Zur Info: Seit 1946 gab es 21 Volksbegehren (inklusive „Rettet die Bienen“) und 19 Volksentscheide, 11 Volksbegehren und 16 Volksentscheide betrafen auch Verfassungsänderungen. Bayern ist eine repräsentative Demokratie, den Willen der Bevölkerung üben die gewählten Abgeordneten im Bayerischen Landtag aus. Die repräsentative Demokratie wird ergänzt durch das Volksbegehren bzw. Bürgerbegehren als Element der unmittelbaren bzw. direkten Demokratie. Die Gesetzgebung durch das Volk ist in Art. 72 Bayerische Verfassung, Volksbegehren und Volksentscheid in Artikel 74 der Bayerischen Verfassung und weiteren Gesetzen geregelt. Mehr auf der Seite des Bayerischen Innenministeriums: https://bit.ly/2GqutUg