resignieren, in Fatalismus zu verfallen oder in die Wahrnehmung einer gefühlten permanenten persönlichen Benachteiligung und Ungerechtigkeit und damit in eine mentale Abwärtsspirale zu geraten.

Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Infektionslage national und international permanent verändert, Mutationen auftreten und Gefahreneinschätzungen angepasst werden müssen. Steuert die Politik dann nach, wird dies nicht selten und zu Unrecht als „Schlingerkurs“ verkannt. Umgekehrt wirken aber auch Gegenmaßnahmen wie das Impfen und umfassendes Testen nach und nach gefahrenentschärfend, sodass insgesamt die Lage permanent in Bewegung ist und sich vielfältigste Wechselwirkungen einstellen. Diese Dynamik, ja Unberechenbarkeit macht es der Politik umso schwerer, dem nachvollziehbaren Wunsch gerade der vielen zutiefst verunsicherten und oft genug leider auch von Existenznöten geplagten Menschen zu entsprechen, „jetzt mal endlich Klarheit zu schaffen und verbindlich zu sagen, wann was geht“. Das aber kann niemand mit absoluter Bestimmtheit sagen und wer vorgibt, es zu können, ist ein Scharlatan.

Trotz dieser Widrigkeiten ist es die Pflicht der Politik, den Menschen möglichst weitreichend zu helfen, das beschriebene Geflecht aus faktischen Notwendigkeiten und emotionalen Erwartungen mit all seinen Wechselwirkungen aufzulösen und dabei alle und jeden gleichermaßen zufriedenzustellen. Das gleicht der Suche nach der Quadratur des Kreises.

Genereller Lockdown bis Ende März

Um diesem uneinlösbaren Anspruch so nahe wie möglich zu kommen und dadurch mehr Transparenz zu schaffen, hat die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) gemeinsam mit der Bundeskanzlerin eine neuartige „Entscheidungsfindungshilfemaschine“ konstruiert. Deren innere Systematik verlängert zwar zunächst den generellen Lockdown bis zum 28. März, vollzieht aber gleichzeitig einen Richtungswechsel, indem sie zur Durchbrechung des Lockdowns Öffnungsperspektiven aufzeigt und hierfür insgesamt fünf aufeinander aufbauende und mit messbaren Bedingungen verbundene Öffnungsschritte vorzeichnet.

Öffnungen je nach Infektionsgeschehen möglich

Diesen sind jeweils bestimmte Lebensbereiche zugeordnet, ohne dass die einzelnen Öffnungsschritte zu den in Aussicht genommenen Terminen automatisch in Kraft gesetzt würden. Es ist somit vieles möglich, fix ist aber nix. Vielmehr erfolgen die einzelnen Öffnungsschritte in Abhängigkeit von der dann vor Ort konkret herrschenden Infektionslage. Diese wird mittels der 7-Tage-Inzidenz gemessen und auf ein Bundesland oder dessen Regionen bezogen sein. Für Bayern als „klassisches Flächenland“ hat die Staatsregierung entschieden, dass es bei der Betrachtung nach Landkreisen und kreisfreien Städten bleiben soll.

Hierbei sind nach dem Willen der MPK „50“ sowie „100“ die zentralen Schwellenwerte, anhand derer für jeden einzelnen Öffnungsschritt das Machbare definiert wird. Ihr Erreichen muss von Nachhaltigkeit geprägt sein, um Ruhe ins System zu bringen und ein tageweises „Rein-in-die-Kartoffeln-raus-aus-den-Kartoffeln“ zu vermeiden. Aus demselben Grund müssen regelmäßig 14 Tage vergehen, ehe der nächste Öffnungsschritt erfolgen kann.

