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Die zehn wichtigsten Kinderrechte im Überblick
Weltkindertag

Alle Menschen haben Menschenrechte, natürlich auch die Kinder. Seit 1989 gilt deswegen die "UN-Konvention über die Rechte des Kindes". Wir stellen kurz die zehn wichtigsten Kinderrechte vor. Die Achtung und Wahrung der Rechte ist Aufgabe für den Staat, aber auch für die gesamte Gesellschaft, also für jeden einzelnen, für jede einzelne.

Gleichheit (Artikel 2 UN-Kinderrechtskonvention)

Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.

Gesundheit (Artikel 24)

Kinder haben das Recht, gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden, also auf nahrhaftes Essen und medizinische Versorgung.

Bildung (Artikel 28)

Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.

Spiel und Freizeit (Artikel 31)

Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen, zu entdecken und sich weiterzuentwickeln.

Freie Meinungsäußerung und Beteiligung, Zugang zu Medien (Artikel 12, 13 und 17)

Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. Außerdem haben sie das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und sich ihre eigene Meinung zu bilden und zu verbreiten.

Schutz vor Gewalt (Artikel 19, 32 und 34)

Kinder haben das Recht, dass ihre Würde geachtet wird. Sie dürfen nicht geschlagen, bedroht oder beschimpft werden, sie sind geschützt vor Missbrauch und Ausbeutung.

Schutz der Privatsphäre und Würde (Artikel 16)

Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.

Schutz im Krieg und auf der Flucht (Artikel 22 und 38)

Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. Wenn ein Kind in ein anderes Land fliehen muss, hat es dort die gleichen Rechte wie ein Kind, das dort geboren ist.

Elterliche Fürsorge (Artikel 9)

Kinder haben das Recht, bei den Eltern zu leben und auf liebevolle Betreuung.

Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung (Artikel 23)

Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.

Leiterin Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Onlineredakion

Susanne Hornberger