Liebe Leserinnen, liebe Leser,
außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen, heißt es. Weil soziale Kontakte auf ein nur erforderliches Maß einzuschränken sind, um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus für alle zu minimieren, haben wir hier versucht, Angebote für die Bildung, aber auch die Zerstreuung zuhause zusammenzustellen. Wir sind bemüht, immer wieder zu aktualisieren.
Wie reagieren Menschen auf gravierende Eingriffe? Das untersucht die Resilienzforschung. Tatsächlich stellt die Corona-Pandemie einen enormen Belastungstest für unsere Gesellschaft, unser Gesundheits- und Wirtschaftssystem dar. Wir sprachen mit dem Sozialethiker und Resilienzforscher Dr. Martin Schneider, welche Phasen er bei der Bewältigung der Krise beobachtet bis hin zur Frage, ob sie gar zu einem Umdenken führen. Moderation: Christian Jakubetz, PRedaktion: Silke Franke, Umweltreferentin der Hanns-Seidel-Stiftung;
#faktisch – der Podcast, der Wissen/schaft: Alle zwei Wochen am Mittwoch um 14.00 Uhr eine neue Folge auf:
Spotify iTunes und hier auf in der HSS-Mediathek
Seelsorge Telefonnummern
HSS; HSS; HSS
Wir haben uns mit der Kontaktbeschränkung befasst und versuchen, hier die wichtigsten Fragen zu beantworten. Jetzt aufklappen und informieren!
Zunächst: Es war und ist eine schwierige Abwägung zu treffen zwischen zwei wichtigen Gütern: Auf der einen Seite das Recht auf die persönliche Entfaltung, wozu auch die Bewegungsfreiheit und die Freiheit des persönlichen Umgangs mit Verwandten und Freunden und gehört. Auf der anderen Seite der Schutz der Menschen, insbesondere der sog. Risikogruppen, vor einer Ansteckung mit Covid-19, die Abflachung der Infektionskurve und damit die potenzielle Aufrechterhaltung der medizinischen Leistungsfähigkeit. Diese Abwägung wurde zurecht zugunsten der Eindämmung der Pandemie und damit zugunsten des Schutzes der Menschen getroffen.
Die Ausgangsbeschränkung wurden im Dezember für die Zeit von 21 - 5 Uhr wieder eingeführt. Es gilt außerdem eine Kontaktbeschränkung nach dem Grundsatz "Soviel Freiheit wie möglich, soviel Sicherheit wie nötig." (Bayerisches Staatsministerium des Innern)
Was das im Einzelnen heißt, sehen Sie in den folgenden Abschnitten:
Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person. Darüber hinaus gehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der Lage in unserem Land inakzeptabel.
Diese Maßnahmen sind zunächst bis zum 7. März 2021 befristet.
Zusätzliche Infos dazu, was erlaubt ist, finden Sie weiter unten!
Zur vierten Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung vom 5. Mai 2020 zum Download
Zur Seite des Bayerischen Staatsministerums des Innern
Zum Überblick über die Corona-Ampel
Die Polizei hat den Auftrag, die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen zu überwachen. Das erfolgt u. a. durch Stichproben im öffentlichen Raum.
Der Verstoß gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist eine Ordnungswidrigkeit, der Mindestsatz liegt bei 150 €.
Das Infektionsgeschehen in Bayern macht es notwendig, dass landesweit eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr früh gilt. Das bedeutet konkret:
Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund
Außerdem sind in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohnertouristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (d.h. die politische Gemeinde) hinaus untersagt.
Fremdschutz: Das Tragen von Mund-und Nasenschutz ist nicht nur sinnvoll, sondern seit dem 27. April 2020 auch verpflichtend. Denn dies kann die Ausbreitung des Virus im öffentlichem Raum verlangsamen und Personen, die besonders gefährdet sind schützen (Robert-Koch-Institut). Dadurch halten Sie eine gewisse Menge an Viren beim Sprechen, Atmen und Niesen zurück, weil sich diese dann nur in einem kleinen Radius verteilen können. Es ist aber wichtig, die Abstandsregel einzuhalten, weil der Mund-Nasen-Schutz keinen 100%igen Schutz darstellt.
