Die Veranstaltung hat bereits begonnen.
In Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern muss der Gemeinderat aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss bilden.
Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, Gesetzmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gemeindlichen Handelns unter Mitwirkung der Verwaltung zu prüfen u
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