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Südafrika
Jacob Zuma in Haft - Wichtiges Zeichen für den Rechtsstaat

Kurz vor Ablauf eines vom Verfassungsgericht ausgestellten Haftbefehls wegen Missachtung der Justiz begab sich Jacob Zuma, früherer Präsident von Südafrika und ehemaliger Vorsitzender der Regierungspartei African National Congress (ANC) in Polizeigewahrsam. Nach Gesprächen mit der Polizeiführung und des Polizeiministers verließ Jacob Zuma kurz vor Mitternacht seine Privatresidenz Nkandla, die er gesetzeswidrig mit Steuergeldern hatte renovieren lassen. Jeder Südafrikaner kennt sie, etwa wegen der bizarren Rechtfertigungen des Präsidenten, er benötige beispielsweise den großen Swimmingpool als Reservoir für Löschwasser. Am 08. Juli 2021 meldete sich Zuma gegen 02.00 Uhr bei der Estcourt Strafvollzugsbehörde.

  • Am 08. Juli 2021 stellte sich Zuma der Estcourt Strafvollzugsbehörde
  • Urteil des Verfassungsgerichts ist Zeichen zur Stärkung des Rechtsstaats
  • Die Zondo- Kommission
  • Ende der politischen Karriere von Zuma
Der frühere südafrikanische Präsident Jacob Zuma

Der frühere südafrikanische Präsident Jacob Zuma

Australian Embassy Jakarta (2017); (CC-BY-2.0) ; Wikimedia Commons

Damit endet vorerst ein juristischer und medialer Showdown, der in den vergangenenTagen seinen Höhepunkt erreicht hatte.

Am Wochenende demonstrierten Hunderte von Zuma-Anhängern vor seiner Residenz gegen die Verhaftung und kündigten, angestachelt von Aussagen des früheren Präsidenten und seiner Familie, Widerstand an. Mitglieder der sogenannten uMkhonto we Sizwe Military Veterans Association, einer umstrittenen, paramilitärischen auftretenden Organisation, die sich aus ehemaligen Vertretern des militärischen und militanten Arms des ANC zusammensetzt und von diesem selbst im Juni aufgelöst wurde, dienen seit Monaten als „zusätzliche persönliche Leibgarde“ von Jacob Zuma und marschierten nach dem Verfassungsgerichtsurteil vor seinem Haus auf. Die Polizei befürchtete daraufhin Unruhen und zögerte bis kurz vor Ablauf des Haftbefehls mit einem Zugriff.

Zuma leistete letztlich keinen Widerstand und fuhr mit eigenen Autokonvoi und Personenschutz in der Nacht zur zuständigen Strafvollzugsanstalt.

Der frühere südafrikanische Präsident Jacob Zuma wurde durch das südafrikanische Verfassungsgericht unter Vorsitz der Verfassungsrichterin Sisi Khampepe am vergangenen Dienstag, dem 29. Juni 2021 zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt wegen Missachtung der Justiz. Das wird als eine der wichtigsten Entscheidungen in die Geschichte des Gerichts und des Landes am Kap eingehen.

Wie geht es weiter?

Kurz nach dem Urteil reichten die Anwälte des ehemaligen Präsidenten zwei Anträge ein, um zum einen den Haftbefehl für unwirksam zu erklären und zum anderen das Verfassungsgerichtsurteil annullieren (Antrag auf Rückgängigmachung) zu lassen.

Es ist unwahrscheinlich, dass dem Antrag auf Annullierung des Urteils, der am 12. Juli vor dem Verfassungsgericht verhandelt werden soll, stattgegeben wird. Am Freitag (09. Juli) wird der Oberste Gerichtshof in Pietermaritzburg entscheiden, ob der Haftbefehl hätte vollstreckt werden dürfen und damit weiterhin in Kraft bleiben darf. Dieser Antrag wird vermutlich an der Frage des Kompetenzbereiches bzw. der Gerichtszuständigkeit scheitern.

Das Urteil des Verfassungsgerichts ist ein klares und dringend nötiges Zeichen zur Stärkung des Rechtsstaats. Es signalisiert den mächtigen Eliten, von denen einige in Korruptionsskandale verstrickt sind, dass diese nicht über dem Gesetz stehen. Es könnte als Präzedenzfall dienen, um gegen Staatsdiener und Vertreter von Parteien vorzugehen, die sich gerichtlichen Anordnungen bisher entzogen haben.

