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Akademie für Politik und Zeitgeschehen
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Argumente und Materialien zum Zeitgeschehen 82: Homo Oecologicus, Menschenbilder im 21. Jahrhundert
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Stiftungspost Ausgabe 03 / 12
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Grenzen-lose Freiheit?

Michaela Čermáková, Monika Cissek-Evans, Heidemarie Rall, Renate Hofmann, Lydia Halbhuber-Gassner, Dr. Helga Konrad

Um die Schattenseiten der Freiheit nach der politischen Wende in Europa ging es bei der diesjährigen Fachtagung des „Aktionsbündnisses gegen Frauenhandel“ am 18. Oktober 2011 in Passau, die wieder in Kooperation mit Renovabis und der Hanns-Seidel-Stiftung stattfand. Experten aus Wissenschaft, Kirche und Politik, von Opferschutzeinrichtungen, Beratungsstellen sowie der Polizei befassten sich mit dem Zusammenhang von immer weiter gehender Mobilität, Freizügigkeit und Migration in Europa mit dem Problem des Menschenhandels. Hierbei ging es vor allem um den Handel, die Verschleppung und Versklavung von Frauen, denn 96 Prozent der Betroffenen des Menschenhandels sind weiblich.

Dr. Helga Konrad, Bundesministerin a.D. für Frauenangelegenheiten in Österreich, Graz
Naile Tanis, Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess (KOK)
Dr. Petra Follmar-Otto, Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin
Kabaretist Norbert Entfellner

Aktueller Anlass des Tagungsthemas war die seit 1. Mai 2011 in der EU geltende volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit. Diese habe zwar Auswirkungen auf die Arbeitsmigration – vor allem von Ost nach West in Europa –, es sei aber schwierig zu bewerten, ob dadurch der Handel mit Frauen wirklich einen neuen Schub erhalten habe, meinten die bei der Tagung anwesenden Fachleute aus Deutschland, Österreich und Tschechien. Denn die Kernursachen und grundsätzlichen Mechanismen des Frauenhandels hätten sich durch die erweiterte Freizügigkeit nicht verändert. Und die international agierenden Netzwerke der Menschenhändler hätten, sagte die frühere österreichische Frauenministerin Helga Konrad, auch vorher schon „hervorragend grenzüberschreitend zusammengearbeitet“. Einig war man sich, dass dieser Kooperation des Organisierten Verbrechens eine entsprechende Zusammenarbeit von Politik, Polizei und Hilfsorganisationen entgegengesetzt werden müsse. Die internationale Kooperation der Polizeien sei ganz „entscheidend bei der Bekämpfung des Menschenhandels“, betonte Heidemarie Rall vom Bundeskriminalamt.

Die Länder der Europäischen Union müssten sich ihrer gemeinsamen Verantwortung bewusst werden, forderten die Experten bei der Passauer Tagung. In diesem Zusammenhang wurde begrüßt, dass die bereits seit 2005 existierende „Konvention des Europarats gegen Menschenhandel“ nun endlich auch im Deutschen Bundestag beraten und hoffentlich bald ratifiziert werde. Nachdem Deutschland zu den ersten Unterzeichnern dieser Konvention gehört habe, sei es ein Skandal, dass die Konvention sechs Jahre später immer noch nicht ratifiziert sei. Hier zeige sich – so Petra Follmar-Otto vom Deutschen Institut für Menschenrechte – „eine etwas fragwürdige Prioritätensetzung beim Thema Menschenhandel“. Auch Naile Tanis vom „Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess“ (KOK) betonte die Wichtigkeit eines

Prioritätenwechsels in der Politik, auch in Bezug auf die Vergabe finanzieller Mittel: „Wenn man die betroffenen Frauen unterstützen will, muss man die Fachberatungsstellen finanzieren“, sagte Tanis.

Wichtig an der EU-Konvention sei, so die Expertinnen, dass sie den Fokus deutlich auf die Opfer des Frauenhandels richte und deren Rechte thematisiere. So würde darin die heute vielfach praktizierte Abschiebung von Frauenhandelsopfern erschwert, die konsequente Verfolgung von Menschenhändlern inklusive einer „Abschöpfung ihrer Gewinne“ gefordert und auch das Freier-Thema deutlich angesprochen. Denn ohne die starke „Nachfrage“ auf dem Prostitutionsmarkt gäbe es die Frauenhandelsproblematik zum großen Teil gar nicht.

Dass die seit Mai 2011 erweiterte Arbeitnehmer-Freizügigkeit in der EU auch positive Auswirkungen habe, hoben Vertreterinnen der Beratungsstellen von SOLWODI und JADWIGA hervor. Es kämen mehr Frauenhandelsopfer zu ihnen, die zur Anzeige der Täter bereit seien. Andererseits sei ein Manko, dass betroffene EU-Bürgerinnen nicht genug Informationen über ihre Rechte hätten und es bisher auch kaum gesetzlich geregelte Hilfsangebote für sie gebe. Auch diesbezüglich wurde begrüßt, dass die Menschenhandels-Konvention der EU ausdrückliche Entschädigungsrechte für die Opfer vorsehe.