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China und EU einigen sich auf gemeinsames Investitionsabkommen
Spielregeln

Das neue Investitionsabkommen der EU mit China war ein Paukenschlag in der sonst eher nachrichtenarmen Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr. Der Abschluss der Verhandlungen gilt als ein Erfolg für Bundeskanzlerin Angela Merkel und die deutsche Ratspräsidentschaft. Doch sowohl der Inhalt als auch die Sinnhaftigkeit des Abkommens stehen auch in der Kritik.

Unter der Teilnahme von Bundeskanzlerin Angela Merkel und des französischen Präsidenten Emmanuel Macron haben die EU-Führungsspitzen am 30.12.2020 mit dem chinesischen Staatspräsidenten Xi Jinping ein Investitionsabkommen zwischen der EU und China im Grundsatz beschlossen. Das Europäische Parlament muss allerdings noch zustimmen. Es war Bundeskanzlerin Merkel ein Anliegen, diesen Erfolg noch während der deutschen Ratspräsidentschaft zu erreichen - nach immerhin sieben Jahren Verhandlungen.

EU-Sterne und China-Stern mit Geldscheinen in der Mitte.

Die EU und China wollen ihren Handel nach transparenten Regeln gestalten. Nach sieben Jahren Verhandlungen steht das Abkommen jetzt im Grundsatz. Nachverhandlungen werden wohl vom EU-Parlament gefordert werden. Emmanuel Macron hofft, das Abkommen während der französischen EU-Ratspräsidentschaft 2022 final abschließen zu können.

masterSergeant; ©HSS; IStock

Worum geht es?

Eines der Hauptziele dieses Investitionsabkommens ist der Abbau von Markthindernissen für EU-Unternehmen, die auf dem chinesischen Markt schon seit langem investieren und Arbeitsplätze schaffen. Die EU-Volkswirtschaften sind weitaus offener für ausländische Investitionen als die chinesische. Zum Beispiel gibt es den sogenannten „Joint Venture Zwang“ für Firmen, die in China investieren wollen. So muss etwa BMW seine Aktivitäten mit einer chinesischen Firma koordinieren, die dann tiefe Einblicke in die Arbeitsweise des Autoherstellers bekommt. Um die EU-Unternehmen in China in Zukunft besser zu stellen, haben sich die EU und China nun auf ein gemeinsames Investitionsabkommen in ersten Grundzügen geeinigt, die jedoch Im Detail noch nicht bekannt sind. Mitte Februar wird der Vertragstext voraussichtlich veröffentlicht. Diese Vereinbarung soll die Öffnung einzelner Sektoren der chinesischen Wirtschaft beinhalten, zum Beispiel den Dienstleistungssektor und das verarbeitende Gewerbe, der wichtigste Sektor für die in China tätigen europäischen Unternehmen.

Auch verpflichtet sich China, die staatseigenen Unternehmen an klare Regeln zu binden sowie Industriespionage und wettbewerbsverzerrende Praktiken zu unterlassen. Für Verstöße gegen das Abkommen soll ein Streitbeilegungsmechanismus vereinbart worden sein, der die strengen EU-Standards aus bereits bestehenden Handelsabkommen zur Anwendung kommen lässt. Zusätzlich enthält das Abkommen Standards bezüglich Nachhaltigkeit und verbesserten Arbeitnehmerschutz. China erklärt sich dementsprechend bereit, „kontinuierliche und nachhaltige Anstrengungen zur Ratifizierung der grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über Zwangsarbeit zu unternehmen“. Der sehr vage formulierte Text lässt allerdings großen Spielraum.

Kritik und Lob für Investitionsabkommen

Gleich nach Bekanntgabe der Einigung zwischen EU und China gab es Kritik aus Kreisen des Europäischen Parlaments. Die vereinbarten Standards, auf die sich China mit der EU verständigt hätten, seien viel zu locker. Die chinesische Seite verpflichte sich zu keinen handfesten Regeln, insbesondere was die Arbeitnehmer- und Menschenrechte in China betreffe. Besonders dieses Thema wird bei den Verhandlungen im Europäischen Parlament für heftige Debatten sorgen, denn ohne die Zustimmung des EU-Parlamentes kann das Abkommen nicht in Kraft treten. Zusätzlich wird kritisiert, dass man mit der grundlegenden Vereinbarung nicht auf den Amtsantritt der neuen amerikanischen Regierung gewartet habe. Die EU und die Vereinigten Staaten hätten gemeinsam mehr rausholen können, so die Kritik. Dem entgegnen Befürworter des Vorangehens der EU, dass die Vereinigten Staaten schon länger eine eigene Handelsagenda betreiben. Auch schon vor der Präsidentschaft Trump. Die deutsche Industrie wiederum zeigte sich im Großen und Ganzen erfreut über die Einigung, die zu – lange erhofften –  einheitlicheren Standards und zu besseren Wettbewerbsbedingungen für die europäischen Unternehmen in China führen soll.

Ausblick

Im Hinblick auf das kürzlich von China initiierte RCEP-Abkommen (Regional Comprehensive Economic Partnership), das die größte Freihandelszone der Welt im asiatisch-pazifischen Raum etabliert, ist es für die EU wichtiger denn je, den Zugang zum chinesischen Markt zu sichern und gemeinsame Standards festzulegen.

Um die weitere Arbeit an diesem Abkommen voranzutreiben, planen die EU und China für 2021 einen Gipfel in Brüssel. Ein solches EU-China-Spitzentreffen hätte bereits 2020 während der deutschen Ratspräsidentschaft stattfinden sollen, konnte aber wegen der COVID 19-Pandemie in kleinerem Rahmen und nur digital stattfinden.

Den Schlusspunkt der Verhandlungen möchte die französische Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 2022 setzen. Bis dahin stehen noch besonders die Menschen- und Arbeitnehmerrechte in China zur Debatte, was den ambitionierten Zeitplan der Verhandlungen noch verzögern könnte. Nichtsdestotrotz ist diese Grundsatzeinigung über ein Investitionsabkommen ein Erfolg, denn sie ist ein erster Schritt, um China auf gemeinsame Standards mit der EU zu verpflichten.

Autor: Matthias Stöger, HSS, Brüssel

Belgien (Europa-Büro Brüssel)
Dr. Thomas Leeb
Leiter