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Argumente und Materialien zum Zeitgeschehen 82: Homo Oecologicus, Menschenbilder im 21. Jahrhundert
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Stiftungspost Ausgabe 03 / 12
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Erster Bayerischer Familienrechtstag

Das Organisationsteam

Mit dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) hat der Gesetzgeber auf viele langjährige Forderungen aus der Familienrechtspraxis reagiert. Reichen die bisherigen Reformen im Familienrecht aus, unsere Kinder zu schützen oder benötigen wir hierfür ein im Grundgesetz verankertes Kinderrecht? Welche Folgen hat es für die Betroffenen, wenn der Staat das familiäre Zusammenleben immer stärker reguliert?

Vom 8. bis 9. Juli 2010 fand der erste Bayerische Familienrechtstag in Wildbad Kreuth in Kooperation mit dem Deutschen Familienrechtstag, der Rechtsanwaltskammer des OLG Bezirks München, dem Münchner Runden Tisch Trennung und Scheidung und dem Organisationsteam des Bayerischen Familienrechtstags statt. Aus einer eher spontanen Idee erwuchs die Überlegung, in Anlehnung an den Deutschen Familienrechtstag ein Forum zu gestalten, intensiver über die regionalen Erfahrungen des FamFG nachzudenken und sich auszutauschen. Knapp neun Monate nach Inkrafttreten des FamFG sollte der Versuch unternommen werden, im interdisziplinären Rahmen eine erste Zwischenbilanz über die Bewährung des FamFG zu erstellen.

Zu Beginn der Expertentagung betrachtete Prof. Dr. Sabine Walper das Kindeswohl im Hinblick auf Anforderungen des beschleunigten Verfahrens. Nur 30% der Eltern schaffen es, kooperativ die Erziehung nach Trennung und Scheidung miteinander zu übernehmen. Die Hälfte der Eltern trennen die Lebenswelten des Kindes und üben parallele Elternschaft aus. 20% verbleiben zumindest für eine bestimmte Zeit in der Hochkonfliktphase. Das beschleunigte Verfahren hilft zwar, den Eltern schnell Hilfe anzubieten, vorschnelle Umgangsregelungen können aber bei der Hochkonfliktfamilie zu einer erheblichen Belastung des Kindes beitragen.

Dr. Isabell Götz, Richterin am Oberlandesgericht München und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages, wies auf Problembereiche hin, die das veränderte Verfahrensrecht mit sich bringt. Sie erwähnte die noch unklaren Abgrenzungen zu Verfahren, die noch am Landgericht anhängig sind und möglicherweise zum Familiengericht gehören. Auch über die Notwendigkeit der richterlichen Rechtsmittelbelehrung besteht im familiengerichtlichen Verfahren letztendlich noch kein abschließender Konsens.

Dr. Thomas Meysen vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familiengericht befasste sich mit der im FamFG geforderten Interdisziplinarität und Kooperationsbereitschaft und hinterfragte, inwieweit die Kooperationsbereitschaft dem Kindeswohl oder den Professionellen dient. Er definierte die einzelnen Funktionen der verschiedenen Berufsgruppen und versuchte eine Abgrenzung, wies aber auch auf die Schwierigkeiten der Kooperation hin, wenn sich einzelne Professionelle hierarchisch erleben.

In der Podiumsdiskussion wurde die besondere Rolle des Anwaltes herausgestellt, der als Einziger mit den Eltern ganz eng zusammenarbeitet und dem die Beteiligten ohne Vorbehalte vertrauen, da sie ihn selbst aussuchen und bezahlen. Es wurde auf die Verantwortung des Anwaltes verwiesen, einerseits die Interessen des Mandanten zu vertreten, andererseits im Sinne seines Mandanten aber auch eine ihm angemessene Lösung zu erarbeiten, was durchaus in einem gewissen Rahmen Kooperationsbereitschaft mit den anderen Professionellen erlaubt.

Hans-Uwe Kahl vom Bayerischen Justizministerium wies auf die Entwicklung des FamFG hin und stellte den Beitrag und die Probleme der einzelnen Länder vor, die mit der Entwicklung des Gesetzes für die Länder verbunden waren. Anschließend präsentierte Dr. Jörg Fichtner die Forschungsergebnisse eines Projekts zur „hochkonflikthaften“ Elternschaft. Neben der Definition von Hochkonfliktfamilien, die bisher noch nicht allgemeingültig ist, stellte er anhand von Problemen, die die Familien schildern, angemessene Interaktionsangebote vor. Vor allem das Einzelgespräch oder die Einzeltherapie und im geringeren Ausmaß die lösungsorientierte Begutachtung haben sich bei dieser Gruppe als hilfreich erwiesen, weniger jedoch die gemeinsamen Beratungen.

Der zweite Tag wurde bestimmt durch verschiedene Workshops, die sowohl juristische wie auch interdisziplinäre Aspekte zum Inhalt hatten. Es wurden Thesen formuliert und im Plenum vorgestellt. Die Referate und Ergebnisse der Arbeitskreise werden in einer Publikation zusammengefasst, die voraussichtlich bis Ende des Jahres bei der Hanns-Seidel-Stiftung erhältlich sein wird.

Der erste Bayerische Familienrechtstag wurde von allen Beteiligten als großer Erfolg gewertet. Die Zusammensetzung der Teilnehmer war wie die der Referenten interdisziplinär. Sowohl Richter der Amtsgerichte, der Oberlandesgerichte wie auch Verfahrenspfleger, Sachverständige, Vertreter des Jugendamtes, der Erziehungsberatungsstellen und weiterer Beratungsstellen nahmen an der Veranstaltung teil. Allseits wurde gewünscht, in zwei Jahren den zweiten bayerischen Familienrechtstag durchzuführen.

Programm zur Expertentagung