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Neustart Pflege
Was wir brauchen, ist eine Revolution!

Die Corona-Pandemie ist ein bislang beispielloser Stresstest für unser Pflegesystem und hat sichtbar gemacht, wo die Defizite liegen. Ist die Pflege zukunftsgerecht aufgestellt? Wie verteilen wir die Finanzlast unter den Pflegebedürftigen sowie den Beitrags- und Steuerzahlern, um niemanden zu überfordern und Gerechtigkeit zu wahren? Über diese und andere Fragen haben wir mit Fachleuten aus Politik, Wissenschaft und Versorgung diskutiert.

  • Problemfall Pflege 
  • Mögliche Finanzreform der Pflegeversicherung
  • Weitere Reformvorschläge

Über die Demographie hinaus hat die Pandemie eine Reihe von Problemen im Pflegebereich offenbart: Fachkräftemangel sowie offene Versorgungs- und Finanzierungsfragen. Wir fragen uns: Ist die Pflege zukunftsgerecht aufgestellt? Wie organisiert man die pflegerische Versorgung und wie richtet man sie adäquat an den Bedürfnissen der betroffenen Menschen aus? Wie verteilt man die Finanzlast unter den Pflegebedürftigen sowie den Beitrags- und Steuerzahlern, um niemanden zu überfordern und Gerechtigkeit zu wahren? Wie macht man die Pflege krisenfest?

Info:
Hanns-Seidel-Stiftung und die Landesvertretung Bayern des Verbandes der Ersatzkassen befassten sich am 25.03.2021 in einer Fachtagung mit der Frage: „Neustart Pflege – Wie machen wir die Pflege demografiefest und langfristig finanzierbar?“ 

Die Vortragenden und Diskutierenden waren:

  • Markus Ferber, MdEP, Vorsitzender der Hanns-Seidel-Stiftung
  • Klaus Holetschek, MdL, Bayerischer Staatsminister für Gesundheit und Pflege
  • Emmi Zeulner, MdB, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, Gesundheits- und Krankenpflegerin
  • Prof. Dr. Heinz Rothgang, Universität Bremen, SOCIUM: Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik 
  • Dr. Ralf Langejürgen, Leiter der Landesvertretung Bayern des Verbandes der Ersatzkassen e.V.
  • Michael Bammessel, Präsident der Diakonie Bayern
  • Katja Molitor, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
  • Nikolaus Nützel, Bayerischer Rundfunk (Moderator)

Der Bayerische Staatsminister für Gesundheit und Pflege verdeutlichte: "Wir werden uns die Frage der Nachhaltigkeit stellen müssen. Nachhaltigkeit heißt die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigen ohne zu riskieren, dass zukünftige Generationen dies nicht mehr können.“

Der Bayerische Staatsminister für Gesundheit und Pflege verdeutlichte: "Wir werden uns die Frage der Nachhaltigkeit stellen müssen. Nachhaltigkeit heißt die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigen ohne zu riskieren, dass zukünftige Generationen dies nicht mehr können.“

© Thorsten Tietze, vdek

Bedeutung der Pflege

„Wie wir mit Pflegebedürftigen künftig umgehen, wird zum Prüfstein der humanitären Qualität unserer Gesellschaft“, sagt Markus Ferber, MdEP, Vorsitzender der Hanns-Seidel-Stiftung. „Doch auch der Umgang der Gesellschaft mit dem Pflegepersonal wird die Versorgungsqualität prägen. Wir müssen jetzt die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen.“

Pflege ist bereits jetzt ein Megathema und wird im Zuge des demografischen Wandels weiter an Bedeutung gewinnen.
Haben im Jahr 2000 noch etwa 2 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung bezogen, so waren es 2020 bereits 4,2 Millionen. Bis 2030 dürften es nach Berechnungen der Pflegekassen 4,8 Millionen sein, 2050 bereits 6 Millionen Pflegebedürftige in der sozialen Pflegeversicherung.