„Notbremse“ bei Inzidenz über 100

Niemand kann angesichts der geschilderten Herausforderungen garantieren, dass sich die Lage nicht wieder verschlechtert. Dies umso weniger, als in der Rechnung die bedeutendste und gleichzeitig am wenigsten prognostizierbare Variable das weitere Verhalten der Bevölkerung ist. Sollte sich jedenfalls eine Lageverschärfung in einer an drei aufeinanderfolgenden Tagen jenseits des Schwellenwertes liegenden 7-Tage-Inzidenz manifestieren, folgt daraus für die Lockerungen eine Zurückstufung in die strengere Kategorie. Im Falle eines stabilen Überschreitens der 100er-Grenze greift die sog. „Notbremse“. Diese führt automatisch in die aktuell geltenden Lockdown-Beschränkungen zurück. Und wie es mittelfristig und damit auch an Ostern weitergeht, hält sich die MPK bis zum 23. März offen.

Qualitative Kernelemente aller Betrachtungen sind also die Schwellenwerte und die tatsächliche Inzidenzlage. Aus diesen Komponenten lässt sich eine Art Faustformel bilden, die lauten könnte: Alle wichtigen Lebensbereiche stehen nach und nach zur Öffnung an, Indoor-Gastronomie und Hotellerie z.B. frühestens im April. Ob die bestehenden Restriktionen „gar nicht“, „moderat“ oder „kräftig“ gelockert werden, bemisst sich danach, ob der Inzidenzwert jenseits von 100 – dann „gar nicht“ –, zwischen 50 und 100 – dann „moderat – oder unter 50 – dann „kräftig“ – liegen wird. In Einzelfällen kann die Inanspruchnahme einer Lockerung auch von der Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses abhängen.

Was bedeutet das konkret? Beispiel Sport

Was das konkret bedeutet, darf ich Ihnen kurz am Beispiel „Sport“ erläutern. Für diesen kommt nach den Maßgaben der MPK eine erste Lockerung frühestens am 8. März im Rahmen des sog. dritten Öffnungsschrittes – die Schritte 1 und 2 sind bereits in Kraft, Stichwort „Friseure“, oder geregelt – in Frage. Liegt dann die 7-Tage-Inzidenz in Landkreis oder kreisfreier Stadt über 100, bleibt es bei der aktuell geltenden restriktiven Regelungslage. Hat sich die 7-Tage-Inzidenz irgendwo zwischen 50 und 100 eingepegelt, werden Individualsport, etwa Joggen, mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich möglich. Liegt der Inzidenzwert unter 50, dann darf kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich getrieben werden. In Frage kommen hier z.B. Tennis oder Gymnastik. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass beginnend am 8. März selbst bei günstigsten Inzidenzwerten zunächst weder Sport unter freiem Himmel mit Körperkontakt, etwa Fußball, noch irgendeine Sportart in geschlossenen Räumen möglich sind.

Die Frage nach weiteren Lockerungen stellt sich erst 14 Tage später im Zuge des vierten Öffnungsschritts. Liegen dann die Inzidenzwerte stabil unter 50, sind kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich wieder möglich. Im Falle einer Inzidenz zwischen 50 und 100 gilt dies nur unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest verfügen.

Die nächsten Lockerungsschritte rücken nach weiteren 14 Tagen im Rahmen des fünften Öffnungsschrittes ins Blickfeld. Zeigt dann das „Inzidenzometer“ stabil einen Wert unter 50 an, ist selbst der infektiologisch herausforderndste Kontaktsport in geschlossenen Räumen wieder möglich. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, sind kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport immerhin im Außenbereich (ohne Testerfordernis) erlaubt.

Komplexer Stufenplan als Kompromiss

Ich gebe gerne zu, dass sich die Beschlusslage einigermaßen komplex darstellt und auch noch einige Verfahrensfragen zu klären sind. Aber es ist der Versuch, möglichst vielen der eingangs genannten Erwartungshaltungen und Notwendigkeiten bestmöglich gerecht zu werden. Hat man sich erst einmal in die Systematik hineingedacht, erschließt sie sich ganz gut und wer eine graphische Aufbereitung hilfreich findet, der möge HIER klicken.

