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Im Bereich Natur-, Klima- und Umweltschutz fördert die EU mit mehreren Programmen verschiedene Maßnahmen, finanziert Forschung und Innovationen, und setzt Umweltstandards, die zu den höchsten der Welt gehören.
Zu den Fördertöpfen gehören beispielweise
Mithilfe des „Green Deals“ soll Europa zudem bis 2050 als erster Kontinent klimaneutral werden, mindestens 55 Prozent weniger Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 (im Vergleich zu 1990) ausstoßen sowie eine moderne, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft gestalten.
An diesem „Green Deal“ gibt es zwar auch viel Kritik, etwa an zu viel Bürokratie, zu strengen Grenzwerten, zu engen zeitlichen Zielen, zu vielen Verboten, fehlender Technologieoffenheit und schlicht am Realitätsbezug der geplanten Maßnahmen, dennoch kann die EU beim Natur- und Umweltschutz auf viele positive Maßnahmen verweisen.
Ganz allgemein konnte europaweit die Qualität von Luft, Wasser, Wald und Boden entscheidend verbessert werden – schon vor dem „Green Deal“. Mit dem Emissionshandel hat nun jede Tonne ausgestoßenes CO2 ihren Preis, Plastikmüll und der Einsatz von Pestiziden wurden reduziert, emissionsarme Technologien und energetische Sanierung von Gebäuden gefördert. Aktuell startet ein Programm, das die Pflanzung von drei Milliarden Bäumen bis 2030 finanziert.
Mit „Natura-2000“ hat die EU ein Netz von Naturschutzgebieten geschaffen, in denen der Mensch nur tätig werden darf, wenn dies nachhaltig geschieht und seltene sowie gefährdete Arten und Lebensräume nicht beeinträchtigt werden. „Natura-2000“ wird überwiegend durch das Förderprogramm „LIVE Natur“ finanziert. Es unterstützt Maßnahmen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz.
Die „Natura 2000-Vielfalt“ in Bayern ist mit rund 60 Lebensraumtypen und 370 Arten so groß wie in keinem anderen Bundesland. Sie verteilt sich auf 745 Gebiete mit einer Fläche von rund 800.000 Hektar. Im Freistaat wurden bisher über 25 „LIFE Natur-Projekte in Natura 2000-Gebieten“ umgesetzt. Beispiele sind das „Murnauer Moos“ in Oberbayern, eines der bedeutendsten mitteleuropäischen Moorgebiete und die Isarmündung in Niederbayern. Das Projekt „Mainmuschelkalk“ schützt Weinberge und Streuobstwiesen auf Muschelkalk in neun unterfränkischen sogenannten FFH-Gebieten, Regionen, in denen Fauna und Flora im besonderen Maß geschützt werden, nämlich nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie.
Auch jeder Badegast an Seen, Flüssen und Meeren erlebt den konkreten Nutzen der EU: 85,7 Prozent der rund 22.000 Badegewässer in der Europäischen Union, in Albanien und der Schweiz hatten 2022 eine ausgezeichnete Wasserqualität – dank der seit 1975 geltenden und 2006 erneuerten EU-Badegewässerrichtlinie, die indirekt für Investitionen in Kanalisation, Kläranlagen, Filter an Industrieanlagen und Schadstoffbeseitigung gesorgt hat. Weitere 10 Prozent erfüllten die Mindestqualitätsanforderungen. In Bayern wurden 2023 mehr als 97 Prozent der bayerischen Badegewässer als „ausgezeichnet" oder „gut" eingestuft, nur drei Badestellen als ausreichend, zwei als schlecht. Für gesundheitlich unbedenkliches Schwimmen sorgte die EU auch mit der Wasserrahmenrichtlinie, der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen, der Grundwasserrichtlinie, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser.
Konkret für Bayern stehen in der aktuellen Förderperiode bis 2027 unter anderem diese Mittel zur Verfügung:
Zudem leistet der EFRE wichtige Beiträge zu den „EU-Strategien für den Donauraum“ (EUSDR) und den Alpenraum (EUSALP).
Das geschieht durch
Hinzu kommen weitere Programme der Europäischen Union. Konkret wurden und werden beispielsweise diese Maßnahmen gefördert:
Auch Forschungsvorhaben
stehen auf der Förderliste.
Zudem unterstützt die EU Kommunen wie