Das griechische Wahlsystem
Alle vier Jahre wird in Griechenland ein neues Parlament gewählt. Wahlberechtigt sind alle griechischen Staatsbürger, die im Jahr der Wahl mindestens 17 Jahre alt sind. Formal besteht eine Wahlpflicht, allerdings werden Verstöße, wie schon in den letzten Jahrzehnten, nicht geahndet. Insgesamt werden dabei 300 Abgeordnete gewählt: 288 Abgeordnete aus 56 Wahlkreisen, 12 Abgeordnete über landesweite Parteilisten. Für den Einzug ins Parlament besteht seit 1993 eine 3-Prozent-Sperrklausel