Selbstschutz: Es gibt keinen Beleg dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasenschutzes Sie selbst schützt und damit das Risiko einer Ansteckung einer gesunden Person verringert. Im Gegenteil: Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation könne das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen ist, auch ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen. Das könnte dann wiederum zur Vernachlässigung der derzeit über das normale Maß hinaus erforderlichen Hygiene führen (Lungenärzte im Netz).
Wenn Sie keine Maske haben, können Sie Mund und Nase auch mit einem Schal bedecken (Anleitungen zum Basteln einer Maske auf YouTube).
Getragen werden muss dieser Schutz auch von Kindern ab dem 6. Lebensjahr. Ausgenommen von der Pflicht sind Menschen, bei denen das Tragen von Mund- und Nasenschutz unzumutbar ist, z.B. aus gesundheitlichen Gründen.
An der frischen Luft (Spazierengehen, Joggen…) benötigen Sie in der Regel keine Maske.
In diesen Fällen ist das Tragen einer Maske notwendig:
Abhängig von der 7-Tage-Inzidenz gelten möglicherweise in einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städte zusätzliche Regelungen.
Zustätzlich müssen ab dem 18. Januar 2021 im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel FFP2-Masken getragen werden. Dies gilt auch für die Abholung von bestellten Waren in Ladengeschäften (Click&Collect). Ausgenommen von der FFP2-Maskenpflicht sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren.
Es ist es möglich, Familienmitglieder zu besuchen. Trotzdem sollte man darauf achten, Abstand einzuhalten und die Großeltern zu schützen. Sie können sich auch gemeinsam im Freien aufhalten.
Ab dem 17. Juni ist es grundsätzlich erlaubt sich in der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und einer weiteren Person zu treffen. Je nach 7-Tage-Inzidenzwert ihres Landkreises oder ihrer Stadt können jedoch abweichende Regelungen gelten. Außerdem achten Sie bitte immer darauf, den Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Seit dem 6. Mai sind die Spielplätze wieder geöffnet. Bitte beachten Sie dabei die Hygiene- und Abstandsregeln und meiden Sie überfüllte Plätze. Sie sollten auch keine Gruppen bilden, sondern sich nur mit Mitgliedern ihrer Familie und mit maximal einer haushaltsfremden Person dort aufhalten.
Ja. Kinder dürfen wieder mit ihren Freunden spielen. Auch hier gilt: Im Freien der eigene Hausstand und eine weitere Person bzw. je nach 7-Tage-Inzidenzwert ihres Landkreises oder ihrer Stadt abweichende Regelungen.
Kinderbetreuung in kleinen Gruppen ist seit dem 6. Mai wieder möglich. Die Mitglieder der Gruppe dürfen aber höchsten aus drei Hausständen stammen und müssen sich privat organisieren. Dazu zählen nachbarschaftliche oder familiäre Kinderbetreuung. Die „klassischen“ Kindertagespflegestellen, in der maximal fünf fremde Kinder gleichzeitig durch eine feste Tagespflegeperson betreut werden, dürfen seit dem 11. Mai 2020 wieder regulär besucht werden.
Minderjährige dürfen weiterhin zwischen den Partnern übergeben werden. So können beide Partner ihr Sorgerecht ausüben.
Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eine weitere Person.
Ja. Der Besuch des Lebenspartners ist erlaubt. Sie müssen weder verheiratet sein noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Entscheidend ist die Beziehung.
Ab dem 9. Mai sind Besuche von registrierten Kontaktpersonen oder Familienmitgliedern mit festen Besuchszeiten eingeschränkt möglich. Voraussetzung ist aber, dass strikte Hygienemaßnahmen eingehalten werden: Besucher und Besuchte halten den Mindestabstand ein und tragen einen Mund-Nasenschutz. Viele Heime fordern auch einen aktuellen Antigen-Schnelltest. Die Einrichtung muss ein Hygienekonzept vorweisen, wie sie z.B. den Zugang zu kontrollieren und Besucherräume zur Verfügung stellen. Zudem muss die Möglichkeit bestehen, Personal, Bewohner und Patienten regelmäßig zu testen. Am besten Sie kontaktieren die jeweilige Einrichtung und erkundigen sich nach den konkreten Regeln vor Ort.
