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9/11 – Luftsicherheit zehn Jahre danach

Auf dem 10. Luftfahrt-Podium diskutierten: Harald Stocker, Hans-Peter Uhl, Uwe Büchner, Grit Engelbart, Karl Heinz Keil (Moderator), Thomas Ross
Hans-Peter Uhl verdeutlichte die politischen und rechtlichen Aspekte des Themas "Luftfahrtsicherheit"
Thomas Ross, Uwe Büchner, Hans-Peter Uhl
Das Luftfahrt-Podium widmet sich einmal jährlich im Konferenzzentrum München einem luftfahrtpolitischen Thema.
Grit Engelbart und Harald Stocker

Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001, kurz 9/11, sind die Sicherheitsvorkehrungen für Flugreisende weltweit massiv verschärft worden. 9/11 ist nun zehn Jahre her - Anlass für die Hanns-Seidel-Stiftung am 15. November 2011 im Konferenzzentrum München eine Zwischenbilanz zu ziehen. Mit anderen Worten: Zeit für eine Bestandsaufnahme der „Luftsicherheit 2011“. Welche Sicherheitsaspekte haben sich seit dem 11. September 2001 tatsächlich verändert? Wie sieht es mit den aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und  -gesetzen aus?

Ein Rückgang des Flugverkehrs um fünf Prozent im Jahre 2001 und ein Verlust für die Fluggesellschaften von acht Milliarden Euro hatten den Luftverkehr vor zehn Jahren schwer in Mitleidenschaft gezogen. Daraufhin war eine Reihe von Maßnahmen ergriffen worden. 100 Prozent Kontrolle des Reisegepäcks, Kontrolle von Transferpassagieren aus Nicht-EU-Ländern, Einführung von Personal- und Warenkontrollen, Einbau gepanzerter Cockpit-Türen und der Erlass des Luftsicherheitsgesetzes. An dieses Maßnahmenbündel erinnerten Uwe Büchner, Leiter des Luftamtes Südbayern, und Grit Engelbart von der Deutschen Lufthansa AG in ihren Statements.

Das Luftsicherheitsgesetz wurde am 11. Januar 2005 erlassen. Das Gesetz hat vornehmlich den Zweck, Attentate wie die Terroranschläge vom 11. September 2001 in Deutschland zu verhindern. Dazu ermächtigte und verpflichtete das Gesetz die Luftsicherheitsbehörden, die Fluggesellschaften und die Flughafenbetreiber, bestimmte Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Dabei war das Luftsicherheitsgesetz zunächst rechtlich umstritten. „Zwar ist die Frage rechtlich immer noch nicht abschließend geklärt, weil das Bundesverfassungsgericht über ein Normenkontrollverfahren der Länder Bayern und Hessen erst noch entscheiden wird. Politisch ist diese Frage jedoch jedenfalls hinfällig“, so der Bundestagsabgeordnete Dr. Hans-Peter Uhl, der in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vor den 90 Zuhörern sprach.

Uhl griff auch das öffentlich diskutierte Thema der „Flüssigkeiten im Handgepäck“ auf. Im August 2006 verhinderten die britischen Behörden am Flughafen London-Heathrow terroristische Anschläge auf mehrere Flugzeuge, bei denen flüssiger Sprengstoff in Getränkeflaschen während des Fluges zur Explosion gebracht werden sollte. Vor diesem Hintergrund hat die EU im November 2006 beschlossen, die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord von Luftfahrzeugen zu beschränken. Seither sind für in Europa startende Flüge nur noch Flüssigkeiten, Gele und Aerosole im Handgepäck erlaubt, deren Einzelbehältnisse nicht größer als 100 ml sind und die insgesamt in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen bis zu einem Liter verstaut sind. Es ist aber inzwischen politischer Wille der EU und der Bundesregierung, Flüssigkeiten in unbegrenzter Menge wieder zuzulassen. Offizielles Datum der Wiederzulassung: 29. April 2013. „Doch dieser Termin kann wohl leider nicht eingehalten werden: Die vorgesehene Kontrolltechnik 'Screening der Flüssigkeiten' ist nicht zertifiziert und kann nicht beschafft werden. Die Flughäfen haben keine Planungsgrundlage für die notwendigen Umbaumaßnahmen!“, so Uhl.

Die technischen Probleme sind auch beim sogenannten „Security-Scanner“, manchmal auch Körperscanner, Bodyscanner oder Nacktscanner genannt, noch nicht abschließend geklärt. Nach EU-Recht ist der Körperscanner bislang nicht grundsätzlich zugelassen, sondern nur zu Testzwecken. London-Heathrow hat in drei Terminals jeweils einen Security-Scanner. „Amsterdam/Schiphol hat 70 Stück in Terahertz-Technik im Einsatz und ist begeistert. Manchester hat 13 Stück in Röntgentechnik im Einsatz und ist begeistert.“, so Thomas Ross von der Flughafen München GmbH. Der Feldversuch der Bundespolizei am Flughafen Hamburg vom 27. September 2010 bis zum 31. Juli 2011 ergab dagegen, dass bei den 809.000 Passagieren, die freiwillig durch die beiden Bodyscanner in Terahertz-Technik gingen, in 69 Prozent der Fälle Alarm ausgelöst wurde, davon 49 Prozent klarer Fehlalarm, 5 Prozent unklarer Befund, und nur bei 15 Prozent ließ sich ein Gegenstand finden. Bundesinnenminister Friedrich hat darauf beschlossen, dass es vorerst  keinen neuen Feldversuch in der Bundesrepublik geben wird, geschweige denn einen Einsatz als normales Kontrollmittel.

Neben den Passagierflügen wird seit den versuchten Paketbombenanschlägen aus dem Jemen (29. Oktober 2010) auch das Thema Luftfracht öffentlich diskutiert. Die Podiumsteilnehmer bestätigten hier nahezu unisono, dass die Koordinierung der beteiligten Akteure optimiert werden müsse. Eine besondere Gefährdungslage könne aber nicht festgestellt werden.

Zunächst gelte es - und dies ist für alle Fragen der Luftsicherheit relevant - die bestehenden Sicherheitskonzepte weiter zu optimieren. Der Wissenschafts- und Luftfahrtjournalist Harald Stocker mahnte generell vor Aktionismus. Die Lufthansa-Vertreterin Grit Engelbart ging aber darüber hinaus und forderte in diesem Zusammenhang die „Entwicklung eines nachhaltigen und innovativen Luftsicherheitssystems“, weil, so stellte es auch Thomas Ross vom Flughafen München fest: Bedrohungsszenarien wandeln sich; die Reaktionen sind aber leider häufig anlassgetrieben und selten proaktiv. Trotzdem, und da waren sich wiederum alle auf dem Podium einig, könne man noch beruhigt fliegen.

Der Journalist Stocker regte abschließend an, einmal grundsätzlich darüber nachzudenken, warum denn die Luftfahrt immer wieder Ziel von Anschlägen sei? Seine Antwort: „Die Luftfahrt bringt Menschen zusammen und das wollen nicht alle!“