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Erste Bundestagswahl am 14. August 1949

Autor: Katharina Köhn, M.A.

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft, das das allgemeine, freie, gleiche, geheime und unmittelbare Wahlrecht gewährte.

ACSP Pl S : 6266

Am 14. August 1949 fand die Wahl zum ersten Deutschen Bundestag statt und die Bevölkerung der drei Westzonen konnte sich zum ersten Mal nach der nationalsozialistischen Diktatur wieder an einer demokratischen länder-übergreifenden Wahl zu einem deutschen Parlament beteiligen.

Die drei westlichen Besatzungszonen waren dabei in Länderkreise eingeteilt, die sich ihrerseits in Wahlkreise unterteilten. In den 47 Wahlkreisen des Bayerischen Kreises stellten sich Vertreter von sechs lizensierten Parteien und ein Parteiloser als Direktkandidaten zur Verfügung. Daneben existierten auch sogenannte Landesergänzungslisten der Parteien. Insgesamt erhielten die CSU 24 (29,2%), die Bayernpartei 17(20,9%), die WAV 12(14,4 %), die FDP 7(8,5%) und die SPD 18(22,8%) im neuen Bundestag.

Der Wahlkampf war geprägt von einem grundlegenden wirtschaftspolitischen Richtungsstreit, vor allem von der Frage, ob Deutschland schon reif war für eine soziale Marktwirtschaft. Von dem nach der Währungsreform 1948 kurzfristigen Anstieg der Arbeitslosigkeit und der schlechten Konjunkturlage profitierte vor allem die Bayernpartei, die im bürgerlichen Lager zur stärksten Konkurrenz der CSU in Bayern wurde.