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Argumente und Materialien zum Zeitgeschehen 82: Homo Oecologicus, Menschenbilder im 21. Jahrhundert
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Stiftungspost Ausgabe 03 / 12
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Großer Streit um kleine Zellen

Alois Glück (m.) moderierte die Expertenrunde Stammzellforschung
Alois Glück (m.) moderierte die Expertenrunde Stammzellforschung

Eine neue Runde im Streit um die Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen ist eingeläutet. Der nach heftigen Debatten vom Parlament beschlossene Kompromiss aus dem Jahr 2002 steht erneut auf dem Prüfstand. Anstoß sind Klagen deutscher Wissenschaftler und Wissenschaftsorganisationen über Einschränkungen der Forschungsfreiheit. Hintergrund der Beschwerden ist die im "Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen" formulierte Stichtagsregelung, die eine Einfuhr humaner embryonaler Stammzellen nur dann zulässt, wenn diese vor 2002 gewonnen wurden. Diese Stammzelllinien, so die Forscher, seien jedoch viral verunreinigt und für die Forschung weitgehend unbrauchbar.

Auf der anderen Seite des breit gefächerten Meinungsspektrums betonen insbesondere katholische Kirchenvertreter die unveräußerliche Würde menschlichen Lebens in all seinen Phasen. Bereits die Gewinnung embryonaler Stammzellen sei problematisch, weil dazu nach bisherigem Forschungsstand menschliche Embryonen zerstört werden. Einer Aufweichung der Richtlinie, dass von Deutschland kein Anreiz zur Vernichtung menschlicher Embryonen ausgehen dürfe, müsse deshalb entschieden entgegengetreten werden.

Erwin Huber und Hans Zehetmair in die Diskussion vertieft
Erwin Huber und Hans Zehetmair in die Diskussion vertieft

Nun liegen dem Deutschen Bundestag zwei Gesetzentwürfe und ein selbständiger Antrag quer durch die Parteien vor, über die in einer ersten Lesung am 14. Februar 2008 debattiert werden soll. Ein Antrag plädiert für die Beibehaltung der Stichtagsregelung bei gleichzeitiger Förderung der ethisch weitgehend unbedenklichen adulten Stammzellforschung. Der durchaus provokant benannte "Entwurf eines Gesetzes für eine menschenfreundliche Medizin" zielt auf eine Abschaffung der Stichtagsregelung ab. Eine Verschiebung des Stichtags auf den 1. Mai 2007 befürwortet der Entwurf unter anderem von Ilse Aigner (CSU) und Annette Schavan (CDU).

Das Problem ist vielschichtiger, als es so manches Schwarz-Weiß-Votum der Vergangenheit vermuten lässt. Alle drei Anträge nehmen für sich in Anspruch, das Wohl der Menschheit im Auge zu haben. Aber alle drei Anträge haben auch ihr je eigenes ethisches Dilemma. Um den Abgeordneten in dieser Gewissenfrage, in der kein Fraktionszwang eine Richtung vorgibt, Orientierung zu geben, hatte die Akademie für Politik und Zeitgeschehen der Hanns-Seidel-Stiftung, zu deren Kernaufgaben ja die wissenschaftliche Politikberatung zählt, am 28. Januar 2008 Politiker, Vertreter der Kirchen und Wissenschaftler zu einer internen Expertenrunde geladen.

Unter den Teilnehmer befanden sich auch Norbert Geis, Eberhard Sinner, Horst Seehofer und Karl Freller
Unter den Teilnehmer befanden sich auch Norbert Geis, Eberhard Sinner, Horst Seehofer und Karl Freller

Impulse gaben die Mediziner Bodo-Eckehard Strauer (Düsseldorf) und Wolfgang M. Franz (München). Die katholische Theologie vertrat der Paderborner Ethiker Franz-Joseph Bormann. Und auch der bayerische Landesbischof Johannes Friedrich und der evangelische Systematiker Reiner Anselm (Zürich) standen ausgewählten Gästen wie CSU-Chef Erwin Huber, dem Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer, dem bayerischen Wissenschaftsminister Thomas Goppel oder Mitgliedern der Bayerischen Bioethik-Kommission für einen Gedankenaustausch zur Verfügung.

Die Moderation der durchaus sachlich, aber äußerst kontrovers geführten Diskussion lag in den Händen des stellvertretenden Vorsitzenden der Hanns-Seidel-Stiftung, Landtagspräsident Alois Glück, der sich nicht zuletzt in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der CSU-Grundsatzkommission seit längerem intensiv mit dieser Thematik beschäftigt.