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Referat II/2 Recht, Staat, Europäische Integration, Integrationspolitik und Dialog der Kulturen
Bernd Rill
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Stärkung des Arbeitnehmerdatenschutzes
Bespitzelungen am Arbeitsplatz, Datenverarbeitung über nicht dienstrelevante Verhaltensweisen oder das Erfassen von Gesundheitsdaten – diese Missbrauchsfälle machen deutlich, dass der Datenschutz für Arbeitnehmer dringend gestärkt werden muss. Das Bundesdatenschutzgesetz enthält für den Arbeitnehmer-Datenschutz derzeit nur Generalklauseln, so dass es bisher Rechtsprechung und Rechtswissenschaft allein überlassen geblieben ist, die Grundrechtspositionen von Beschäftigen und Arbeitgebern zum Ausgleich zu bringen.
Unter dieser Prämisse haben Hanns-Seidel-Stiftung und das Bayerische Innenministerium am 24. März 2010 im Konferenzzentrum München eine Expertentagung zu diesem hochaktuellen und brisanten Thema organisiert.
Zum Auftakt hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sechs Eckpunkte vorgestellt (siehe Seitenende), an denen sich die gesetzliche Novellierung nach Auffassung der bayerischen Staatsregierung orientieren sollte. Herrmann sprach sich dabei für eine erhebliche Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes und der zugehörigen Kontrollinstrumente aus.
Nach dem politischen Statement des Ressortministers erläuterten Praktiker und Wissenschaftler ihre Haltung. Prof. Ralf Bernd Abel (Fachhochschule Schmalkalden) machte den „Charme der unbestimmten Rechtsbegriffe“ geltend, womit er meint, dass die Vielfalt der im Leben vorkommenden Sachverhalte nicht enumerativ in den Griff zu bekommen sei.
Prof. Peter Gola von der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung sowie Dr. Britta Mester von der Universität Oldenburg referierten u.a. Vorschläge zu Interpretation und Weiterentwicklung des §32 BDSG. Der Gesetzgebungsbedarf rührt daher, dass diese geltende Vorschrift von der gesamten Fachwelt als ungenügend angesehen wird. Einerseits ist dabei der Rechtsauslegung durch die Gerichte zu vertrauen, andererseits aber erscheint es rechtsstaatlich erwünscht, eine klarere Gesetzeslage zu schaffen.
Anschließend tauschten sich auf dem Podium Christiane Berger vom DGB-Bayern, Günther Dorn vom Landesamt für Datenschutzaufsicht und Dr. Frank Rahmstorf von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft über ihre Standpunkte zu Grundgedanken einer notwendigen Ergänzung des Bundesdatenschutzgesetzes aus.

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