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Handelsabkommen zwischen EU und Großbritannien
Willkommen zum Brexit, Sir – I’m sorry!

Im letzten Moment einigten sich die Europäische Union und die britische Regierung an Weihnachten auf ein Handels- und Kooperationsabkommen, das am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft trat. Dadurch wurde größeres Chaos an den Grenzen verhindert und Großbritannien erhält weiterhin zollfreien Zugang zum europäischen Binnenmarkt. Allerdings ist der Waren- und Güterverkehr nun mit mehr Bürokratie und Kontrollen verbunden. Für die Briten und EU-Bürger ändert sich Einiges. Es zeichnet sich bereits ab, dass in vielen Bereichen weiterverhandelt werden muss.

Pünktlich zur Bescherung am Heiligen Abend verkündeten London und Brüssel die Einigung auf ein Handels- und Kooperationsabkommen. Das allein ist eine bemerkenswerte Errungenschaft. Es gelang den Chefunterhändlern David Frost auf britischer und Michel Barnier auf EU-Seite, unter schwierigen Bedingungen innerhalb von nur zehn Monaten einen Freihandelsvertrag zu verhandeln. Da nicht mehr ausreichend Zeit für das Europäische Parlament blieb, den Vertragstext zu ratifizieren, tritt das Abkommen bis zur Abstimmung voraussichtlich im Februar vorläufig in Kraft. Das britische Parlament hatte im Eilverfahren den Vertrag noch am 30. Dezember 2020 ratifiziert. Auch die EU-Mitgliedsstaaten müssen den Vertrag noch ratifizieren.

Ein Stift zieht eine Linie auf einer Karte durch den Ärmelkanal

Ein vorläufiges Handelsabkommen zwischen EU und Großbritannien steht. Das Brexit-Drama ist damit aber wohl noch nicht beendet.

Tanaonte; HSS; IStock

Durch den Freihandelsvertrag können Waren weiterhin weitgehend zollfrei und ohne Mengenbeschränkung zwischen der EU und Großbritannien verkehren. Beobachter hatten befürchtet, dass die langen LKW-Staus, die sich vor Weihnachten aufgrund der Grenzschließung Frankreichs aus Sorge vor der in Großbritannien aufgetretenen Covid-19 Mutation vor Dover bildeten, nur ein Vorgeschmack auf das Chaos im Falle eines No Deal-Szenarios sein könnten.

Ein Abkommen, das beide Seiten als Erfolg präsentierten, bietet auch eine solide Basis, auf der Brüssel und London nun weiter verhandeln können. Denn das Abkommen, das von vielen als Schlusspunkt des jahrelangen Brexit-Dramas gesehen wird, bedeutet tatsächlich eher den Auftakt für die zukünftige Gestaltung der Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich (VK) und der EU. „Das Brexit-Drama ist noch nicht beendet“, warnte der führende Ökonom Gabriel Felbermayr in einem Interview am Tag nach der Einigung. Der Vertragstext umfasst zwar über 1200 Seiten, spart jedoch viele wichtige Bereiche aus, die wohl weitere Verhandlungen erfordern.

Was bedeutet das Abkommen?

Nachdem das Austrittsabkommen vom Oktober 2019 den zum 31. Januar 2020 erfolgten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU regelte, geht es in dem neuen Handels- und Kooperationsabkommen um die zukünftigen Beziehungen zwischen dem VK und der EU. Das Abkommen regelt zwar auch die Zusammenarbeit in einigen anderen Bereichen wie Strafverfolgung und soziale Sicherheit, der Schwerpunkt liegt aber auf den wirtschaftlichen Beziehungen und dem Zugang Großbritanniens zum EU-Binnenmarkt. Diesen und die Zollunion hat das Land mit Ablauf der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 endgültig verlassen, womit der freie Waren- und Kapitalverkehr, die Dienstleistungsfreiheit und die Personenfreizügigkeit zwischen Großbritannien und der EU endet. Nordirland befindet sich gemäß des Nordirland-Protokolls als Teil des Austrittsabkommens für den Waren- und Güterverkehr weiterhin im EU-Binnenmarkt, um eine „harte“ Grenze mit der Republik Irland zu vermeiden. Stattdessen entsteht nun innerhalb des Vereinigten Königreichs zwischen Großbritannien und Nordirland eine „Seegrenze“.

