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Auswahlverfahren

Studienförderung

Anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt im Institut für Begabtenförderung eine Vorauswahl (vgl. „Wen wir suchen“) nach folgenden Kriterien:

  • überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen
  • Engagement im politischen, kirchlichen oder sozialen Umfeld
  • persönliche Eignung.

Geeignet erscheinende Bewerberinnen und Bewerber werden zu einer zweitägigen Auswahltagung eingeladen, wo sie von einem unabhängigen Auswahlausschuss geprüft werden. 

Das Auswahlverfahren beginnt mit einer schriftlichen Klausur, die einen Test zum politischen Allgemeinwissen sowie eine begründete Stellungnahme zu einem aktuell gesellschaftlich relevanten Thema umfasst.

Im Rahmen einer Gruppendiskussion können die Bewerberinnen und Bewerber zeigen, dass sie in der Lage sind, ein gesellschaftspolitisches Thema verantwortungsvoll zu diskutieren. Dabei werden neben der Fähigkeit, sachlogisch zu argumentieren, auch Gesprächskompetenz durch die Auswahlausschussmitglieder beobachtet.

Das Auswahlverfahren schließt ebenso ein Einzelgespräch von ca. 45 Minuten ein. Zu Beginn steht eine max. siebenminütige Kurzpräsentation zum eigenen gesellschaftlichen Engagement. Anschließend erfolgt ein Austausch über Fachinteressen, persönliche Interessen, Motivation sowie tagesaktuelle Themen.  

Im Falle einer Aufnahme werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten in der Regel bis zum Erreichen der Höchstförderungsdauer nach BAföG unterstützt.

Promotionsförderung

Anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen wird vom Institut für Begabtenförderung eine Vorauswahl durchgeführt (vgl. „Wen wir suchen“ nach folgenden Kriterien:

  • überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen
  • Engagement im politischen, kirchlichen oder sozialen Umfeld
  • persönliche Eignung.

Geeignet erscheinende Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem einstündigen Auswahlgespräch in die Zentrale in München eingeladen, wo sie von einem unabhängigen dreiköpfigen Auswahlausschuss geprüft werden.

Im Falle einer Aufnahme werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten zunächst für die Dauer eines Jahres in die Förderung aufgenommen. Eine Verlängerung kann beantragt werden – vor der Zusage wird durch eine Leistungskontrolle festgestellt, ob die Weiterförderung gerechtfertigt ist. Die Förderung endet im Regelfall nach zwei Jahren. Unter besonderen Voraussetzungen kann das Stipendium nochmals um 12 Monate verlängert werden. Innerhalb der Förderungsdauer endet das Promotionsstipendium in jedem Fall im laufenden Monat mit der letzten Prüfung bzw. der Verteidigung der Dissertation.

Kontakt

Leiterin Institut für Begabtenförderung

Dr. Jutta Möhringer