Nein, bis zum 7. März 2021 Veranstaltungen aller Art werden untersagt, ausgenommen sind verfassungsrechtlich geschützte Bereiche (z. B. Gottesdienste, Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz).
Tragen Sie Ihren FFP2-Mund-Nasenschutz und achten Sie auf den Mindestabstand von 1,5 m zu den anderen Mitbürgern. Auch wenn Sie gerne mit ihrer Familie zusammen einkaufen gehen, ist es besser, Sie gehen alleine oder wenn nötig zu zweit, denn je weniger Menschen aufeinandertreffen, umso langsamer verbreitet sich das Virus. In Geschäften darf sich maximal ein Kunde je 20 m2 aufhalten und die Inhaber haben viele Hygienevorkehrungen getroffen. Das alles ist notwendig, damit der Einzelhandel aktiv sein kann, ohne dass die Infektionsrate in die Höhe schnellt. Deshalb kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Auch wenn diese Maßnahmen im Alltag unbequem sind, gilt es, Geduld zu üben.
Mit steigendem 7-Tage-Inzidenzwert gilt in Fußgängerzonen auch die Maskenpflicht. Informieren Sie sich bitte über die genauen Regelungen auf der Website der jeweiligen Stadt oder Landkreis.
Wenn Sie keine Freunde oder Verwandte in der Nähe haben, die Ihnen helfen können, dann finden Sie hier Unterstützung:
Netzwerk für Nachbarschaftshilfe: Nebenan.de
Netzwerk für hilfreiche Angebote in der Region: Einfach Postleitzahl eingeben und die richtigen Angebote werden angezeigt: quarantänehelden.org
#CoronaCare: Deutschland hilft sich - wir machen mit: deutschlandweite: Facebook-Gruppe #CoronaCare
Bayern 2 hat viele Helfernetzwerke zusammengestellt: Bayerische Hilfsnetzwerke
Dringende Reparaturen wie zum Beispiel bei einem Wasserschaden und dem Ausfall der Heizung sind erlaubt. Arbeiten aber, die aufgeschoben werden können, sollten Sie in dieser Zeit nicht durchführen lassen. Wo es möglich ist, ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
Behördengänge sind möglich. Erkundigen Sie sich auf der Website der Behörde nach deren Öffnungszeiten und nach Möglichkeiten, einen Termin zu vereinbaren. Viele Anliegen können im Zweifel online, per Mail oder Telefon geklärt werden.
Mit Wirkung ab dem 6. Mai 2020 entfällt die allgemeine Ausgangsbeschränkung, sodass sich die Frage nach einem triftigen Grund wie etwa einen Arztbesuch nicht mehr stellt. Es gilt aber immer noch das Gebot, die sozialen Kontakte auf ein Mimimum zu reduzieren. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Arztbesuch erforderlich ist oder ein Telefonat mit dem Arzt ausreicht, dann rufen Sie am besten in der Praxis an und lassen sich beraten. Die Maskenpflicht und das Distanzgebot gelten bis auf weinige Ausnamen auch beim Arzt.
Ja, bitte! Damit leisten Sie einen wertvollen sozialen Dienst. Vermeiden Sie, soweit es geht, den direkten Kontakt zu Ihrem kranken Nachbarn und stellen sie, wenn möglich, die Einkäufe vor seine Tür.
Ja. Private Kontakte sind jedoch auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person begrenzt (siehe oben).
Sport: Ja, Sie können sich mit einer anderen Person oder allen Haushaltsmitgliedern für Sport und Bewegung an der frischen Luft treffen. Bitte halten Sie dabei einen Abstand von mindestens 2 m ein.
Spazierengehen: Sie können mit anderen Personen zum Spazieren gehen verabreden. Bitte achten Sie auf den Mindestabstand von 1,5 Metern.
