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Referat III/2 Wirtschaft, Finanzen, Arbeit und Soziales
Jutta Röhrlein
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Basel III
Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise, die uns seit 2007 begleitet, wurde klar, dass die Regulierung der Finanzmärkte und Banken in der aktuellen Form nicht beibehalten werden kann. Was kann und muss ein neues Regelwerk für Banken leisten? Diese Frage stand vom 16. bis 18. September 2011 im Fokus eines volkswirtschaftlichen Seminars in Wildbad Kreuth.
- Armin Dolzer
- Engelbert Götz
- Teilnehmer des Seminars
Am 16. Dezember 2010 hat der Baseler Ausschuss neue Regeln zur Bankenregulierung, Basel III, veröffentlicht. Mit diesen Regeln setzten die internationalen Regulierer aus Basel die Vorgaben des Aktionsplans zur Stärkung des Finanzsystems vom G-20 Treffen im November 2008 um.
Das Basel-III-Rahmenwerk des Baseler Ausschusses soll bis Ende 2012 in nationales Recht umgesetzt sein und ab Januar 2013 in Kraft treten können. Die Überarbeitung der Bankenregulierung enthält eine Vielzahl an Maßnahmen. Diese sind, wie Diplom-Kaufmann Armin Dolzer ausführte, die Stärkung der Qualität, der Quantität und der Flexibilität des Eigenkapitals, strengere Vorschriften bei der Anrechnung von Krediten, die Berücksichtigung der Liquidität und eine intensivere Beaufsichtigung großer und international agierender Banken.
Dr. Engelbert Götz (ikf Institut für Kapitalmarktforschung) zeigte detailliert die Entwicklung, beginnend mit dem Basler Akkord (1988) über Basel II (2004) bis hin zu dem Rahmenwerk Basel III auf. Es wurde untersucht, ob Basel III das fremdfinanzierte Wachstum der Banken begrenzen kann. Es hat sich gezeigt, dass in den Jahren vor der Finanzkrise z. B. in Deutschland, Großbritannien und den USA die Bankbilanzen schneller wuchsen als das Bruttoinlandsprodukt. In seiner jetzigen Form mit der Verschärfung der Eigenkapitalunterlegung und der Begrenzung der neu eingeführten Leverage Ratio (Verschuldungsquote) von drei Prozent wird Basel III voraussichtlich nicht in der Lage sein, das exzessive, fremdfinanzierte Bilanzwachstum einzudämmen. Die Eigenkapitalquote müsste massiv nach oben gesetzt werden, wie dies bereits in der Schweiz geschehen ist, und eine mindestens doppelt so hohe Leverage Ratio zwingend vorgeschrieben werden.

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