Kontakt

Referat IV/3 Universitätsförderung
Dr. Gabriele-Maria Ehrlich
Tel.: 089 1258-330 | Fax: 089 1258-403
E-Mail: ehrlich@hss.de

Referat IV/2 Fachhochschulförderung und Promotionsförderung
Dr. Rudolf Pfeifenrath
Tel.: 089 1258-302 | Fax: 089 1258-403
E-Mail: pfeifenr@hss.de

Referat IV/5 Journalistisches Förderprogramm für Stipendiaten (JFS)/ Fachforen
Carola Rechl
Tel.: 089 1258-306 | Fax: 089 1258-403
E-Mail: rechl@hss.de

Referat IV/1 Auslandsstipendiaten
Dr. Michael Czepalla
Tel.: 089 1258-322 | Fax: 089 1258-403
E-Mail: czepalla@hss.de

Publikationen

Politische Studien Nr. 429 mit dem Schwerpunktthema: Das erste Jahr der Regierung Obama
Schutzgebühr: 4,50€
Download der Publikation
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aktuelle analysen Nr. 54: Verwirrspiel Rente
Schutzgebühr: Keine
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Aktuelle Veranstaltungen

Samstag, 20. März 2010

Taching am See

Einführung in das bayerische Baurecht

Sonntag, 21. März 2010 bis Dienstag, 23. März 2010

Wildbad Kreuth

Seminar zur Kommunalpolitik: Krankenhaus

Montag, 22. März 2010

München

Jugendkriminalität

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Allgemeine Informationen

Antragsberechtigt für ein Stipendium bei der Hanns-Seidel-Stiftung sind deutsche Studenten, Studienanfänger und Bildungsinländer aller Fachrichtungen, die als ordentlich Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind oder zum nächsten Semester nach dem Bewerbungsschluss das Studium aufnehmen werden. Studienanfänger müssen zu Förderbeginn immatrikuliert sein.

Ebenso antragsberechtigt sind Graduierte, deren Persönlichkeit und Begabung eine besondere wissenschaftliche Leistung in der Promotion und einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten lassen.

Von unseren Bewerbern erwarten wir

  • überdurchschnittliche Schul-/Studienleistungen
  • Engagement im politischen, kirchlichen oder sozialen Umfeld
  • eine persönliche Eignung: Staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein, politische Aufgeschlossenheit und ein Bejahen der Ziele der Hanns-Seidel-Stiftung (Satzung s. unten)

Nicht gefördert werden können

a) Studenten, die

  • die Altersgrenze von 32 Jahren erreicht haben
  • in weniger als vier Universitäts- bzw. drei Fachhochschulsemestern die Höchstförderungsdauer nach BAföG erreichen werden
  • in Ländern außerhalb der EU bzw. der Schweiz studieren (mit Ausnahme von kurzen Auslandsstudienaufenthalten)

b) Doktoranden, die

  • die Altersgrenze von 32 Jahren erreicht haben
  • die für den gleichen Zweck entweder aus anderen Mitteln gefördert werden oder aus öffentlichen Mitteln bereits bis zur Höchstförderungsdauer unterstützt worden sind.

Journalistisch talentierten Studenten an Universitäten und Fachhochschulen bieten wir neben der finanziellen Förderung ein studienbegleitendes Ausbildungsprogramm (Journalistisches Förderprogramm für Stipendiaten, JFS), das sie auf eine spätere Tätigkeit im Medienbereich vorbereitet. Praxisbezogene Veranstaltungen sollen mit dem nötigen "journalistischen Handwerkszeug" in den Sparten Redaktion/Zeitungs- und Bildjournalismus sowie Hörfunk- und Fernsehjournalismus (auch Sprecherziehung/Phonetik) ausrüsten und Fachtagungen fundierte Kenntnisse über Entwicklungen in der Medienlandschaft vermitteln. In Gesprächskreisen können Kontakte für den späteren Berufseinstieg geknüpft werden.

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