Liebe Leserinnen und Leser, wie Sie wissen, ist es mir als bayerischem Innenminister seit jeher ein großes Anliegen, die in der Zuständigkeit meines Ministeriums arbeitenden Männer und Frauen für die Verrichtung ihres schweren Dienstes bei Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Feuerwehr und Polizei bestmöglich auszustatten. Das gilt auch und gerade für die persönliche Schutzausstattung, zu der ich im Sinne eines zugegebenermaßen unkonventionellen Verständnisses in den Zeiten dieser Pandemie neben FFP-2-Schutzmasken und Schutzhandschuhen auch den Schutz durch eine schnellstmögliche Impfung verstehe.

Einsatzkräfte sollen schneller geimpft werden

Das gilt zu aller erst für die in der vordersten Linie des Einsatzgeschehens stehenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Denn gerade diese sehen sich als Angehörige des Wach- und Streifendienstes, der geschlossenen Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei bzw. der regionalen Polizeipräsidien oder als Ermittlerinnen und Ermittler oft genug mit einem Gegenüber konfrontiert, das ganz bewusst auf Hygienemaßnahmen wie Abstandhalten oder das Tragen tauglicher Schutzmasken verzichtet, deshalb aus einer verharmlosenden persönlichen Einstellung zur Pandemie heraus ein erhöhtes Infektionsrisiko einzugehen bereit ist und demzufolge auch die Ansteckung anderer Menschen in Kauf nimmt. Ich denke hier nicht nur an viele zunehmend aggressiver auftretende Teilnehmerinnen und Teilnehmer sog. „Querdenker“-Demos, sondern auch an oft genug alkoholisiert und dann enthemmt in größeren Gruppen feiernde Jugendliche oder an Orten mit Maskenpflicht auftretende „Maskenverweigerer“. Jüngste Beispiele waren in München u.a. ein Skateboard-Treff von 180 Jugendlichen oder ein Junggesellinnen-Abschied mit 40 Personen. Viele nehmen Auseinandersetzungen mit der Polizei in Kauf, manche suchen sie sogar und was auch immer die individuelle Motivation sein mag, die einschreitenden Beamtinnen und Beamten kommen regelmäßig nicht umhin, geringe Abstände bis hin zur Tuchfühlung hinzunehmen. Und auch wenn es dort zum Glück nicht immer so hektisch und lautstark zugeht, so sind natürlich auch die an den Grenzen zu Hochinzidenz- oder Virusmutationsgebieten kontrollierenden Polizistinnen und Polizisten schon allein aus den Umständen der Kontrollsituation heraus mit täglich hunderten Grenzpendlern und Grenzgängern einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt.

Vor diesem Hintergrund habe ich mich seit Wochen nachdrücklich dafür eingesetzt, dass gerade die Einsatzkräfte schnell geimpft werden. Dieses Bemühen begann im Dezember bei der Herbstkonferenz 2020 der Innenminister und -senatoren der Länder, bei der ich einen an den Bundesgesundheitsminister und die Ständige Impfkommission (Stiko) gerichteten Appell initiiert habe, die Einsatzkräfte der Polizei und anderer Blaulichtorganisationen jedenfalls mit der Priorität 2 zu versehen. Dieses Bemühen hat seine Fortsetzung gefunden in der Berücksichtigung der Polizei beim sog. Hop-On-Konzept des Bayerischen Gesundheitsministeriums, mit dem kurzfristig „Nachrücker“ herbeigerufen werden, um ihnen ansonsten verfallende Impfdosen zu verabreichen. Diese bleiben regelmäßig am Ende eines Impftages in den kommunalen Impfzentren übrig, weil ein paar eigentlich eingeplante Impflinge nicht erschienen sind. Auf diese Weise haben in den letzten Wochen bayernweit immerhin bereits ca. 2.800 Polizistinnen und Polizisten eine erste Impfung bekommen.