Das Abkommen zielt darauf ab, den Warenverkehr zwischen den britischen Inseln und dem europäischen Kontinent zu erleichtern und verbietet grundsätzlich das Erheben von Zöllen für Waren mit Ursprung in Großbritannien oder der EU. Die Ursprungsregel (Rules of Origin) bedeutet im Umkehrschluss, dass für Waren, die aus einem anderen Teil der Welt stammen und nur weiterverkauft oder transportiert werden, beispielsweise in Asien gefertigte Kleidung, Einfuhrzölle in der EU anfallen. Dies betrifft zum Beispiel auch Waren, die Großbritannien nur von der EU nach Nordirland oder in die Republik Irland weitertransportiert. In jedem Fall müssen Zolldeklarationen ausgefüllt und vorgelegt werden und es fallen Grenzkontrollen an, die besonders für Tierprodukte streng sind. Die britische Regierung hatte im Vorfeld angekündigt, die Kontrollen schrittweise einzuführen, für die EU gelten sie seit dem 1. Januar. Eine „Gnadenfrist“ bei Kontrollen erlaubt die EU bis Ende März für die Seegrenze zwischen Großbritannien und Nordirland.

Ein wichtiger Teil des Abkommens um den bis zuletzt gestritten wurde ist die Streitbeilegung und der faire Wettbewerb. Dabei geht es um die Frage, welche Maßnahmen beide Seiten ergreifen können, sollte eine Vertragspartei das Abkommen verletzen. Vor allem Brüssel hatte Sorge, dass die britische Regierung Qualitätsstandards, Umweltbestimmungen oder Arbeiterrechte senken könnte. In diesem Fall könnte die EU nun den Zugang zum Binnenmarkt einschränken und beispielsweise Strafzölle erheben.

Ein besonders emotional diskutierter Aspekt der Verhandlungen waren die zukünftigen Fischerei-Rechte in britischen Gewässern. Hier sieht das Abkommen vor, dass EU-Fischer zukünftig auf 25 Prozent ihres Fangs in britischen Gewässern verzichten müssen. Die britische Seite konnte sich mit ihrer anfänglichen Forderung, dass die EU zukünftig auf 80% ihres Fangs verzichten solle, nicht durchsetzen. Dafür können britische Fischer ihren Fang, von dem sie bisher gut die Hälfte an die EU verkauft haben, weiterhin zollfrei auf den Kontinent exportieren, auch wenn dies nun mit bürokratischem Aufwand und Kontrollen verbunden ist.

"Großbritannien" ist die geografische Bezeichnung für die größte britische Insel, auf der sich die Teilnationen England, Wales und Schottland befinden. Das „Vereinigte Königreich“ bezeichnet den politischen Zusammenschluss aus Großbritannien und Nordirland, das sich eine Insel mit der Republik Irland teilt.

Denys; HSS; IStock

Welche Auswirkungen hat das Abkommen?

Auch wenn sich Wirtschaftsvertreter zunächst erleichtert über die Einigung zeigten, bedeutet der vollzogene Brexit für die EU, die mit Großbritannien ein Sechstel ihrer Wirtschaftskraft verliert, aber besonders für die Briten selbst einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Zum ersten Mal hat ein Land freiwillig den größten gemeinsamen Wirtschaftsraum der Welt verlassen und ein Freihandelsabkommen verhandelt, dass ihm zukünftig einen schlechteren Zugang zu eben diesem Markt bietet. Dies unterstreicht, wie sehr es der britischen Regierung bei dem Abkommen um politische Beweggründe und das Prinzip der Souveränität ging. Wirtschaftliche Motive spielten eine nachgeordnete Rolle.

