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Referat III/1 Politisches Management und Kommunikation, Medien und Innovation
Karl Heinz Keil
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Organspende - eine moralische Verpflichtung?
In Umfragen gibt es oft eine seltsame Diskrepanz zwischen Wollen und Tun. Beim Thema Organspende ist dies mehr als offensichtlich. Bis zu 70 Prozent der Bundesbürger versichern, dass sie zur Organspende bereit wären, um das Leben anderer zu retten. Doch nur jeder Zehnte besitzt tatsächlich einen Spenderausweis. Tag für Tag sterben hierzulande drei Patienten, weil kein Spenderorgan zur Verfügung steht. Dies stellte Dr. med. Dipl. Biol. Thomas Breidenbach, Geschäftsführender Arzt der Deutschen Stiftung Organtransplantation für die Region Bayern, in einem Vortrag am 4. Oktober 2011 im Konferenzzentrum München klar. Breidenbach stellte einleitend die provokante Frage: Besteht zur Organspende eine moralische Verpflichtung? Dies zwar nicht, so die Meinung Breidenbachs, aber er sehe durchaus eine moralische Pflicht, sich zu Lebzeiten zu informieren und seinen Willen zu äußern, allein um diese Entscheidung nicht den Angehörigen zuzumuten. "In 70 Prozent der Todesfälle ist der vermutete Wille nicht bekannt!".
Beachtlich oder eher bedauerlich sei, dass Deutschland im internationalen Vergleich schlecht dastehe, so Breidenbach. Staaten wie Spanien, Portugal, neuerdings auch Kroatien, hätten eine wesentlich höhere Bereitschaft zur postmortalen Organspende als Deutschland. Andere Länder gehen andere Wege, so sei beispielsweise in Norwegen eine hohe Quote von Lebendspenden zu beobachten. Aber auch dies habe Nachteile, wie etwa die Gefährdung des Spenders. Lösungsansätze zur Erhöhung der Organspendebereitschaft liegen generell formuliert in drei Bereichen: Bedarfssenkung (z.B. durch Prävention), Angebotserhöhung (z.B. durch verbesserte Angehörigenbetreuung und Gesprächsführung) und natürlich neuere medizinische Entwicklungen. Breidenbach zeigte auch am Beispiel Spaniens ganz konkrete Gründe für die hohe Organspendequote auf: bessere Transplantationskoordination, allgemeines Hirntod-Screening, ausreichende Kostenerstattung für Krankenhäuser, bessere Fortbildung für medizinisches Personal und nicht zuletzt die Widerspruchslösung.
Die politische Diskussion ist in diesem Zusammenhang zur Zeit voll im Gange: Ist grundsätzlich jeder Organspender oder sollte er erst zustimmen? Entscheidungslösung und Widerspruchslösung: das sind zwei der wesentlichen Begriffe in dieser Debatte. An der Diskussion am 4. Oktober beteiligte sich in diesem medialen Kontext auch aktiv der Abgeodnete Bernhard Seidenath, Sprecher für bioethische Fragen der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. „Jede Organspende kann Leben retten“, so Seidenath. Daher begrüßt Seidenath angesichts des enormen Mangels an gespendeten Organen den Vorschlag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die Krankenkassen zu verpflichten, ihre Versicherten bei der bevorstehenden Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte über die Organspende zu informieren und zu einer Erklärung über die Spendenbereitschaft aufzufordern. „Möglichst jeden über die Möglichkeiten der Organspende zu informieren, ihn zu einer Entscheidung aufzufordern und diese zu dokumentieren - dies ist ein lebensrettender Dreiklang und ein wichtiges gesundheitspolitisches Ziel“, erklärte Seidenath.

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