Vor diesem Hintergrund benannte Dr. Ralf Langejürgen, Leiter der Landesvertretung Bayern des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), die zwei Kernprobleme der Pflege:

  1. den akuten Fachkräftemangel und
  2. die nachhaltige Finanzierung der Pflege.

„Der Mangel an Pflegefachkräften gehört sowohl aktuell als auch perspektivisch zu den größten Herausforderungen in der Alten- und Krankenpflege“, so Langejürgen. „Und es geht da nicht nur um die Bezahlung, sondern auch um die Arbeitsbedingungen in den Heimen und bei den ambulanten Pflegediensten“. In Sachen Pflegefinanzierung plädiert der vdek für ein neues Gleichgewicht im Finanzierungsgefüge. „Ein einigermaßen gerechtes Finanzierungsmodell werden wir nur erreichen können, wenn wir die Interessenlagen zwischen den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, den Beitragszahlern und den Steuerzahlern besser austarieren. Wir haben als Ersatzkassenverband die Ungleichgewichte in der Finanzierungsstruktur – Stichwort massiv steigende Eigenanteile! – in den zurückliegenden Monaten mehrfach deutlich annonciert. Hier den richtigen Weg zu finden, wird die große Herausforderung der kommenden Monate sein“, so Langejürgen.

Allein in Bayern rechnet man damit, dass die Zahl pflegebedürftiger Menschen bis 2050 von derzeit 500.000 auf bis zu 880.000 ansteigen könnte. Der Bayerische Staatsminister für Gesundheit und Pflege Klaus Holetschek, MdL, will deswegen Pflegeberufe für Fach- und Hilfskräfte attraktiver machen, etwa durch Steuererleichterungen im Bereich der Nacht- und Wochenendzuschläge sowie durch die Neuverteilung von Verantwortlichkeiten. So soll auch mehr Personal in der Langzeitpflege gewonnen werden. Außerdem müsse die Finanzierbarkeit der Pflege auch langfristig sichergestellt und eine nach den Bedürfnissen des Einzelnen ausgerichtete Versorgung gewährleitstet werden. 

Eine nachhaltige Finanzierung der Pflege müsse aus bayerischer Sicht fünf Denkansätze beinhalten:

1. Personenzentrierte Versorgungsstrukturen

• durch Aufhebung der Sektorengrenzen ambulant und stationär im Leistungsrecht um den Bedürfnissen des Einzelnen wieder gerecht zu werden. Nicht Abrechnungsfragen, sondern der pflegebedürftige Mensch steht im Mittelpunkt.

2. Entlastung von Pflegebedürftigen bei überdurchschnittlich langen Pflegeverläufen

• z.B. indem man den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil über die Jahre gestaffelt, prozentual absenkt.

3. Jährliche, verbindliche Dynamisierung der Leistungsbeträge

• d.h. steigende Sachkosten und Löhne in der Pflege durch jährliche, verbindliche dynamische Erhöhung der Leistungsbeträge abbilden.

4. Steuerfinanzierter Bundeszuschuss

• insbesondere für versicherungsfremde Leistungen.

5. Übernahme der Ausbildungskosten des Pflegepersonals

• Bislang werden Ausbildungskosten auf die Pflegebedürftigen umgelegt, dabei wäre die Ausbildung von Pflegepersonal im gesamtgesellschaftlichen Interesse.

„Wir müssen die Pflege fit für das 21. Jahrhundert machen“, so Holetschek. „Im Mittelpunkt stehen die Menschen: Pflegebedürftige einerseits und Pflegende andererseits. Das heißt, wir brauchen bedarfsgerechte Versorgungsangebote und attraktive Arbeitsbedingungen, aber die Kosten dürfen die Pflegebedürftigen nicht überfordern.“

„Die im Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vorgesehene Finanzreform ermöglicht keinen Neustart in der Pflege“, resümierte der live zugeschaltete Prof. Dr. Heinz Rothgang, Vorstandsmitglied des SOCIUM: Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik an der Universität Bremen.