Je nach 7-Tage-Inzidenz können private Kontakte jedoch noch weiter beschränkt werden.
Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
PKW: Ja. Wenn Sie sich am Ziel draußen bewegen möchten, meiden Sie bitte Orte, die viel besucht werden, denn dann können sie nicht mehr den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen einhalten.
Motorrad: Ja, Ausflüge mit dem Motorrad sind wieder möglich. Achten Sie aber bei den Pausen auf die Einhaltung der Abstandsregeln.
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (d.h. die politische Gemeinde) hinaus untersagt.
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird geschlossen mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
Im Dezember sind Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind (darunter auch Zoos und Museen), geschlossen.
Ab dem 1. März 2021 werden Friseursalons geöffnet.
Bis 7. März 2021 sind keine Veranstaltungen, die nicht verfassungsrechtlich geschützt sind, möglich.
Bis 7. März 2021 sind keine Veranstaltungen, die nicht verfassungsrechtlich geschützt sind, möglich.
Es gelten folgende Regelungen:
Gastronomiebetriebe sowie Bars, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sind bis zum 7. März 2021 geschlossen. Ebenfall bleiben Clubs und Diskotheken geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen, wenn es die Arbeitsabläufe nicht anders zulassen.
In Hotspots mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 200 gelten folgende erweiterte Maßnahmen:
In Hotspots mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 300 gelten darüber hinaus folgende Maßnahmen:
1. Vor Beginn der Arbeit: Nicht aufräumen, denn das ist ein Trick des Gehirns, nicht anfangen zu müssen.
2. Infrastruktur: Alles schaffen, was Ihnen fehlt, so gut es geht: Rituale, Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen. Verabreden Sie sich mit anderen heimarbeitenden Kollegen zum Chat oder Telefonieren. Legen Sie Dateien und Dokumente, die mehrere brauchen so ab, dass andere sie auch finden. Wenn Sie daran arbeiten, aktualisieren Sie diese bitte, z.B. mit neuem Datum, Namenskürzel oder Versionsnummer. Nichts ist ärgerlicher als unnötige doppelte Arbeit.
3. Produktivität: Organisieren Sie sich, setzen Sie Ziele, schreiben Sie sich eine To-Do-Liste, aber auch eine Have-done-Liste. Dort können Sie notieren, was Sie schon erledigt haben. Das beugt dem vor, dass sich bei Ihnen vielleicht ein Gefühl einschleicht, sie seien nicht produktiv genug gewesen.
4. Konzentrieren Sie sich: Machen Sie sich eine Liste mit den Dingen, die Ihnen unpassender Weise durch den Kopf gehen. Wenn da steht „Geschirrspüler leeren oder Wäsche aufhängen“ dann haben Sie das gut für einen späteren Zeitpunkt vermerkt und aufgehoben und können sich so besser auf die Arbeit konzentrieren.
5. Ruhe: Wenn der Nachbar, weil er sich auch gerade im Homeoffice befindet, gerade lautstark mit seinem Chef telefoniert, helfen Ohrstöpsel.
6. Verantwortung: Übernehmen Sie Verantwortung gegenüber sich selbst, den Kolleginnen und Kollegen und der Stiftung – auch im Homeoffice müssen Aufgaben erledigt werden.
7. Pausen: Legen Sie Pausen ein und machen sie die nicht dort, wo Sie arbeiten. Nachdem Sie direkte soziale Kontakte meiden sollen, schauen Sie aus dem Fenster.
8. Belohnen Sie sich selbst – ein kleines Stück Schokolade wirkt da Wunder! Oder hören Sie sich Ihr Musik-Lieblingsstück an.
9. Wenn Sie einsam werden: Kontaktieren Sie nach Feierabend ein paar Leute, die Ihnen wichtig sind. Freunde, Familie, gerne auch Ihre Chefin, Ihren Chef.
10. Feierabend und abschalten: Auch zuhause ist mal Feierabend. Dann schalten Sie bitte ab.
Bei allem: Für viele, die das Arbeiten nur in der Stiftung gewohnt sind, ist die Situation neu und ungewohnt. Geben Sie sich Zeit – Sie finden Ihren Rhythmus.