Die nun erforderlichen Zolldeklarationen bedeuten einen höheren Bürokratieaufwand und zusätzliche Kosten, was vor allem für kleinere Firmen einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand darstellt. Viele Firmen sind nicht ausreichend vorbereitet, was bei einem in letzter Minute unterzeichneten Abkommen wenig verwundert. Bereits jetzt gibt es Meldungen von LKWs, die aufgrund fehlerhafter Zollformulare an der Grenze abgewiesen werden. Ein LKW-Fahrer war wenig amüsiert, als ihm ein niederländischer Zollbeamte bei der Einreise sein Schinken-Sandwich abnahm. „Willkommen zum Brexit, Sir. Es tut mir Leid“, erklärte der Beamte und verwies auf die Einfuhrbestimmungen für Fleisch- und Milchprodukte in die EU. Da der Warenverkehr zwischen Großbritannien und der EU hauptsächlich über LKW erfolgt, stehen die Häfen und vor allem das Nadelöhr im Ärmelkanal zwischen Dover und Calais vor großen logistischen Herausforderungen. Manche LKW-Fahrer warten Tage auf ihre Zollabfertigung, allein auf britischer Seite fehlen Schätzungen zufolge 20.000 Zollbeamte.

Sobald der Waren- und Güterverkehr wieder zunimmt, werden sich die Probleme noch stärker bemerkbar machen. Der Handelsverkehr ist im Vergleich zu anderen Jahren zu dieser Jahreszeit auf einem deutlich niedrigeren Niveau. Viele Händler hatten das befürchtete Grenz-Chaos in den ersten Wochen vermeiden wollten und Vorräte angelegt. Viele Spediteure weichen auf andere Handelswege aus in der Sorge, ihre LKW-Fahrer könnten nicht zeitnah wieder von der Insel auf den Kontinent zurückkehren. DB Schenker, Logistik-Arm der Deutschen Bahn, stellte Landtransporte vom Kontinent nach Großbritannien bereits ein. Es bleibt abzuwarten, ob Firmen und Händler langfristig ihre Lieferketten umstellen, um Verzögerungen an den Grenzen zu vermeiden und Ursprungsregeln einzuhalten.

In Nordirland, das normalerweise zwei Drittel seiner Importe aus Großbritannien bezieht, leeren sich Regale in den Supermärkten, weil Lieferungen wegen fehlerhafter Zollformularen in den Häfen aufgehalten werden oder Lieferanten den Versand nach Nordirland wegen des bürokratischen Aufwands und möglicher Verzögerungen ganz eingestellt haben. Selbst Briten, die aus Großbritannien nach Nordirland umziehen, müssen für ihre persönlichen Güter nun Zollformulare ausfüllen.

In Schottland proben bereits einige Fischer den Aufstand, nachdem sie wegen des nun erforderlichen Bürokratieaufwands und Verzögerungen an der Grenze ihren frischen Fang nicht zeitnah an Abnehmer in der EU liefern konnten. Einige Fischtrawler versuchten bereits ihren Fang stattdessen in Dänemark zu verkaufen, um die Zollbürokratie zu vermeiden.

Auch die Ursprungsbestimmungen für den zollfreien Handel haben bereits für unerfreuliche Überraschungen gesorgt. Einige Verbraucher auf dem europäischen Kontinent, die online bei einem britischen Händler bestellt hatten, sahen sich plötzlich mit Nachzahlungen für Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer konfrontiert. Auch wer aus der EU ein Päckchen nach Großbritannien verschickt muss nun eine Zollerklärung ausfüllen und mit höheren Versandgebühren rechnen. Aufgrund der „unübersichtlichen Lage“ und zahlreicher fehlerhafter Zolldeklarationen stellte der Paketdienst DPD Lieferdienste auf dem Landweg in Richtung europäischem Kontinent Anfang Januar komplett ein.

Das Abkommen regelt zwar den zukünftigen Warenverkehr, nicht aber den Dienstleistungssektor, der immerhin 80 Prozent der britischen Wirtschaft ausmacht. Ein beträchtlicher Teil davon sind Finanzdienstleistungen, die zwar selten Teil eines Handelsabkommens, aber für den Finanzstandort der City of London von großer Bedeutung sind. Mit dem Brexit hat die City ihre „Passporting“-Rechte verloren, also das Recht, automatisch Dienstleistungen in allen EU-Mitgliedsstaaten anbieten zu können. Nur wenn die EU-Kommission das britische Regelwerk für Finanzdienstleistungen als gleichwertig mit dem europäischen erachtet (Äquivalenzanerkennung), wäre dies auch in Zukunft möglich, wenn auch nicht in gleichem Umfang. London und Brüssel haben sich darauf verständigt, bis März ein „Memorandum of Understanding“ zu Finanzdienstleistungen zu unterzeichnen. Bereits am ersten Handelstag an der Londoner Börse wurde ein großer Teil des europäischen Aktienhandels an EU-Finanzstandorte verschoben. Beobachter vermuten, dass Brüssel sich mit einer Einigung im Finanzbereich Zeit lassen könnte, da die EU den Euroraum selbst als Finanzstandort attraktiver machen möchte.