„Die im Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vorgesehene Finanzreform ermöglicht keinen Neustart in der Pflege“, resümierte der live zugeschaltete Prof. Dr. Heinz Rothgang, Vorstandsmitglied des SOCIUM: Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik an der Universität Bremen.

© Thorsten Tietze, vdek

Reformvorschläge

Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen machte in seinem Vortrag "Pflegereform 2021 – Wird es für einen Neustart reichen?" eigene Vorschläge für eine zukunftsfeste Pflegeversicherung:

  1. Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege durch mehr Personal und die Einführung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur bundesweit einheitlichen Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen (Personalbemessungsverfahren),
  2. Bessere Bezahlung von Pflegekräften in der Langzeitpflege,
  3. Mehr Digitalisierung in der Pflege,
  4. Schaffung sektorfreier Versorgungsstrukturen durch die Aufhebung der Sektorengrenzen ambulant / stationär sowie eine
  5. Finanzreform der Pflegeversicherung.

Die Finanzreform der Pflegeversicherung müsse der Strukturreform vorausgehen. Die Pflegebedürftigen würden sonst finanziell überfordert, weil steigende Kosten bisher v.a. auf sie umgelegt wurden.

Die Elemente einer notwendigen Finanzreform wären nach Rothgang:

  1. Die Begrenzung des Eigenanteils der Pflegebedürftigen sowie die Übertragung der Lasten auf alle Pflegeversicherten und nicht nur auf die Leistungsbezieher.
  2. Die Begrenzung des Beitragssatzanstiegs durch Steuerzuschüsse und/oder durch einen Finanzausgleich zwischen Sozialer und Privater Pflegeversicherung.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will noch vor den Bundestagswahlen im September eine weitere Reform der Pflegeversicherung durchs Parlament bringen. Am 04. November 2020 hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Eckpunktepapier vorgelegt, am 15. März 2021 folgte ein Arbeitsentwurf. Spahn selbst hatte bereits Anfang März erklärt, die Pflegereform sei „im Grunde fertig“. Es hänge nun an Vizekanzler Olaf Scholz und der Bundesregierung insgesamt, „ob wir uns gemeinsam diesen Schritt noch zutrauen“.

Zentrales Reformanliegen ist eine finanzielle Entlastung langjähriger Heimbewohner wegen stetig gewachsener Eigenanteile zur Pflege. Überraschenderweise sieht der Arbeitsentwurf des BMG von 2021 jedoch andere Regelungen zur Finanzreform vor als das Eckpunktepapier von 2020. Hier der Vergleich:

 

Zwei Lösungsvorschläge des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Finanzreform der Pflegeversicherung

Eckpunktepapier vom 04. 11. 2020

  • Begrenzung des Eigenanteils für Pflegekosten einschließlich Ausbildungskosten bundesweit auf 700 Euro
  • Zeitliche Begrenzung dieser Zahlungen auf 36 Monate
  • Länder übernehmen Investitionskostenanteil von 100 Euro pro Monat und Heimbewohner 
 

Arbeitsentwurf vom 15. 03. 2021

  • Nach 1. Jahr: Pflegeversicherung übernimmt 25% der pflegebedingten Eigenanteile
  • Nach 2. Jahr: Pflegeversicherung übernimmt 50% dieser Eigenanteile
  • Nach 3. Jahr: Pflegeversicherung übernimmt 75% dieser Eigenanteile
  • Länder übernehmen Investitionskostenanteil von 100 Euro pro Monat und Heimbewohner

 

Der Arbeitsentwurf sieht ein Stufenmodell vor: Der Eigenanteil, der für die reine Pflege anfällt, soll nach mehr als einem Jahr im Pflegeheim um 25 Prozent abgesenkt werden, nach mehr als zwei Jahren um die Hälfte und nach mehr als drei Jahren um 75 Prozent. Im Eckpunktepapier dagegen soll der Pflege-Eigenanteil für die Dauer von 36 Monaten auf maximal 700 Euro begrenzt werden.

