Möglicherweise liegt ein Fehler vor. Bitte wenden Sie sich an die Hanns-Seidel-Stiftung.
Die Verfassungsgeschichte Bayerns reicht über 200 Jahre zurück. Mit der so genannten Konstitution von 1808 wurden Grundrechte garantiert, mit der Verfassung von 1818 die Beteiligung des Volkes an der Gesetzgebung ermöglicht und geregelt.
Zum aktuellen Stand Ihrer Buchungen: