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Referat II/3 Wirtschaft und Finanzen
Dr. Claudia Schlembach
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Perspektiven der Erbschaftssteuer

- Rolf Baron von Hohenhau, Prof. Johanna Hey, Nicolai von Rimscha (r.).
Die in Kürze zu erwartetende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen steuerlichen Bewertung von Grundvermögen, Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie Kapitalvermögen wird nicht ohne Auswirkung für das Erbschaftssteuerrecht bleiben. Was heißt dies für Hausbesitzer oder Unternehmer, die jetzt Vorsorge für die Zukunft treffen wollen? Kann Grundbesitz und Betriebsvermögen künftig noch steuergünstig an die nächste Generation weiter gegeben werden? Welche Auswirkungen wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge haben? Auf diese Fragen versuchte die Hanns-Seidel-Stiftung am 19. Januar 2007 zusammen mit dem Bund der Steuerzahler Bayern, vertreten durch ihren Präsidenten, Rolf Baron von Hohenhau, Antworten zu finden.
Prof. Johanna Hey, Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität zu Köln und Mitglied der Kommission "Steuergesetzbuch" der Stiftung Marktwirtschaft, legte überzeugend dar, dass das schon 1995 vom Bundesverfassungsgericht geforderte Bewertungsgleichmaß bei der Bemessung von Grundstücken, Betriebsvermögen und Kapitalvermögen auch heute noch nicht gegeben sei. Es sei daher damit zu rechnen, dass das Bundesverfassungsgericht eine Höherbewertung des Grund- und Betriebsvermögens anordnen werde. Problematisch sei vor diesem Hintergrund auch das Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge, da die Privilegierung von Betriebsvermögen eher noch verstärkt werde. Überdies sei dieser Gesetzesentwurf rechtstechnisch missglückt. Er sollte daher zurückgezogen und auf Basis des Urteils der Bundesverfassungsgerichts eine umfassende Lösung für das Erbschaftssteuerrecht, vorzugsweise mit einheitlichem Bewertungsmaßstab, aber deutlich niedrigeren Steuersätzen erarbeitet werden.
In der anschließend Diskussion wurde insbesondere die Frage einer vollständigen Abschaffung der Erbschaftssteuer diskutiert. Frau Prof. Hey plädierte für eine Beibehaltung, da ihr eine Ergänzungs- und Nachholungsfunktion bezüglich des von der Einkommenssteuer nicht erfassten Vermögenszuwachses zukomme. Dem Einwand, dass dem internationalen Steuerwettbewerb auch im Bereich der Einkommenssteuer Rechnung getragen werden müsse, begegnete sie mit grundsätzlichen Bedenken gegen eine immer stärkere Entlastung mobiler Faktoren, da sie in der Regel durch Steuer- und Abgabenerhöhungen in anderen Bereichen gegenfinanziert würden.

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