AstraZeneca für polizeiinterne Impfzentren

Und schließlich habe ich mich dafür stark gemacht, aus dem wachsenden Bestand an AstraZeneca-Impfstoff möglichst frühzeitig zunächst 10.000 Dosen für die Polizei bereitzustellen. Um dabei die Kapazitäten der kommunalen Impfzentren nicht zu belasten, haben die Polizeiabteilung im Innenministerium und die regionalen Polizeipräsidien mit der Bereitschaftspolizei nicht nur ein Online-Informations- und Anmeldungssystem, sondern auch in allen sieben Regierungsbezirken insgesamt zwölf polizeiinterne Impfzentren eingerichtet. Diese werden vom polizeiärztlichen Dienst geleitet und in zentral gelegenen Polizeiliegenschaften betrieben. Mittlerweile haben sich fast 19.500 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte für eine Impfung registrieren lassen.

Nach der aufwändigen Vorbereitung hat es mich umso mehr gefreut, dass am vergangenen Montag der Impfstoff endlich geliefert wurde und die polizeiliche Impfkampagne bereits tags darauf beginnen konnte. Hierzu habe ich mir gemeinsam mit Gesundheitsminister Holetschek zum Auftakt der Aktion in der I. Bereitschaftspolizeiabteilung in München ein Bild von der professionellen Durchführung der Impfungen machen können. Nach unseren Planungen wird es ca. zwei Wochen dauern, bis die 10.000 Impfdosen in den Mann bzw. die Frau gebracht sind. Und selbstredend arbeiten wir schon jetzt an der Fortsetzung der Initiative, um möglichst bald allen Polizeieinsatzkräften, die das wollen – die Impfung ist natürlich freiwillig –, einen Termin anbieten zu können. In diese Maßnahmen beziehen wir auch die Bundespolizei und den Justizvollzugsdienst ein.

Einmal mehr möchte ich unterstreichen, dass es sich bei dem Präparat von AstraZeneca um einen vollwertigen Impfstoff handelt, der insbesondere schwere oder gar tödliche Krankheitsverläufe ebenso gut verhindert, wie die bisher zugelassenen Produkte anderer Hersteller. Das zu Unrecht weit verbreitete schlechte Image des „AstraZeneca“ rührt her aus einem in Teilen ungeschickten Kommunikationsverhalten des Unternehmens und einer aus Sicht der Ständigen Impfkommission (Stiko) für die Altersgruppe 65plus zu geringen Datengrundlage in der klinischen Studie für das Zulassungsverfahren. Letzteres hatte zur Folge, dass der Wirkstoff – im Unterschied zu anderen Staaten wie etwa Großbritannien – in Deutschland zunächst für die Altersgruppe 65plus nicht freigegeben wurde. Das wurde von einer sehr auflagenstarken deutschen Tageszeitung so transportiert und von den Menschen vielfach auch so verstanden, als dass der Impfstoff den Menschen der besagten Altersgruppe entweder keinen Schutz biete oder ihnen gar schade. Nichts dergleichen ist durch Fakten untermauert, im Gegenteil: Nach jüngsten Studien aus Großbritannien gibt es sogar starke Anzeichen, dass AstraZeneca im Vergleich zu den Konkurrenzprodukten in der Altersgruppe 65plus sogar besonders gute Resultate liefert. Und um neidbasierten „Sticheleien“ im Netz und am virtuellen Stammtisch vorzubeugen: Der Polizei wird hier keine unzulässige „Extrawurst gebraten“. Denn nach der eingangs geschilderten Intervention der IMK hat auch die Stiko Polizeivollzugsbeamte im Einsatzgeschehen der Priorität 2 zugeordnet, deren Abarbeitung in den kommunalen Impfzentren aktuell begonnen hat. Dass innerhalb dieser Kategorie die Polizei in Bayern mit zu den ersten gehört, die geimpft werden, halte ich im Lichte des berufsspezifischen Infektionsrisikos für zwingend.

Mit besten Grüßen & die, die uns schützen, lassen wir nicht im Stich!

Ihr

Joachim Herrmann, MdL

Staatsminister

Leiterin Onlineredaktion/Internet

Susanne Hornberger