Aktuell müssen Heimbewohner für die Pflege einen Eigenanteil von 786 Euro monatlich zuzahlen. Insgesamt beläuft sich der Zuzahlungsbetrag auf zuletzt durchschnittlich 2.068 Euro pro Monat. Darin sind auch die Kosten für Verpflegung und Unterbringung sowie Ausbildungskosten berücksichtigt.

Professor Rothgang beurteilte die Entlastungswirkung von Arbeitsentwurf und Eckpunktepapier wie folgt:

  • Zum Stichtag lebten mehr als ein Viertel der Heimbewohnenden weniger als 12 Monate im Heim. Sie würden durch den Arbeitsentwurf, der erst ab einem Jahr greift, gar nicht entlastet.
  • Zum Stichtag lebten 40 Prozent der Heimbewohnenden länger als 36 Monate im Heim. Sie würden durch das Arbeitsentwurfskonzept weniger entlastet als durch die im Eckpunktepapier enthaltenen Vorschläge.
  • Nur beim verbleibenden Drittel der Heimbewohnenden wäre die Entlastungswirkung des Arbeitsentwurfs teilweise höher als der Effekt basierend auf dem Eckpunktepapier. Bei einem weiteren Anstieg der Pflegesätze verringere sich aber die Entlastungswirkung aus dem Arbeitsentwurf.

In beiden Papieren vorgesehen ist eine Länder-Beteiligung an den Investitionskosten von Heimen in Höhe von monatlich 100 Euro für jeden Pflegebedürftigen, wodurch die Pflegebedürftigen indirekt entlasten würden. Im Eckpunktepapier ist eine Deckelung des Pflege-Eigenanteils noch angedacht, im Arbeitsentwurf ist dies nicht mehr vorgesehen. Von den anwesenden Fachleuten wurde dies stark kritisiert. Wäre doch eine Finanzreform der Pflege gerade deshalb dringend nötig, weil die Eigenanteile der Heimbewohner zuletzt stark gestiegen sind und aufgrund zunehmender Personalkosten noch weiter steigen könnten. Laut Professor Rothgang ist schon jetzt ein Drittel der Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen, ein weiteres Drittel verbraucht sein Restvermögen zur Kostendeckung und nur ein Drittel kann die Heimunterbringung aus eigenem Einkommen bezahlen.

Rothgang resümierte, dass der im Eckpunktepapier des BMG vom 04. November 2020 fixierte Vorschlag einen Systemwechsel impliziere. Die Vorteile wären: Kosten zukünftiger Qualitätssteigerungen würden von den Pflegebedürftigen auf alle Versicherten verlagert und die Eigenanteile kalkulierbar. Bisher wird eine bessere Bezahlung für Pflegekräfte auf Kosten der Pflegebedürftigen finanziert. Somit könnte mittel- und langfristig mehr und besser bezahltes Personal eingesetzt werden, ohne die Heimbewohner zu belasten.

Der Arbeitsentwurf vom 15. März 2021 dagegen würde diese Ziele nicht erreichen, weil bei der Umsetzung dieses Vorschlags die Eigenanteile unkalkulierbar blieben und eine Lebensstandardsicherung nicht möglich wäre. Schon kurzfristig würden weniger Menschen entlastet, mittel- und langfristig würden die Eigenanteile und die Sozialhilfeabhängigkeit wieder steigen. „Letztlich wird nur Zeit erkauft“, so Rothgang. Der Arbeitsentwurf falle damit weit hinter die Ankündigungen des Eckpunktepapiers zurück. Zur Begrenzung des Beitragssatzanstiegs würde die einfache Variante eines Steuerzuschusses statt eines dauerhaften Bundeszuschusses gewählt, was zukünftige Debatten um dessen Höhe nach sich zöge. Zusätzliche Entlastungen würden durch Kostenübernahmen der gesetzlichen Krankenversicherung und höhere Zusatzbeiträge für Kinderlose erfolgen. Ein Finanzausgleich zwischen Sozial- und Privatversicherung sei dagegen nicht vorgesehen. „Anders als das Eckpunktepapier ermögliche die Finanzreform im Arbeitsentwurf daher keinen Neustart“, resümierte Rothgang.