Ein wichtiger Aspekt von Dienstleistungen ist jedoch auch die Anerkennung von Berufsqualifikationen und -bezeichnungen. Architekten, Anwälte, Banker und viele andere Berufsgruppen können nicht mehr davon ausgehen, dass ihre Qualifikationen zukünftig in der EU anerkannt werden und sie dort arbeiten können. Viele große Firmen haben bereits Tochterunternehmen in der EU gegründet, um auch weiterhin sowohl auf der Insel als auch auf dem Kontinent Geschäfte machen und Dienste anbieten zu können.

Mit dem Austritt aus dem Binnenmarkt endete auch die Personenfreizügigkeit. Ein zentrales Versprechen der britischen Regierung war es, zukünftig nicht nur genauer bestimmen zu können wer in das Land kommt, sondern auch alle Ausländer gleich zu behandeln. Für EU-Bürger gelten daher nun die gleichen Einwanderungsregeln wie für Inder, Südafrikaner oder Brasilianer. Dafür wurde ein neues Punkte-System eingeführt. Besonders die britische Hotel- und Gastronomiebranche, die schon von der Pandemie mit am härtesten getroffen wurde und bisher vor allem auf Arbeitskräfte aus EU-Staaten angewiesen war, stellt dies vor große Hürden. Auch die Kreativwirtschaft ist stark von den neuen Hürden betroffen, denn Künstler können nun nicht mehr ohne Visum für die jeweiligen Länder auf Tournee gehen. Deutsche Firmen können nicht mehr ohne Weiteres Mitarbeiter zwischen ihren Standorten in Großbritannien und Deutschland transferieren. Die Briten müssen zudem feststellen, dass das Ende der Personenfreizügigkeit für sie bedeutet, sich nur noch 90 Tage (pro 180 Tage) im Jahr innerhalb der EU aufhalten und zukünftig weniger Zeit in ihrem Ferienhaus in Südfrankreich oder der Costa Brava verbringen zu können.

Was bedeutet das Abkommen für EU Bürger?

Das Ende der Personenfreizügigkeit bedeutet für deutsche und alle anderen EU-Bürger, dass für sie neue Regeln gelten, wenn sie im Vereinigten Königreich arbeiten oder studieren wollen. Großbritannien ist zukünftig nicht mehr Teil des Erasmus-Programms der EU, das Auslandsaufenthalte und akademischen Austausch fördert. Studenten, die mehr als sechs Monate an einer britischen Universität studieren wollen, müssen dafür zukünftig ein entsprechendes Visum beantragen und deutlich höhere Studiengebühren bezahlen. Bisher galt für EU-Bürger der gleiche Tarif wie für Briten, nun fallen jedoch die gleichen Gebühren wie für Chinesen, Inder und andere Ausländer an. Auch für Praktika und vergleichbare „Trainee“-Aufenthalte muss künftig ein entsprechendes Visum beantragt und von dem in Großbritannien ansässigen Arbeitgeber verantwortet werden. Viele deutsche Organisationen, die gerade noch in dem Prozess sind, eine solche „Sponsor“-Lizenz für Visa zu erhalten, vergeben daher zunächst keine Praktika.

Auch für Arbeitnehmer, die sich auf einen Job im Vereinigten Königreich bewerben wollen, gilt zukünftig das Punktesystem, bei dem einerseits Qualifikationen und die Berufsgruppe, aber auch das zu erwartende Gehalt eine Rolle spielen. Der Schwellenwert von ca. 30.000€ ist vielfach kritisiert worden, da das Jahresgehalt in vielen Berufen und Wirtschaftszweigen deutlich darunterliegt. Für junge Menschen bis 26 und den Gesundheitssektor gelten beispielsweise Ausnahmen.

