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Referat II/7 Arbeit und Soziales, Demographischer Wandel, Familie, Frauen und Senioren
Dr. Susanne Schmid
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Betreuungsgeld - ein finanzieller Anreiz für Familien in Deutschland?
"Einigkeit zu erzielen ist fast unmöglich“ – zumindest darüber waren sich die Teilnehmer der Expertenrunde am 8. Dezember 2009 schnell einig. Vertreter aus Politik, Verbänden und Wissenschaft waren zusammengekommen, um ihre Ansichten über das in der Berliner Regierungskoalition kontrovers diskutierte Betreuungsgeld austzuauschten. Dabei wurde auch klar, dass in der aktuellen Debatte Emotionalität und Ideologie die sachlichen Argumente bisher in den Hintergrund gedrängt haben.
Das Betreuungsgeld wird zu Recht eng mit der CSU verknüpft. Sie hat durchgesetzt, dass es im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde und davon ihre Zustimmung für den ab 2013 geplanten Rechtsanspruch für einen Krippenplatz für unter 3-Jährige abhängig gemacht. Dorothee Bär, Sprecherin der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag und stellvertretende CSU-Generalsekretärin, befürwortete in ihrem Impulsreferat die geplante Transferleistung für Eltern, weil sie „Erziehungsleistungen anerkennt und Wahlfreiheit schafft“.
Holger Hofmann vom Deutschen Kinderhilfswerk war da anderer Meinung: Eine Zahlung an Eltern, die keinen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen, „verhindert Bildungschancen und konterkariert die sozialpolitischen Ziele der Bundesregierung“. Das Kinderhilfswerk fordert deshalb, die veranschlagten 1,4 Milliarden in den Ausbau und die qualitative Verbesserung der Kinderbetreuung zu stecken, anstatt sie nach dem Gießkannenprinzip an Familien – ungeachtet des Bedarfs – zu verteilen.
Ähnlich kontrovers wie die beiden Referate war die anschließende Diskussion. Die Befürworter des Betreuungsgeldes machten deutlich, dass ihrer Meinung nach die Verantwortung für Kinder nach wie vor primär in den Familien liegen müsse und nicht pauschal vom Staat übernommen werden dürfe. Deshalb sei es wichtig, dass die unsäglichen Unterstellungen gegenüber den Eltern beendet würden, da sie junge Mütter und Väter zutiefst verunsicherten. Klar sein müsse auch, dass das Betreuungsgeld keine Anreize schaffen soll, Kinder nicht in öffentlichen Einrichtungen betreuen zu lassen, sondern ausschließlich als Anerkennung der Erziehungsleistung in der Familie zu betrachten ist.
Die Kritiker waren jedoch mit diesen Argumenten nicht zu überzeugen. Sie waren einhellig der Meinung, dass das Geld an anderer Stelle – primär in der Kinderbetreuung – besser angelegt sei. Echte Wahlfreiheit sei nur dann zu erreichen, wenn Eltern ihre Kinder gut betreut wüssten und ohne schlechtes Gewissen ihrem Beruf nachgehen könnten. Auf diese Weise könnten Armutsrisiken verhindert – insbesondere für einkommensschwächere Familien und Alleinerziehende – und gleichzeitig eine frühzeitige Förderung aller Kinder erzielt werden. Mit Blick auf die gestiegenen Bildungschancen für Frauen würden auf diese Weise auch Benachteiligungen durch Familienphasen im Beruf abgebaut - sowohl was den Anteil von Frauen in Führungspositionen als auch die Entgeltungleichheit betrifft.
Als Ergebnis der fast zweistündigen Diskussion kann festgehalten werden, dass sich hinter der Debatte weit mehr verbirgt, als es sich auf den ersten Blick erahnen lässt. Eine Leitbilddiskussion um die Zukunft der Familien in Deutschland wird die Politik wohl noch eine ganze Weile beschäftigen.

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