Auf dem Podium diskutierten (v.l.n.r.): Katja Molitor, Dr. Ralf Langejürgen, Michael Bammessel, Prof. Dr. Heinz Rothgang (zugeschaltet), Nikolaus Nützel (Moderator), Staatsminister Klaus Holetschek, MdL.

Auf dem Podium diskutierten (v.l.n.r.): Katja Molitor, Dr. Ralf Langejürgen, Michael Bammessel, Prof. Dr. Heinz Rothgang (zugeschaltet), Nikolaus Nützel (Moderator), Staatsminister Klaus Holetschek, MdL.

© Thorsten Tietze, vdek

Weitere Ansätze

Auch die Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner zeigte sich mit dem BMG-Arbeitsentwurf unzufrieden und teilte die Einschätzung von Professor Rothgang. Sie plädierte dafür, noch in dieser Legislaturperiode die Eigenanteile zu deckeln und in der nächsten Legislaturperiode eine große Reform anzupacken: „Pflege muss im Alter planbar und verlässlich sein. – Wir wollen Verbesserungen in der Pflege. Die große Reform wird Kommen!“, so Zeulner. Professor Rothgang forderte noch für diese Legislaturperiode die Einführung eines Personalbemessungsverfahrens und die Deckelung der Eigenanteile. Für die kommende Legislaturperiode wünschte er sich eine sektorfreie Versorgung.

Katja Molitor vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege forderte unter Zustimmung aller Podiumsgästen einen dauerhaften Bundeszuschuss für die Pflegeversicherung und die Aufhebung der Sektorengrenzen ambulant / stationär. Sie unterstrich wie bereits Staatsminister Holetschek, dass sich die Versorgungssysteme an den Bedürfnissen der Einzelnen ausrichten sollten.

Der Präsident der Diakonie Bayern, Pfarrer Michael Bammessel sprach sich – wie bereits Staatsminister Holetschek – dafür aus, den Tätigkeitsbereich von Pflegekräften durch zusätzliche Kompetenzen zu erweitern, um ihnen so eine bessere Bezahlung und interne Aufstiegsmöglichkeiten bieten zu können. Er kritisierte, dass eine Lohnsteigerung für Pflegekräfte aktuell nur auf Kosten der Pflegebedürftigen finanziert werden könne. Sein Resümee: „Wir planen eine Pflege-Revolution, einen neuen großen Wurf. Wir wollen nicht nur an kleinen Stellschrauben drehen!“

Die fundierte und ausführliche Diskussion ermöglichte es, die Konturen einer notwendigen Pflegereform zu skizzieren. Die Expertinnen und Experten waren sich einig, dass die wichtigste Voraussetzung einer umfassenden Pflegereform die Umgestaltung der Pflegefinanzierung ist. Hierzu bedarf es eines dauerhaften und verlässlichen Bundeszuschusses. Nur so könnten Pflegeheimbewohner entlastet, stabile Beiträge für die Beitragszahler ermöglicht und eine bessere Vergütung für Pflegekräfte garantiert werden. Einigkeit bestand auch darin, dass der Handlungsdruck sehr hoch ist und die Pflegereform so schnell wie möglich in Angriff genommen werden muss. Noch in dieser Legislaturperiode sollte die Pflegefinanzierung angegangen werden, um im nächsten Schritt die Strukturreform zu initiieren. „Ziel muss eine Pflegereform sein, die für die nächsten Jahrzehnte trägt. (…) Wir brauchen in der nächsten Legislaturperiode eine Revolution im Bereich der Pflege!“, so das Abschlussplädoyer von Emmi Zeulner.

Wir werden die Pflegereform weiter begleiten!

Der Mitschnitt der Veranstaltung ist aus Facebook und auf YouTube verfügbar.

Autorin: Dr. Susanne Schmid

Gesellschaftliche Entwicklung, Migration, Integration
Dr. Susanne Schmid
Leiterin