Gleichzeitig könnte die Entscheidung des Gerichts auch die Position des aktuellen Präsidenten Cyril Ramaphosa innerhalb seiner eigenen Partei, dem ANC, stärken. Der ANC appelliert an seine Anhänger Ruhe zu bewahren.
 

Ende einer politischen Karriere

Für den 79-jährigen Jacob Zuma, der in seiner Jugend zehn Jahre als politischer Gefangener auf Robben Island eingekerkert war und dann während des Apartheid-Regimes mehr als ein Jahrzehnt (1975 – 1990) im Exil verbringen musste, endet damit seine politische Karriere in einem Desaster. Einer der langjährigen HSS-Projektpartner vor Ort, Mike Pothier, vom Katholischen Parlamentsverbindungsbüro (CPLO, Catholic Parliamentary Liaison Office) formulierte dies in einer Stellungnahme folgendermaßen: 


„In dieser Hinsicht ist Herr Zuma ein dreifaches Opfer: Ein Opfer der Schrecken der Apartheid; der selbstsüchtigen und habgierigen Leute, die ihn seit seiner Rückkehr nach Südafrika vor 30 Jahren umgeben haben und natürlich seiner eigenen Käuflichkeit, die ihn dazu gebracht hat, eine Kultur der Korruption auf Kosten derer zu fördern, deren Rechte zu verteidigen er einen Eid geschworen hat.“


Der frühere Präsident hat sich wiederholt Anordnungen widersetzt vor der Zondo-Kommission auszusagen, die eingerichtet wurde, um die Korruptionsskandale während seiner Amtszeit aufzuarbeiten. Damit hat er sich auch gegen eine Anordnung des Verfassungsgerichts gestellt und sich gerne als Opfer von angeblichen Verschwörungstheorien gegen ihn dargestellt. Obgleich gegen Jacob Zuma aktuelle Korruptionsverfahren laufen, war es genau diese offene und medial ausgetragene Missachtung und Verleumdung der Justiz und des Verfassungsgerichts, die zum Urteil und der Beugehaft führten.

Die Zondo- Kommission

Das Erbe der Zuma-Präsidentschaft ist für das Land eine enorme Belastung. Dies verdeutlichen nicht zuletzt die täglichen, schockierenden Enthüllungen der sogenannten Zondo- Kommission. Zähneknirschend und nur auf richterliche Anweisung hin hatte Jacob Zuma im Januar 2018 die Untersuchungskommission noch selbst eingesetzt, die seit August 2018 in Johannesburg tagt und die zahlreichen Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit einer systematischen Untergrabung staatlicher Institutionen (State Capture) untersucht.

Benannt nach ihrem Vorsitzenden, dem kommissarischen Verfassungsgerichtspräsidenten, Raymond Zondo, sollte sich das Gremium vornehmlich mit der Aufarbeitung der staatszersetzenden Einflussnahme der reichen indisch-stämmigen Unternehmerfamilie Gupta auf den früheren Präsidenten, dessen ANC-Regierung und die Führung staatlicher Unternehmen beschäftigen. Ex-Präsident Zuma war von der früheren Ombudsfrau, Thuli Madonsela, in ihrem „State Capture“-Report vorgeworfen worden, öffentliche Ausschreibungen und Ministerposten sowie Führungspositionen in staatlichen Unternehmen wie Eskom, dem staatlichen Energieversorger, und Transnet, der staatlichen Eisenbahngesellschaft, an die Guptas vergeben zu haben.

Verfassungsgerichtspräsidentin Khampepe erinnert in ihrem Urteil: "(…) dass dies (Anm. Südafrika) ein Rechtsstaat ist, in dem die Verfassung an erster Stelle steht." Dass die mutige Verfassungsrichterin dies unterstreichen muss, zeigt aber auch, unter welchen Druck der Rechtsstaat in Südafrika in den vergangenen Jahren geraten ist.

Auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass Jacob Zuma tatsächlich 15 Monate in Haft verbleiben muss und er damit vermutlich bereits nach einigen Monaten auf Bewährung frei gelassen werden wird, ist dieses Urteil ein enorm wichtiges Zeichen im Kampf gegen Korruption und Straflosigkeit in Südafrika.
 

Autor: Hanns Bühler, Auslandmitarbeiter Südliches Afrika, Hanns-Seidel-Stiftung

Afrika südlich der Sahara
Klaus Liepert
Leiter
Südafrika
Hanns Bühler
Projektleiter