Papierkram sortieren und ausmisten, Ordnersystem anlegen
Impfpass suchen und finden
Versicherungen, Stromanbieter etc. überprüfen und evtl. wechseln
Fensterputzen
Kleiderschrank ausmisten
Vorräte aufbrauchen
Reparieren oder Upcycling
Pflanzen umtopfen
Fotobücher basteln
Karten/ Briefe schreiben
Ja das geht und wie, zeigt der Schwerpunkt dieser Politische Studie. Bewundern Sie die Sammlung moderne Kunstwerke. Jetzt 'Mit Kultur Politik machen" downloaden!
Franz Josef Strauß spielt mit seiner Familie Mensch-ärgere-dich-nicht und spaziert durch den Garten seines Hauses, während ein Sprecher auf seine Erfolge als Bundesfinanzminister verweist. Strauß betont die politischen Erfolge der Unionsparteien und plädiert für ein Vereintes Europa, für die soziale Marktwirtschaft und eine stabile Währungspolitik, um weiterhin Frieden, Freiheit und Wohlstand zu sichern.
ACSP, FV S: 256/2, 319/3
Vor über 30 Jahren wurde Franz Josef Strauß zum Bayerischen Ministerpräsidenten gewählt. Der Spot "Werkstattzeichner" zur Landtagswahl 1976 thematisiert eines seiner wichtigsten Anliegen, seinen Kampf gegen die Staatsverdrossenheit, sein Zugehen und Eingehen auf die Nöte der Bürger, sein volksnahes Eintreten für unbürokratische Lösungen und seinen Einsatz für eine bürgernahe Amtsführung in der staatlichen Verwaltung.
ACSP, FV S: 337/5
istock/DragonImages
iStock/monkeybusinessimages
Daheim zu lernen und zu unterrichten stellt Schülerinnen und Schüler sowie nicht pädagogisch gebildetes Personal vor erhebliche Herausforderungen. Eines vorweg: Einer Schulkarriere hat es selten geschadet, wenn der Unterricht für eine Zeit ausgefallen ist. Dennoch sollten all diejenigen, die eine Möglichkeit dazu haben, zuhause mit ihren Kindern lernen. Wir stellen hier ein paar Tipps zusammen, wie das Lernen zuhause gelingen kann:
1. Am besten vormittags lernen, denn diesen Rhythmus sind die Kinder aus der Schule gewohnt. Außerdem sind die meisten in der Früh noch fit.
2. Beim Lernen sollten Sie auf eine ablenkungsfreie Umgebung achten – die Lernorte können dennoch gerne auch gewechselt werden, zum Beispiel der Schreibtisch für Geometrie und die Wohnzimmercouch für das Vokabeltraining.
3. Lernzeiten einhalten: Schülerinnen und Schüler in der ersten und zweiten Klasse brauchen nach 15 bis 20 Minuten Lern- eine Auszeit von 10 Minuten. Dritt- und Viertklässler brauchen nach 30 Minuten eine Pause. Das sind aber nur grobe Richtwerte. Die größeren organisieren sich meistens schon recht gut selber, aber auch hier kann es sein, dass der ein oder andere „Stups“ von den Eltern noch erforderlich ist.
4. Plan machen: Hilfreich ist ein Lernplan, der in Zusammenwirken von Eltern und Kindern erstellt wird. Denn ein solcher Plan gibt einen gewissen Rahmen vor, der Tag wird strukturierter.
5. Zum selbständigen Lernen anhalten: Da auch die meisten Eltern im Homeoffice arbeiten müssen, handelt es sich nicht um „Freizeit“ oder verlängerte Ferien. Daher muss auch gelernt werden. Und ja, auch Grammatik und Vokabeln.
6. Stress vermeiden. Wenn man so für sehr lange Zeit aufeinandersitzt, kann schon mal ein „Lagerkoller“ aufkommen. Daher sollte es Ziel sein, Stress zu vermeiden, auch wenn einigen die gemeinsame Zeit sehr lange vorkommen kann.
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