Touristische Aufenthalte bis zu sechs Monaten und Geschäftsreisen, die nur eine begrenzte Anzahl von Aktivitäten beinhalten, erfordern kein Visum und es reicht ein gültiger Reisepass bei der Einreise.  Auch der Zugang zum britischen Gesundheitssystem ist auf Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte weiterhin möglich. Die innerhalb der EU entfallenden Roaming-Gebühren könnten zukünftig auch wieder anfallen und Gespräche im Ausland teurer machen.  

Wie geht es weiter?

Das Handels- und Kooperationsabkommen sieht die Etablierung eines Partnerschaftsrats und 19 Ausschüsse und Arbeitsgruppen mit Vertretern beider Seiten vor, die sich weiter mit den Aspekten des Abkommens beschäftigen sollen. Die „Lücken“ in dem Abkommen und die Hürden, die sich für Firmen und ganze Handelszweige, Reisende, Wissenschaftler und viele Organisationen in den nächsten Monaten bemerkbar machen werden, könnten die Debatte über weitere Verhandlungen anheizen. Besonders dringlich ist dabei die Situation in Nordirland, wo sich die Lage Ende März nach Ablauf der Übergangsphase für die Kontrollen von Nahrungsmitteln weiter zuspitzen könnte.

Die britische Regierung ist momentan vollauf mit der Pandemiebekämpfung und der Impfkampagne beschäftigt. Brexit kommt auch in der medialen Berichterstattung kaum vor. Bisher werden die Auswirkungen des Brexits stark von der Covid-19 Pandemie überdeckt, die im Vereinigten Königreich nach wie vor besonders schlimm wütet. Reisen sind während des aktuellen Lockdowns nur in Ausnahmefällen erlaubt, Verzögerungen an der Grenze entstehen auf britischer Seite vor allem auch durch die Testpflicht für LKW-Fahrer bei der Einreise nach Frankreich.

Es ist daher unwahrscheinlich, dass London in den nächsten Monaten weitere Verhandlungen mit Brüssel aufnehmen wird. Zudem stehen im Mai Kommunalwahlen in England und Parlamentswahlen in Schottland und Wales an, auch wenn diese pandemiebedingt verschoben werden könnten. Spätestens im Sommer jedoch, wenn durch die Rücknahme von Corona-Einschränkungen der Handels- und Reiseverkehr wieder zunehmen könnte und viele Ausnahmen und Übergangsregelungen auslaufen, werden sich die Auswirkungen des Brexits stärker bemerkbar machen. Die Erholung der britischen Wirtschaft, die in Europa nach Spanien am schlimmsten eingebrochen ist, könnte dadurch langsamer sein als erhofft. Damit könnte der Druck steigen, weiter mit Brüssel zu verhandeln. Bisher hat sich die britische Regierung aber wenig von Wirtschaftsvertretern und der Finanz-Lobby aus der City beeinflussen lassen, das hat das Abkommen deutlich gemacht. Zudem würde das VK als Drittstaat in zukünftigen Verhandlungen aus einer schwächeren Position heraus verhandeln und müsste womöglich weitere Zugeständnisse an die EU machen, was innenpolitisch schwer durchzusetzen wäre. Premierminister Johnson hat bereits angekündigt, dass seine Regierung bei dauerhaften Problemen im Warenverkehr zwischen Nordirland und Großbritannien einseitige Maßnahmen ergreifen könnte. Die Financial Times berichtete zudem über britische Pläne, Arbeitszeitbeschränkungen aufzuheben. Diese konfrontative Haltung, die in Brüssel schon viel Porzellan zertrümmert und Misstrauen verursacht hat, ist keine gute Voraussetzung für weitere Verhandlungen. Dafür muss sich wohl zunächst das politische Klima und die öffentliche Meinung im Vereinigten Königreich dramatisch ändern.

So bietet das neue Abkommen allen Parteien zwar eine Atempause, lässt aber nur wenige Rückschlüsse auf die zukünftigen Beziehungen zwischen dem Vereinten Königreich und der EU zu.

Autorin: Anja Richter, HSS, London

Leiter Institut für Europäischen und Transatlantischen Dialog

Dr. Wolf Krug
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Anja Richter
Projektleiterin